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Wichtige Schulbuchentscheidung für NRW: Eigenanteil für Schulbücher sind vom Jobcenter zu übernehmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Wichtige Schulbuchentscheidung für NRW: Eigenanteil für Schulbücher sind vom Jobcenter zu übernehmen

Das SG Düsseldorf hat (Beschluss v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER) in einer Eilentscheidung entschieden, dass die Eigenanteile für Schulbuchkosten in voller Höhe auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Die Begründung ist klar und prägnant: „Die Antragsteller haben Anspruch auf Erstattung der Kosten als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen bereits im Mai 2019 entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Da insoweit offensichtlich ein Anspruch besteht in der Sache besteht, treten die Anforderungen an den Anforderungsgrund nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zurück. Das Gericht kann nämlich aus rechtstattlichen Gründen - auch im einstweiligen Anordnungsverfahren - einen offensichtlich bestehenden Anspruch nicht mit der Begründung ablehnen, es bestehe keine Eilbedürftigkeit“.
(Mit dem letzten Satz stellt das Gericht klar, dass wegen 96,94 EUR, um die es streitgegenständlich für vier Kinder ging, vom Grundsatz noch kein Anordnungsgrund, also die Pflicht zur sofortigen Eilentscheidung, besteht. Da aber vorliegend der eindeutige Rechtsanspruch auf die Leistung besteht, dann doch).

In der Praxis heißt das, dass in NRW alle Kinder, die SGB II - Leistungen beziehen und Zuzahlungen zu den Schulbüchern zu leisten sind, diesen Anspruch gegenüber dem Jobcenter geltend machen können. Dies gilt zumindest für Zuzahlungen/Eigenanteile ab Mai 2019. Das bedeutet hier ist der Anspruch auch rückwirkend möglich.
Hier erstmal der Beschluss des SG Düsseldorf: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Duesseldorf_S_35_AS_304619_ER11082019.pdf

Das SG Köln hat mit Urteil vom 29.05.2019 – S 40 AS 352/19 ebenfalls das zuständige Jobcenter zur Übernahme des Eigenanteils, im vorliegenden Fall in Höhe von 24 EUR (nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) verpflichtet. Die Eigenanteile in NRW können bis 234 EUR gehen (https://bass.schul-welt.de/6228.htm). Das SG Köln sieht die Anspruchsgrundlage in analoger Anwendung im Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis. Das ist systematisch dieselbe Argumentation wie in der Tacheleskampagne zu Schulbedarfen.
Hier das Urteil: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Koeln_29.05.2019_-_S_40_AS_35219.pdf

Hier sind jetzt die Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände in NRW gefordert, diesen Anspruch bekannt zu machen, die Leistungsberechtigten darauf hinzuweisen und zu unterstützen.
Ebenfalls ist der Landesgesetzgeber gefordert, hier eine Rechtsänderung zu schaffen und eine eigenanteilsfreie Lernmittelversorgung sicherzustellen.

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RAV-Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht in Wuppertal 2019/2020

Wir möchten auf unseren RAV-Fachanwaltslehrgang Migrationsrecht in Wuppertal hinweisen:

Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandant*innen.

Beginn: 8.11.2019, 7 Kursblöcke, 134 Theoriestunden, 3 Klausuren, ideale Gruppengröße.

Weitere Informationen zum Kurs finden Sie unter:

RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 19/20 Wuppertal

Kontaktieren Sie uns gern unter: fortbildung@rav.de

2. Rechtsgutachten: Hartz-IV-Sätze für Kinder sind zu niedrig

Das Gutachten von Prof. Dr. Anne Lenze ist für die Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Einführung einer Kindergrundsicherung erstellt worden. Dabei wird an der bestehenden Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) angesetzt und im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zunächst kritisch die Systematik gewürdigt. Auf dieser Analyse aufbauend wird untersucht, wie eine repräsentative Darstellung und Ermittlung der eigenständigen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen erreicht und dabei auch dem Bildungs- und Teilhabeauftrag sowie dem verfassungsgerichtlichen geforderten Grundsatz einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung besser Rechnung getragen werden kann.

Mehr dazu und das Gutachten hier: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/rechtsgutachten-hartz-iv-saetze-fuer-kinder-sind-zu-niedrig

3. BSG erhöht Anforderungen an Rechtsfolgenbelehrung für zweite und dritte Sperrzeiten

Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und zeigt damit versicherungswidriges Verhalten, kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen eintreten. Dies geht aber nur, wenn dem Arbeitslosen zuvor konkrete Rechtsfolgenbelehrungen erteilt worden sind und zudem bereits ein Bescheid über eine vorausgegangene Sperrzeit ergangen ist. Dies hat das Bundessozialgericht am 27.06.2019 in zwei Fallgestaltungen entschieden (Az.: B 11 AL 14/18 R und B 11 AL 17/18 R).

Mehr hier: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bsg-erhoeht-anforderungen-an-rechtsfolgenbelehrung-fuer-zweite-und-dritte-sperrzeiten-bei-wiederholt-versicherungswidrigem-verhalten

4. Deutsches Menschenrechtsinstitut: Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?

Die Publikation geht insbesondere der Frage nach, ob und inwiefern es rechtlich geboten und damit auch zulässig ist, dass Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien thematisieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 GG) zu verstehen ist.

Diese rechtlichen Fragen sind bisher wenig untersucht und es gibt auch keine gefestigte Rechtsprechung in dem Feld. Sie stellen sich aber, insbesondere seit die Partei AfD in einigen Bundesländern die gegen Lehrer_innen gerichtete Aktion „Neutrale Schule“ gestartet hat. Zudem stellt die Partei von der Bundesregierung und Landeregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setzt dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien auseinandersetzen.

Die Publikation kann beim Institut auch kostenlos als Druckfassung bestellt werden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/

5. Kaputtsparen der Hamburger Arbeitslosen Telefonberatung

Sozialberatung ist ein Dorn im Auge der Verwaltung, weil dadurch Leistungsberechtigte über ihre Rechte informiert und unterstützt und befähigt werden, diese auch wahrnehmen zu können.

Nun hat die seit 30 Jahren existente Hamburger Arbeitslosen Telefonberatung einen Konkursantrag stellen müssen. Das in der Stadt des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele.
Die Verwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass behördenunabhängige Sozialberatung weiter aufrecht erhalten wird, weil sie ist eine der wenigen Garanten des Kampfes um die Existenz, Menschenwürde und rechtsstattliches Handeln. Das in Hamburg und anderswo.

Hier ein paar Infos zur Situation der HH’er Telefonberatung: http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/

6. Neues aus dem Bundestag: Systematische Gewalt an den europäischen Grenzen / Aufruf zur Unterstützung von NGO – Arbeit an den Grenzen vor Europa

Dann möchte ich noch auf eine Berichtsmail von Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration verweisen, der regelmäßig über die aktuellsten Entwicklungen bei der Migrationspolitik im Bundestag berichtet.
Seine aktuellen Infos betreffen u.a.: systematischer Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen
Seine Infos gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Hohlfeld_6.8.19.pdf

Die Situation möchte ich zum Anlass nehmen auf eine solche Arbeit konkret hinzuweisen. Unser Sohn ist nun bereits zum zweiten Mal für längere Zeit an der bosnisch-kroatischen Grenze, um dort Arbeit mit und für Geflüchtete zu leisten. Direkt an der Grenze zu Kroatien, warten Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder bitterer Armut fliehen mussten, darauf, nach Europa zu gelangen.

Im bosnischen Bihac wird dringend Hilfe gebraucht, und er hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese zu leisten. Die Geflüchteten wurden auf eine ehemaligen Müllkippe, außerhalb der Stadt gebracht. Dort werden sie so gut es geht vom Roten Kreuz Bihac versorgt. Es mangelt aber an allem. Eine Gruppe Freiwilliger, zu der auch unser Sohn gehört, hat eine provisorische Erste-Hilfe-Station eingerichtet. So können die Menschen wenigstens ein wenig medizinisch versorgt werden. Die großen NGOs sind dort nur sporadisch oder gar nicht unterwegs. Die selbst organisierten Initiativen helfen unbürokratisch und direkt.

Wer ihre Arbeit verfolgt, (z.B. hier: https://www.facebook.com/dirk.planert ) sieht sehr deutlich, wie es den Menschen geht, die vor Europas Grenzen stranden. Immer und immer weiter kommen Geflüchtete an. Diese brauchen Unterstützung! Man mag sich nicht vorstellen, wie die Situation dort aussehen würde, wenn es diese selbst organisierten freiwilligen und komplett ehrenamtlichen Helfer*innen an der Grenze zu Europa nicht geben würde. Ihre Arbeit mag insgesamt gesehen ein Tropfen auf den heißen Stein sein, aber für die Geflüchteten vor Ort bedeutet der unermüdliche Einsatz der Helfer*innen unendlich viel.

Bitte unterstützt ihre Arbeit durch eine Spende! Unsere Waffe heißt Solidarität. Gerade in Zeiten, wo Hass und Hetze alles zu überfluten scheinen, ist es umso wichtiger, miteinander solidarisch zu sein.

Spenden bitte an:

Kontoverbindung

Volksbank im Bergischen Land
Kontoinhaber: Hopetal e.V.
Verwendungszweck: SOS Kladusa
IBAN: DE51 3406 0094 0002 9450 87
BIC: VBRSDE33XXX

PayPal Konto: carsofhopewtal@gmail.com

7. Kommt zur bundesweiten #unteilbar-Demo am 24. August 2019 in Dresden!

Dann möchte ich wieder mal auf eine bundesweite Demo aufmerksam machen und zwar:

#UNTEILBAR SACHSEN - Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung

„Für ein offenes Land mit freien Menschen“ – unter diesem Banner gingen ´89 Menschen in Sachsen auf die Straße.

Diese Botschaft hat bis heute nicht an Relevanz verloren und soll in diesem Sommer auf die Straßen zurückkehren.

Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden und ergreifen die Initiative!

Gemeinsam stellen wir uns gegen Diskriminierung, Verarmung, Rassismus, Sexismus, Entrechtung und Nationalismus!

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen setzen wir daher ein bundesweites Zeichen und rufen dazu auf, gemeinsam eine andere, eine offene und solidarische Gesellschaft sichtbar zu machen!

Demokratie, Menschenrechte, soziale und gesellschaftliche Teilhabe sind nichts, was einfach da ist. Sie müssen täglich erstritten und verteidigt werden. Eine Politik, die auf grenzenloses Wachstum und maximale Gewinne setzt, erzeugt massive soziale Ungleichheit und zerstört die Natur. Sie bereitet den Weg für autoritäre Lösungen und das Erstarken von völkischen

Parteien. Sie legitimiert Ausgrenzung und Abschottung mit tödlichen Folgen, nicht nur an den Außengrenzen der EU.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis #unteilbar stellt sich dem entgegen und versteht sich als Intervention und Widerstand gegen Hass, Engstirnigkeit und Marginalisierung.

https://www.unteilbar.org/dresden/

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In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 65.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal
- 28./29. Okt. in Berlin
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 18./19. Nov. in Frankfurt
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. in Stuttgart
- 18./19. Dez. in Erfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete dieses Jahr noch in Berlin ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 26./27. Aug. in Erfurt
- 09./10. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 30. Okt. in Stuttgart
- 16. Nov. in Wuppertal

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 31. Okt. in Stuttgart
- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 17. Sept. in Frankfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- 10.09. in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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