McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

Neue SGB II-Folien im Netz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Neue SGB II-Folien im Netz

Ich habe endlich mal meinen SGB II-Foliensatz weitgehend überarbeiten können. Er ist aktualisiert, alle Daten von 2020 sind mit drin, zudem neue Rechtsprechung, Kommentierung und ein Inhaltsverzeichnis.

Ich denke, es ist für viele eine Hilfe das System „SGB II“ besser verstehen zu können.

Ich veröffentliche mein Skript kostenfrei, gerne kann aber im Gegenzug für die Nutzung ein Betrag an den Verein Tacheles gespendet werden. Ich stelle meine Folien komplett zur Verfügung, weil ich Aufklärung über die Details von Hartz IV geben möchte. Detaillierte Kenntnis und Information ist die Voraussetzung dafür, dass die über 6 Mio. Millionen Hartz IV–Leistungsbezieher*innen und ihre Berater*inn konkreter verstehen was und warum das mit Ihnen passiert und auch, um für demokratische Rechte zu kämpfen und der Entrechtung durch Hartz IV entgegenzutreten. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann dafür kämpfen!

Das Sozialrecht war davon geprägt dass „soziale Rechte weit auszulegen sind sind“ (§ 2 Abs. 2 SGB I), heute gibt es im SGB II/SGB XII fast nur noch Sonderrecht, also ein Gesetz in dem das Sozialrecht des SGB I/SGB X nicht mehr gilt.

Mir liegt es am Herzen, dass durch dieses Land ein starkler Ruck geht, der sich gegen die völlige Demontage sozialer Sicherungssysteme und demokratischer Rechte wendet. Druck auf der Straße und solidarisches Handeln in den Behörden ist entscheidend. Auch entscheidend dafür ist, sich gegen „abendländische“ Verblendung, Rassismus und Idiotismus, Pegida und AfD genannt, zu wenden. Damit durch dieses Land nicht ein blau, brauner neofaschistischer Ruck geht, der statt der staatlichen neoliberalen Politik die Nichtdeutschen und die Erwerbslosen zu Sündenböcken erklärt.

Hier geht es nun zu den Folien: https://t1p.de/b0r0

2.Bernd Eckardt: Zu den Mitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I

Die im SGB I für das Sozialgesetzbuch festgelegten Mitwirkungspflichten führen im Bereich des SGB II oftmals zu massiven Störungen des Sozialrechtsverhältnisses. Existenzsichernde Leistungen werden nicht zeitnah erbracht oder sogar vollständig versagt. Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich in seinem aktuellen Sozialrecht Justament damit, das gibt es hier zum Download: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/12-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

ANZEIGE

Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.
Der große Raum verfügt über Platz für 30 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen, ab Februar 2020 gibt es einen zweiten Raum mit 16 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen gemietet werden.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice mit richtig gutem Essen, falls gewünscht.
Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3.Zum Bundesteilhabegesetz: Übergangsregelung in § 140 SGB XII zur einmaligen Verhinderung einer Zahlungslücke

Zur einmaligen Verhinderung einer Zahlungslücke für Menschen mit Behinderung die in einer sonstigen Wohnform“ (ehemals stationäre Einrichtung) untergebracht sind wurde vom Gesetzgeber in § 140 SGB Abs. 1 XII geregelt, dass einmalig im Januar 2020 eine zufließende Rentenzahlung oder andere am Monatsende zufließenden regelmäßigen Einkünfte nicht an die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII angerechnet werden dürfen. Es ist davon auszugehen, dass das nicht jeder SGB XII-Leistungsträger im Blick hat und umsetzt.

Daher nähere Infos auf der Tachelesseite, hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2597/

4.Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen

Der Verein INTEZ, der sich um Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen kümmert, hat einen BAföG-Ratgeber für Zugewanderte mit Auslandsstudium veröffentlicht. Dieser Gruppe wird nämlich häufig zu Unrecht eine Förderung nach dem BAföG verweigert, bzw. sie und ihre Berater wissen gar nicht, dass sie einen BAföG-Anspruch haben könnten.

Für Geflüchtete spielt sich diese Problematik ja auch oft an der Schnittstelle von SGB II und BAföG ab, daher möchte ich darauf hinweisen.

https://www.intez.de/bafog-finanzielle-studienforderung-fur-zugewanderte/

5.Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung - Änderung im AsylbLG

Zum 01.01.2020 ist nun eine weitere kleine Änderung im AsylbLG in Kraft getreten, auf die wir hier hinweisen wollen und die für Geflüchtete mit Behinderung von Bedeutung ist:

§ 2 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG lautet nun wie folgte: „Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Hervorhebung vom FRN) auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.“ Mehr dazu in der Mail von Claudius Voigt vom 06.01.2020: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/Claudius_mail_v._6.1.2020.pdf

6.KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen

Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten.

Die Datenbank ist hier: http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

7.Warnung: Mit „Fridays gegen Altersarmut“ wird versucht aus der rechten Ecke ein soziales Thema zu besetzen

Mit AfD- Fans, Rassisten oder sogar Nazis darf es keine Zusammenarbeit geben. Grundsätzlich nie und in keinem einzigen Fall!

Am 24.1.2020 soll in einer Reihe von Städten eine "Mahnwache" von "Fridays gegen Altersarmut" stattfinden. Diese vor allem über die sozialen Netzwerke beworbene "Bewegung" gibt sich " überparteilich", ist aber fest im extrem rechten Umfeld verankert. Beworben werden die zeitgleich in verschiedenen Städten stattfindenden Kundgebungen in den entsprechenden "Patrioten-Gruppen" und von extrem rechten BloggerInnen wie der unlängst vor dem WDR aufgetretenen " Myriam - Stimme von Kandel"

Zu den Hintergründen ein ausführlicher Beitrag der "Volksverpetzer": https://www.volksverpetzer.de/hintergrund/fridays-for-altersarmut/ und in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/politik/fridays-gegen-altersarmut-13431675.html

So gut es auch ist, dass zu dem Thema Altersarmut eine Bewegung entsteht. Eine solche kann und darf nicht mit rechten Kräften, Rassisten und Nazis zusammengehen! Die Parole kann nur sein: Keinen Millimeter nach rechts und mit Rechten zusammen! Es gibt jetzt allerdings in der Bewegung einzelne Gruppen, die angefangen haben, sich klar antirassistisch zu positionieren.
Das ist notwendig, fragt nach, macht Druck, schmeißt die Rechten aus den Gruppen!

Ich fordere dazu auf, offensiv die Debatte zu führen, teilt diese Infos, redet mit euren FB-FreundInnen darüber, mobilisiert gegen die Rechten. Es kann und darf mit Rechten NIE eine Zusammenarbeit geben, das hat uns die Geschichte gelehrt, das lehrt sie uns in der Gegenwart.

ANZEIGE

Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Preise für eine

kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €
große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €,
jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 27./28. Jan. 2020 in München
- 17./18. Feb. 2020 in Dresden
- 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
- 26./27. Feb. 2020 in Frankfurt
- 02./03. März 2020 in Wuppertal
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken
- 18./19. März 2020 in Leipzig
- 23./24. März 2020 in Berlin
- 25./26. März 2020 in Hamburg
- 30./31. März 2020 in Stuttgart
- 15./16. Juni 2020 in Schwerin

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Info: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:

- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 03. Februar 2020 in Hamburg
- 02. April 2020 in Wuppertal

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.

Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 15. Mai 2020 in Wuppertal

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 03./04.02.2020 in Berlin
- 09./10.03.2020 in Wuppertal
- 11./12.03.2020 in Stuttgart
- 06./07.05.2020 in Hamburg
- 22./23.06.2020 in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 05.02.2020 in Berlin
- 30.03.2020 in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
«  zurück