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BA bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. BA bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung - Tacheles-Schulbuchkampagne erfolgreich

Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II - BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Somit wird tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet.

In der Realität trudeln bei uns massenhaft Ablehnungsbescheide aus der ganzen Republik ein, mit dieser Positionierung der BA – Zentrale können jetzt alle, die eine Ablehnung kassiert haben, dieses Schreiben ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen, damit dürfte der Vorgang in Bezug auf die Bücher vermutlich geklärt sein und es zu einer alsbaldigen Bewilligung kommen.

Hier jetzt das Schreiben der BA – Zentrale zum Thema: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

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Seminar: Abrechnen im Sozialrecht nach RVG

In Kooperation führt Rechtsanwalt Till Koch führt die Fortbildung "Abrechnen im Sozialrecht nach RVG" durch. Neben der eigentlichen Mandantenvertretung ist die Abrechnung nach RVG ein eigenes Fach- und häufig leider auch Kampfgebiet, weswegen eine intensive Diskussion und Schulung in dem Bereich von zentraler Bedeutung ist.

Die Schulung richtet sich an RAe und findet am 13. Dezember 2019 in Wuppertal statt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare-anderer/

2. Umfrage der Nationalen Armutskonferenz in Kooperation mit Tacheles e.V. zu den Öffnungszeiten und der Erreichbarkeit der Jobcenter

Immer wieder berichten Menschen, dass ihnen der Zugang zum Jobcenter an bestimmten Wochentagen nur mit einem Termin möglich ist. An mehreren Wochentagen sind deshalb Fragen und Regelungen bezüglich der Existenz nicht möglich.

Um einen Überblick zu erhalten, wie die Öffnungszeiten und der Zugang bei den Jobcentern gestaltet sind, führt die Nationale Armutskonferenz in Kooperation mit Tacheles e.V. diese Umfrage durch.

Die Ergebnisse werden für die Diskussion mit Bundes- und Landesministerien, der Agentur für Arbeit, Kommunen und Jobcentern über die die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in den Ämtern genutzt.

Bitte nehmen Sie sich doch ca. 10 Minuten Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Der Fragebogen ist anonymisiert und lässt keine Rückverfolgung zu.

Berater_innen/Mitarbeitende aus Beratungsstellen klicken bitte hier: https://www.umfrageonline.com/s/erreichbarkeit-beratung

Der Link für die Umfrage von "Betroffenen" ist https://www.umfrageonline.com/s/jobcenter-erreichbarkeit

Wir bitten um Weiterverbreitung und rege Nutzung!

3. Neue Regelbedarfe im SGB II/SGB XII

Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe:

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020

RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro)
RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro)
RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro)
(Veränderung gegenüber 2019 in Klammern)

Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durchgewunken, beim Bundesrat wahrscheinlich.

Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht werden, es müsste eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom müsste bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt.

Auch vergessen ist die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014: "grade noch verfassungskonform" und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweisgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich bei der Bundesratsabnickveranstaltung im November keine Rolle mehr spielen.

Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestensforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe, Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden.

Altersrentner, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige die dauerhaft von den SGB II/SGB XII - Leistungen leben müssen brauchen noch mehr, weil diese können in der Regel nicht mehr hinzuverdienen. Hier nun die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/RBSFV-2020.pdf

4. Hubertus Heil plant neue Arbeitsmarktreform und will die 96zigste SGB II-Änderung

Genaueres ist aber noch nicht bekannt. Ein Arbeitspapier liegt der interessierten Öffentlichkeit noch nicht vor. Es gibt lediglich ein paar Interviews von Herrn Heil, so in der WAZ: https://www.waz.de/politik/hartz-iv-kindergeld-diese-arbeitsmarktreformen-plant-heil-id227139835.html
Eine ganz gute Zusammenfassung unter https://www.hartziv.org/news/20190920-arbeitsminister-plant-hartz-iv-reform.html

Ich spekuliere, dass das dann „Gutes Hartz IV-Gesetz“ oder ähnlich heißt, das ist ja der derzeitige Trent der Gesetzesnamen.

Kurze Bemerkung: Herr Heil fordert die Reform der Sanktionen, wie Abschaffung der Sanktionen in die KdU und die verschärften bei den u 25’ern. Dazu nur die Bemerkung, diese Punkte wird das BVerfG Herrn Heil und den anderen AGENDA 2010 Befürwortern sowieso um die Ohren hauen. Herr Heil, da muss noch ein bisschen mehr kommen, zB. höhere Regelbedarfe, besonders im SGB XII, ein umfassendes Reformpaket der KdU, was zum Ergebnis haben muss, dass insbesondere bei der Anmietung von Wohnungen die KdU in tatsächlicher Höhe übernommen wird und „unangemessene“ KdU in Kommunen mit engsten Wohnungsmarkt nicht nur für zwei Jahre. Insbesondere ein deutlich höherer Mindestlohn von über 12 EUR netto. Was sonst noch sinnvoll, zweckmäßig ist wird aus der Umfrage zu den Sanktionen mehr als deutlich (ich habe diese Ihnen persönlich bei der Verhandlung beim BVerfG gegeben), sonst gibt es diese hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/

Auch spannend wäre bei dieser „Arbeitsmarktreform“ zunächst kritische Stimmen anzuhören und einfließen zu lassen, bevor Fakten durch den ersten Referentenentwurf geschaffen wurden.

5. SOZIALRECHT-JUSTAMENT beschäftigt sich mit dem Inkasso-Service Recklinghausen in Bezug auf Rückforderungen von Kindergeld

In der September-Ausgabe beschäftigt sich Bernd Eckardt mit der Tätigkeit des zentralen Forderungseinzugs der Bundesagentur für Arbeit (»Inkasso-Service« in Recklinghausen) im Bereich der Rückforderungen von Kindergeld. Hierbei geht die Behörde wesentlich strikter vor als im Bereich des Forderungseinzugs im SGB II, der Thema der letzten Ausgabe bildete. Besondere Brisanz erhalten Rückforderungen von Kindergeld immer dann, wenn das Kindergeld zuvor vom Jobcenter voll angerechnet worden ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf das zugeflossene Kindergeld angerechnet werden, auch wenn es zurückgefordert wird. Alles Nähere und was in Einzelfällen gemacht werden kann, finden Sie im beiliegenden September-Heft.

Zudem vertritt der Inkasso-Service eine strikte rigide Position. Rückforderungen werden durchgesetzt, obwohl die ursprüngliche Zahlung de facto aufgrund der Anrechnung durch das Jobcenter an den Steuerstaat selbst ging, der das Kindergeld gewährt hat. Ratenvereinbarungen werden vom Inkasso-Service konsequent abgelehnt, negative Ermessenentscheidungen mit Textbausteinen »begründet« und für BürgerInnen unverständliche Bescheide verschickt. Säumniszuschläge werden in immenser Höhe erhoben. Der Inkasso-Service folgt hier weitgehend den Dienstanweisungen des Bundeszentralamt für Steuern… Mehr dazu und ein paar Tipps, was zumindest manchmal noch getan werden kann.

http://sozialrecht-justament.de/data/documents/9-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

6. Umfrage zu Polizeigewalt

Vor ungefähr einem Jahr hatte ich hier Werbung für eine Umfrage zu Polizeigewalt gemacht. Jetzt wurde von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ein erster Zwischenbericht vorgelegt. Die RUB hat jetzt einen Zwischenbericht im Forschungsprojekt zu rechtswidriger Polizeigewalt vorgelegt. Dieser hat durchaus beträchtliche mediale Resonanz gefunden, so zB. hier: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizeigewalt-studie-tausende-menschen-berichten-von-ihren-erfahrungen-a-1286381.html

Ich möchte jetzt ohne eine Wertung zu treffen auf den Bericht der RUB verweisen: https://kviapol.rub.de/index.php/inhalte/zwischenbericht

7. Besuche im Gefängnis sind Kinderrecht

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer nicht repräsentativen Umfrage mit Justizvollzugsanstalten ermittelt, dass die Besuchsregelungen für Kinder inhaftierter Eltern höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Das Institut weist darauf hin, dass der Besuch nicht nur ein Eltern- sondern auch ein Kinderrecht ist.

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht.

"Tatsächlich ist der Kontakt mit einem inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Analyse "Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug".

Die komplette von Judith Feige erstellte Ausarbeitung gibt es hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kinder_Inhaftierter_barrierefrei.pdf

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 65.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen noch SGB II-Grundlagenseminare an:

- 07./08. Okt. in Wuppertal (ein Platz)
- 28./29. Okt. in Berlin (ein Platz)
- 04./05. Nov. in Wuppertal
- 18./19. Nov. in Frankfurt
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. in Stuttgart
- 02./03. Dez. in Hamburg
- 09./10. Dez. in Berlin
- 18./19. Dez. in Erfurt
- 27./28. Jan. 2020 in München
- 17./18. Feb. 2020 in Dresden
- 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken
- 18./19. März 2020 in Leipzig

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten: - 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal - 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 16./17. Dezember in Frankfurt
- 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 30. Okt. in Stuttgart
- 10. Jan. 2020 in Wuppertal
- 20. März 2020 in Leipzig

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

11. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 06. Dez. in Wuppertal
- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 31. Okt. in Stuttgart
- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 20. Februar 2020 in Erfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 19. Februar 2020 in Erfurt
- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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