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Bertelsmannstudie: Geld für Familien kommt bei Kindern an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Bertelsmannstudie: Geld für Familien kommt bei Kindern an

Die Stammtischparole, dass Kindergeld und andere Sozialleistungen von Hartz-IV-Empfänger*innen nur „versoffen“ werden würden, ist nun auch wissenschaftlich widerlegt. Dieser Vorwurf des massenhaften Zweckentfremdens von Geld, ist also durch diese empirische Studie so nicht haltbar. Vielmehr investieren Eltern in der Mehrzahl öffentliche Gelder in bessere Bildung. Die Bertelsmann-Stiftung hat dazu mitgeteilt: „Kinder profitieren von direkten staatlichen Geldtransfers wie dem Kindergeld. Entgegen bestehender Vorurteile werden diese sogenannten Direktzahlungen von den Eltern in der Regel nicht zweckentfremdet – und etwa für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik ausgegeben. Sie werden vielmehr in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder investiert. Zudem reduzieren Eltern aufgrund des Kindergelds nicht ihre Arbeitszeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Analyse von Dr. Holger Stichnoth und seinem Team vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim in unserem Auftrag.“

Hier geht es zu der Studie: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Kommt_das_Geld_bei_den_Kindern_an_2018.pdf
Und eine DLF Kultur dazu im Gespräch mit Stefan Sell: https://www.deutschlandfunkkultur.de/wirtschaftswissenschaftler-sell-ueber-studie-geld-vom-staat.1008.de.html?dram:article_id=433846

2. Zur Sozialstaatsdiskussion ein paar Anmerkungen - Aussetzen aller Sanktionen im SGB II, sofort!

Das Recht auf menschwürdiges Dasein ist unteilbar (Art 1 GG, Art. 22 AEMR, § 1 Abs. 1 S. 2 SGB I). Dieses eigentlich unteilbare Grundrecht wurde in den letzten anderthalb Jahrzenten mit Einführung von Hartz IV und den Änderungen der Agenda 2010 immer teilbarer gemacht. Das Sozialrecht, in dem „soziale Rechte weit auszulegen sind“ (§ 2 Abs. 2 SGB I) wurde mit Einführung vom SGB II/SGB XII, in ein Sonderrecht transformiert. Also ein Gesetz in dem das Sozialrecht nicht mehr Stück für Stück abgeschafft wird (§ 37 S. 1 SGB II iVm § 40 Abs. 1 S. 2 ff SGB II). „Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen“ damit begründete Ex-SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering im Mai 2006 eine der rund 70 Hartz IV- Änderungen und Verschärfungen. Die Konsequenzen sind deutlich sichtbar: Millionen dauerhaft von Gesellschaft und Arbeitsmarkt abgekoppelte und enttäuschte Menschen, Durchsetzung und Etablierung des Niedriglohnsektors, soziale Spaltung der Gesellschaft und damit ist das Hartz IV – System eines der Hauptursachen für das Erstarken der Rechten in Deutschland.

Von dieser Arbeitsmarktpolitik, die Menschenrechte mit Füßen tritt, muss sich verabschiedet werden. Der erste Schritt dazu ist ein Aussetzen aller Sanktionen im SGB II, also ein „Sanktionsmoratorium“ bis das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Sanktionen entschieden hat.

Herr Heil als Arbeitsminister hat dazu folgendes gesagt: "Wir werden Sanktionen abschaffen, die wirkungslos sind und den Betroffenen Angst machen" und weiter "Unwürdige Sanktionen gehören weg", "Gerade in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das zu viel der Härte" so Hubertus Heil im Tagessspiegel 24.11.2018.

So Herr Heil, dann fangen Sie an! Sie könnten ein Aussetzen der „viel zu harten Sanktionen“ durch weiteres Auslegen des Ermessens anordnen. Sie könnten, wenn Sie und Ihre Partei das denn ernsthaft wollen würden, ein Aussetzen aller Sanktionen einfordern. Sie könnten auch in einem anderen Bereich direkt aktiv werde, indem Sie beispielsweise verlauten ließen, dass Sie der Auffassung sind, dass PC’s für Schüler zum laufenden unabweisbarem Bedarf gehören. Herr Heil, machen Sie mal Nägel mit Köpfen.

3.Einführung des neuen Barzahlungssystems Barcode ab 2. Jan. Woche 2019

Ab der 2. KW 2019 beginnt die BA mit dem neuen Barzahlungsverfahren Barcode, damit können im SGB II und SGB III Geldleistungen in bar und sofort ausgezahlt und Härtefälle unmittelbar gelöst werden.
Aktuell ist die Einlösung bundesweit an ca. 8.500 Akzeptanzstellen bei den nachfolgenden Einzelhändlern möglich: Rewe Gruppe, real- SB – Warenhaus, dm-drogerie markt, Dirk Rossmann, Penny Markt und die Unternehmensgruppe Dr. Eckert.

Im SGB II „ist vorläufig zu entscheiden“ (heißt Leistungen zu erbringen) wenn die Vorrausetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen“ (§ 41a Abs. 1 Satz. 1 Nr. 1 SGB II). Das bedeutet, einer mittellosen Person bei der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind bei akuter Mittellosigkeit sofort Leistungen zu erbringen.
Beim SGB III gilt das allgemeine Vorschussrecht, nach dem „Vorschüsse … zu zahlen [sind], wenn der Berechtigte es beantragt. Die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des [gesonderten] Antrags“ (§ 42 Abs. 1 S. 2 SGB I).
Beide Anspruchsgrundlagen können in Akutfällen zum Anspruch auf Vorschuss und damit zur sofortigen Auszahlung führen.

Die Weisung dazu: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201811019_ba025165.pdf

4.Brexit- Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Arbeitslosengeld zur Arbeitsuche in GB

Die BA setzt sich dezidiert in einer Weisung mit der Mitnahme eines Arbeitslosengeldanspruchs zur Arbeitsuche nach GB auseinander. Sie regelt, wie mit Anträgen auf den Export von ALG I zur Arbeitsuche in GB zu verfahren ist, bei denen der Mitnahmezeitraum im Zeitraum vom 31.12.2018 – 29.03.2019 beginnt.

Die möglichen Szenario und Details gibt es hier:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201811005_ba025161.pdf

5. Bernd Eckard im SOZIALRECHT-JUSTAMENT: Unterhaltsvorschuss, »Kinderwohngeld« und SGB II-Leistungen

Die November-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT enthält einen Aufsatz, der sich mit der Problematik des Verhältnisses zwischen Unterhaltsvorschuss, sogenanntem Kinderwohngeld und SGB II-Leistungen beschäftigt. Da die Beantragung des Kinderwohngeldes eine freiwillige Entscheidung der Betroffenen ist, besteht hier ein großer Informations- und Beratungsbedarf. Zudem gibt es praktische Probleme bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss, sobald die Kinder das 12. Lebensjahr erreicht haben, der alleinerziehende Elternteil aber kein Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt. Nebenbei wird im Aufsatz gezeigt, dass die Berechnung des Wohngeldes keine besondere Schwierigkeit darstellt und auch ohne Wohngeldrechner durchführbar ist.

Zur Ausgabe geht es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/11_2018_sozialrecht-justament.pdf

6.Tacheles braucht Spenden

Um unsere Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, sind wir immer wieder auf Spenden angewiesen. Deshalb möchten wir vom Verein Tacheles Nutzer, Unterstützer und uns wohl gesonnenen Menschen bitten, uns mit einer Spende, jeder nach seinen Möglichkeiten, zu unterstützen. Kontodaten gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

Bei Adressdatenzusatz und oberhalb von 150 € gibt es automatisch eine Spendenquittung, bei Beträgen bis 150 Euro reicht als Nachweis der entsprechende Kontoauszug.

Ich danke im Voraus!

7. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf

Den Angriff auf unsere Grundrechte und Freiheit abwehren!

Die NRW-Landesregierung will noch in diesem Jahr eine umfassende Verschärfung des Polizeigesetzes durchsetzen. Damit plant sie einen massiven Angriff auf unser aller Grundrechte und Freiheiten: Die Überwachung von Handys und Laptops mit Staatstrojanern, Schleierfahndung und permanente Überwachung im öffentlichen Raum, Taser-Einsatz, Kontaktverbote, Hausarrest bis hin zu wochenlangem Einsperren ohne Rechtsbeistand – das alles soll die Polizei allein aufgrund von Vermutungen tun können. Es kann uns alle treffen, es reicht bereits aus, sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufzuhalten. Diese tiefgreifende Erweiterung der polizeilichen Befugnisse hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, die Gewaltenteilung und das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aus. Der bisherige breite Protest hat die Landesregierung unter Druck gesetzt und den Prozess verzögert. Doch die vorgelegten Änderungen sind nichts weiter als bloße Augenwischerei.
Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ – zu dem auch Tacheles e.V. gehört, fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des geplanten Polizeigesetzes in NRW.

Weitere Informationen:

• https://Polizeigesetz-NRW-stoppen.de/

• Übersicht über die Polizeigesetzverschärfungen der Bundesländer und Protestbündnisse: https://digitalcourage.de/blog/2018/uebersicht-polizeigesetze

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Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Ende dieses, Anfang nächstes Jahr biete ich meine SGB II-Grundlagenseminar zu folgenden Terminen an:

- 28./29. Nov. in Berlin
- 23./24. Jan. 2019 in Hamburg
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 31. Jan./1. Feb. 2019 in Wuppertal
- 04./05. Feb. 2019 in Frankfurt
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen
- 27./28. Feb. 2019 in Freiburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):

- am 11./12. März in Frankfurt

und dann gibt es noch eine 1-Tagesfortbildung zum SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet statt:

- am 18. Jan. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:

- 10. Dez. in Berlin (1 Platz noch frei)

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 21./22. Jan. in Berlin
- 25./26. Feb. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 01. März in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 29. Mai in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 15. März in Wuppertal

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 05. April in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. - 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- am 04./05.03. in Berlin

- am 08./09.04. in Wuppertal

- am 29./30.04. in Stuttgart

- am 15./16.05. in Hamburg-Harburg

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- am 06.03. in Berlin

- am 18.03. in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
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