Rechtsanwalt in Österreich
Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt in Österreich ist grundsätzlich nur kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat.
In Österreich gilt die freie Honorarvereinbarung. Honorarvereinbarung ist der Vertrag des Rechtsanwaltes mit dem Mandanten über die Abrechnung seiner Leistung. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht nur eine ganz allgemeine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über die ihm unbekannten wirtschaftlichen Auswirkungen.
Der Rechtsanwalt unterliegt bei Ausübung seiner fachlichen Tätigkeit den Bestimmungen über die Schadenersatzpflicht von Sachverständigen.
Anwälte leben von der Qualität ihrer Arbeit und Empfehlungen. Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Klient. Durch Vertrauen wird ein Verständnis für faire und ausgewogene Rechtsanwaltshonorare beim Klienten geschaffen.
Als Grundlagen für Honorare dienen in Österreich das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Unabhängig davon kann auch ein Pauschal- oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Üblich ist auch, dass der Mandant vom Rechtsanwalt über den aktuellen Stand seiner Angelegenheit bei gleichzeitiger Bekanntgabe der bisher angefallenen Kosten informiert wird.
In die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte fallen insbesondere Zivilrechtssachen (z.B. Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Besitzstreitigkeiten), Arbeits- und Sozialrechtssachen, Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftssachen, Sorgerechtsregelungen, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder), Exekutionssachen, Konkurs- sowie Ausgleichssachen und Strafsachen.
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