Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Ein – und Austragen im Newsletter / Spendensammlung
Immer wieder werde ich darum gebeten weitere Mailadressen für den Newsletter einzutragen. Dazu die überraschende Information: das kann jede/-r selbst machen.
Hier können Mailadressen eingetragen werden: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/
Und hier der Link zum Austragen: tinyurl.com/ycu7baf6
Zur Spendensammlung: Dann möchte ich noch ne Rückmeldung geben, die Spendensammlung hat 2995,- EUR eingebracht. Damit sind die Tachelesfinanzen mal wieder gerettet. An alle ein herzliches Dankeschön! Ihr seid Spitze!
2. Unterlagenabgabe und unzulässige Eingangsbestätigungen durch Jobcenter
Es wird aktuell viel darüber diskutiert, ob Hartz IV die Leistungsbeziehenden drangsaliert. BA Chef Detlef Scheele verkündete noch am 29.11. in der FAZ Groß mündig „Im Jobcenter wird niemand drangsaliert“.
Dazu möchte ich auf ein konkretes Beispiel eingehen, die Eingangsbestätigungen für eingereichte Unterlagen der Pro Arbeit vom kommunalen Jobcenter Offenbach.
Vorab: Eingangsbestätigungen sind relevant für eingereichte Anträge, Widersprüche, einzureichende Unterlagen und für Änderungsmitteilungen. Werden Unterlagen nicht eingereicht, gibt es keine Leistungen, ebenfalls nicht, wenn ein Antrag verloren geht. Geht eine Änderung verloren, gibt es ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren und überzahlte Gelder müssen immer zurückgezahlt werden. Verlorene Unterlagen sind ein Riesenproblem bei Hartz IV. Eine „Kundenzufriedenheitsumfrage“ aus 2010 im JC Wuppertal hat ergeben, dass 76 % aller Befragten schon Unterlagenverluste erlebt haben. Vergleichbare Werte gab und gibt es auch bei anderen Jobcentern, auch sind aus Offenbach in der dortigen Beratungsstellenlandschaft regelmäßig Klagen von Leistungsbeziehenden über verloren gegangene Unterlagen bekannt.
Das JC Offenbach hat in seiner Eingangsbestätigung folgende Rubriken: Erstantrag, Folgeantrag oder sonstige Unterlagen. Dadurch, dass in dem Formular des Jobcenters nicht die Möglichkeit besteht die eingereichten Unterlagen konkret zu benennen und ggf. die Anzahl der Seiten vermerken zu lassen entsteht eine offensichtlich Rechtlosstellung durch das JC Offenbach.
Das Problem ist, im Sozialrecht gibt es kein normiertes Recht, aus dem der Anspruch auf Eingangsbestätigung mittelbar ableitbar ist. Der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung ist aber aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatlichen Verfahren ableitbar (BVerfG v. 08.10.1974 - BVerfGE 2 BvR 747/73).
Weil es dieses Recht nicht gibt, hat die BA mit Weisung 201806011 vom 20.06.2018 bestimmt: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge“. Mit „auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten“ meint die BA in allen anderen Angelegenheiten, bspw bei Änderungsmitteillungen und einzureichenden Unterlagen nach Mitwirkungsaufforderungen. Diese Weisung gibt es hier: https://tinyurl.com/ycy9rmue
Ein Muster des Formulars über Eingangsbestätigung vom JC Offenbach gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Eingangsbestaetigung_JC_Offenbach.jpg
Es ist zu fordern, dass es hinreichend bestimmte Eingangsbestätigungen in Offenbach und anderswo gibt, denn auch dort und anderswo gilt das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren!
Ansonsten ist die Einführung eines Verwaltungspraxiskodex zu fordern. Und zwar soll dieser als Rechtsanspruch ausgestaltet und in das SGB I integriert, entsprechend dem "Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis" werden!
Dazu der Hinweis an Herrn Scheele: Wenn es denn in Jobcenter keine Drangsalierung gibt, führen Sie als Behördenleiter den „Kodex für eine gute Verwaltungspraxis“ in Ihrer Behörde verpflichtend ein.
3. Broschüre: Datenschutz im Verein – nach der Datenschutzgrundverordnung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW (LDI NRW) hat aktuell die Broschüre „Datenschutz im Verein – nach der Datenschutzgrundverordnung“ veröffentlicht.
In dieser Broschüre finden sich Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen, die sich aus der alltäglichen Vereinsarbeit in Bezug auf die EU-Datenschutzgrundverordnung ergeben.
Diese gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Datenschutz_im_Verein_LDI_NRW.pdf
4. Zur Anrechnung von Verletztenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz auf das SGB II/SGB XII/AsylbLG
Die Opferberatung Rheinland berichtet in einer Presseerklärung darüber, dass eine Verletztenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, welche aufgrund eines rassistischen Übergriffs gezahlt wird, nicht als Einkommen im SGB II/SGB XII/AsylbLG angerechnet werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Sozialamt dies gemacht und es kam erst im Gerichtsverfahren zu einer Anerkenntnis.
Die Opferberatung dazu: „Aus unserer Perspektive als Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ist es ziemlich bitter, dass Gewaltopfer sich erst an ein Gericht wenden müssen, damit ihre Ansprüche umgesetzt werden können. Die Gewalterfahrung bis hin zu Traumata sind für viele bereits eine immense Belastung. Dass Betroffene anschließend noch um ihre Ansprüche vor Gericht streiten müssen, stellt für sie eine weitere hohe Belastung und Geringschätzung ihrer Erfahrung dar.“
Die Pressemitteilung der Opferberatung dazu: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/2018_12_04_OBR_PM_Verletztenrente.pdf
5. Aus der Abteilung der bedauerlichen Einzelfälle in Wuppertal: Wie das Jobcenter Hartz IV – Beziehende obdachlos macht
Dann möchte ich mal einen Tachelesberatungsfall, der in die Abteilung der „bedauerlichen Einzelfälle“ (wie der Jobcenterleiter hinterher immer zu sagen pflegt) an die Öffentlichkeit bringen. In dem Fall wird offensichtlich, wie durch unverantwortliche und rechtswidrige Verwaltungspraxis einem Leistungsbezieher ohne Grund die Miete gestrichen und er damit faktisch in die Wohnungslosigkeit geschickt wird.
Der Fall: Jobcenter fordert nach einer Mieterhöhung von 20 € eine vom Leistungsempfänger an den Vermieter erteilte Zustimmung zur Mieterhöhung. Dieser erklärt, dass er diese nicht beibringen kann, weil es sie nicht gibt. Das Jobcenter erlässt einen vorläufigen Bescheid ohne Miete und Heizung. Der Leistungsempfänger weist darauf hin, dass er nichts beibringen kann was nicht existiert. JC zahlt nun gar keine Miete mehr, weil „die Höhe der Miete zur Zeit unklar ist“. Die Nichtzahlung der Miete ist nunmehr im zweiten Monat.
Ich thematisiere diesen Fall öffentlich, weil er beispielhaft dafür steht, wie das JC Wuppertal Menschen obdachlos macht oder zumindest ihre Wohnung gefährdet. Solche Fälle, in denen Menschen durch unzureichende, nicht rechtzeitige Hilfe oder durch rechtswidrige Praxis des JC Wuppertal ihre Wohnung verloren haben oder die Anmietung der Wohnung verhindert wurde, erleben wir in unserer Beratungspraxis immer häufiger.
Jobcenterleiter Thomas Lenz tönt in schönen Stellungnahmen „Wir machen keine Hartz IV – Empfänger obdachlos“, so geschehen in einer internen Erwiderung auf meine Stellungnahme zu den „Wuppertaler Zuständen". Die Realität widerspricht seinen schönen Reden.
Zur Fallbeschreibung mit Unterlagen: https://tinyurl.com/yavof89q
Unsere Stellungnahme zu den „Wuppertaler Zuständen“ vom Juni 2018: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2366/ Das auch nochmal als Erwiderung auf Herrn Scheele: Im Jobcenter wird nicht nur drangsaliert, sondern auch noch obdachlos gemacht.
6. Referentenentwurf "Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt", zu Kindergeld für Ausländer
Und nun liegt der Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch“ vom 3.12. vor.
Und die nächste Schweinerei ist auf dem Weg: Kein Kindergeld mehr für Unionsbürger*innen in den ersten drei Monaten (außer es werden „Einkünfte“ erzielt) bei einem Aufenthalt nur zur Arbeitsuche und bei einem nicht-freizügigkeitsberechtigten Aufenthalt. Wohl auch nicht bei einem Aufenthalt nach Art. 10 VO 492/2011. Außerdem Mitteilungspflicht der Familienkasse an die ABH. Das Aushungern derjenigen, die wirtschaftlich (noch) nicht verwertbar sind, wird also auf die Spitze getrieben. Wir sind immer mehr auf dem Weg in eine Sklavenhaltergesellschaft.
Hier eine Infomail von Claudius Voigt mit angehängtem Referentenentwurf dazu: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_Mail_6.12.2018.pdf
7. Weisung des BMAS im SGB XII zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
Im SGB II hat das BSG mit Urteil vom 24. August 2017 - B 4 AS 9/16 R entschieden, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Höhe von 399 EUR bis 200 EUR anrechnungsfrei und der darüber liegende Betrag voll anzurechnen ist.
(Ich halte dies juristisch und sozialpolitisch für ein völlig verfehltes Urteil, weil es sich bei der Aufwandsentschädigung um eine Rückerstattung von Beträgen handelt die zuvor aus der Regelleistung vorgeleistet wurden (im Sinne von § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII)).
Jetzt sagt das BMAS im Rahmen einer Weisung zur Bundesauftragsverwaltung, in Bezug auf das SGB XII: „Die Aufwandsentschädigung nach 1835a BGB ist weiterhin auch bei einmaliger Auszahlung einmal im Jahr vollständig freizulassen“. Also bleibt komplett anrechnungsfrei.
Begründung: Nach § VO zu § 82 SGB XII sind andere als die in §§ 3, 4, 6 und 7 VO zu § 82 SGB XII genannten Einkünfte (hier die Aufwandsentschädigung), wenn sie nicht monatlich erzielt werden, als Jahreseinkünfte zu berechnen.
Eine wirklich mal begrüßenswerte Position, die hoffentlich auch noch mal eine Dynamik für das SGB II entwickelt. Die Weisung gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BMAS_Rundschreiben_2018_3.pdf
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Ende dieses, Anfang nächstes Jahr biete ich meine SGB II-Grundlagenseminar zu folgenden Terminen an:
- 23./24. Jan. 2019 in Hamburg
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 31. Jan./1. Feb. 2019 in Wuppertal
- 04./05. Feb. 2019 in Frankfurt
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen
- 04./05. März 2019 in Berlin
- 27./28. März 2019 in Saarbrücken
- 17./18. April 2019 in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
- am 11./12. März in Frankfurt
Und dann gibt es noch eine 1-Tagesfortbildung zum SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet statt:
- am 18. Jan. in Wuppertal
- am 22. März in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
- 08. März 2019 in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 21./22. Jan. in Berlin
- 25./26. Feb. in Wuppertal
- 20./21. März in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 01. März in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- am 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 15. März in Wuppertal
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 05. April in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
16. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. - 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibungen und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- am 04./05.03. in Berlin
- am 08./09.04. in Wuppertal
- am 29./30.04. in Stuttgart
- am 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- am 06.03. in Berlin
- am 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Ihr
Harald Thomé
« zurück