McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

Sozialamt Düsseldorf zieht rechtswidrige Rücküberweisungserklärung nach öffentlicher Thematisierung zurück

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Sozialamt Düsseldorf zieht rechtswidrige Rücküberweisungserklärung nach öffentlicher Thematisierung zurück

Ich hatte im Newsletter 30/2018 vom 18.08.2018 (unter Nr. 5) die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Sozialamtes Düsseldorf im Falle einer Überzahlung unter Umgehung der Rechtsvorschriften zur Aufhebung, Erstattung und Aufrechnung von Sozialleistungsforderungen thematisiert.
Das Düsseldorfer Sozialamt hat jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage erklärt, diesen „Vordruck Kontoerklärung“ nicht mehr einzusetzen.
Anfrage der Linken und Antwort Stadt Düsseldorf v. 29.08.2018 https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Infos_Kontenklaerung_Duesseldorf_29.08.2018.pdf

Das gleiche rechtswidrige Formular habe ich z.B. auch vom JC der Städteregion Aachen übersandt bekommen, das gibt es hier zum Bewundern: https://tinyurl.com/y98o2eku

(anscheinend arbeiten Sozialleistungsträger spartenübergreifend beim Verkürzen von Rechten Leistungsberechtigter hervorragend zusammen)

2. Die CSU, das BMAS und das Familiengeld / Info von Bernd Eckardt dazu

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, erhal-ten in Bayern ab dem 1. September 2018 das Bayerische Familiengeld.

Das BMAS hat am 10. August 2018 bekannt gegeben, dass nach seiner Auffassung das Bayerische Familiengeld auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden müsse. Hierüber gibt zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem BMAS einen heftigen Streit.

Siehe dazu Spiegel v. 31.08.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/familiengeld-bund-droht-bayern-mit-rueckforderung-von-hartz-iv-zahlungen-a-1225981.html

Bernd Eckardt erklärt den Kontext und vertritt die Auffassung, dass gegen etwaige Anrechnungen mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden sollte: https://tinyurl.com/y7alwe8f

3.Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Dann möchte ich mal auf eine Kurzdarstellung zum Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (sog. Kinderpflegekrankengeld) nach § 45 SGB V hinweisen, das wird nachfolgend gut zusammengefasst und könnte für die Beratung oder aber die eigene Beschäftigung wichtig sein. Die Kurzdarstellung gibt es hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/krankengeld-bei-erkrankung-eines-kindes_143085.html

4.Fakten zum angeblichen BAMF – Skandal

99,3% aller im ersten Halbjahr überprüften gut 43.000 positiven Entscheidungen des BAMF wurden bestätigt!
Das heißt im Übrigen nicht einmal, dass in den 0,7% Widerrufs-/Rücknahme-Fällen eine Täuschung oder Fehlentscheidung des BAMF vorlag! Ein Widerruf ist ja insbesondere in Fällen einer grundlegenden Veränderung der Lage im Herkunftsland zulässig, oder unter Umständen, wenn eine Reise ins Herkunftsland vorliegt usw. - der Ursprungsbescheid war in diesen Fällen dennoch richtig. Zudem halten auch längst nicht alle Widerrufs-/Rücknahmeentscheidungen des BAMF einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken jetzt offenlegen müssen. Bewertung Ulla Jelpke dazu „Immer wieder wurde von politisch interessierter Seite und von einigen Medien der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im BAMF, Asylsuchende würden zahlreich über ihre Identität täuschen oder zu Unrecht anerkannt und Anerkennungsbescheide müssten daher dringend überprüft werden. Nichts davon ist wahr. Nicht einmal ein Prozent der aktuell überprüften Anerkennungsbescheide wurde widerrufen. Ganz ähnlich sieht es bei der Überprüfung von Anerkennungen im schriftlichen Verfahren aus: Auch diese werden fast immer bestätigt, Hinweise auf etwaige Sicherheitsgefährdungen in diesen Fällen hat die Bundesregierung offenkundig keine.“ Weiteres Material dazu: aus dem NL von Thomas Hohlfeld 23.08.2018: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/NL_Thomas_Hohlfeld_23.08.2018.pdf

5.Paritätischer NRW: Das Menschenrecht auf Bildung gilt auch für geflüchtete Kinder

Die Sommerferien sind zu Ende, letzte Woche ging es wieder los in den Schulen in NRW. Doch hingehen durften nicht alle. „Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Landeseinrichtungen fallen hinten runter, ihnen wird der Zugang zur Regelschule systematisch verwehrt“, so Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW. „Bis zu zwei Jahren Isolation in den Einrichtungen, das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Dies trägt nicht gerade zu einer gelungenen Integration bei. Wir appellieren daher an das Land NRW, alle Wege zu prüfen, um geflüchteten Minderjährigen im schulpflichtigen Alter den Besuch der Regelschulen zu ermöglichen.“

Dazu eine PM des DPWV NRW vom 27.08.2018: https://tinyurl.com/yavjeuap

6. Bericht der Bundesregierung: nur in 0,78 % konnte die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre verkürzt werden

Die Bundesregierung hat die Evaluierung zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt.

Für Experten nicht wirklich erstaunlich, aber deutlich: „Im Erhebungszeitraum konnte anhand der ausgewerteten Daten in 534 Fällen eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden (…) Stellt man dieser Zahl die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gestellten Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von 68.240 natürlichen Personen gegenüber (…) , beläuft sich der rechnerische Anteil der Verfahren, in denen eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt wurde, auf 0,78 Prozent. (…)

Der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen konnten, liegt bei deutlich unter 2 Prozent und verfehlt daher die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent deutlich.“

Diese Zahl macht deutlich, dass hier das Restschuldbefreiungsverfahrens geändert werden muss! Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/y8pjfnxh

7.Bündnis „#unteilbar“ plant am 13. Oktober in Berlin Großdemonstration gegen Ausgrenzung und Rechtsruck

Es findet eine dramatische politische Verschiebung statt: Rassismus und Menschenverachtung werden gesellschaftsfähig. Was gestern noch undenkbar war und als unsagbar galt, ist kurz darauf Realität. Humanität und Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat werden offen angegriffen. Es ist ein Angriff, der uns allen gilt.

Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten dagegen, wenn Grund- und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden sollen.

So der Aufruf des Bündnisses. Grade nach der reaktionären Mobilisierung der Rassisten und Nazis nach Chemnitz ist es umso wichtiger das jetzt alle Menschen, Organisationen und Kräfte sich gegen Rassismus und Menschenverachtung deutlich positionieren.

Weitere Infos unter: www.unteilbar.org
Tacheles gehört selbstverständlich zu den Erstunterzeichnern.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 22./23. Okt. in Wuppertal
- 25./26. Okt. in Augsburg
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 16./17. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 28./29. Nov. in Berlin
- 03./04. Dez. in Frankfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im diesem Jahr biete noch ein SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es

- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 12./13. Nov. in Wuppertal
- 26./27. Nov. in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:

Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Ich wurde extra von den Dresdnern darum gebeten, dass da zu veranstalten, dann mal los!

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:

- 08. Okt. in Frankfurt
- 30. Okt. in Wuppertal
- 10. Dez. in Berlin

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 27. Sept. in Hamburg
- 11. Dez. in Berlin

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 02. Nov. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 09. Okt. in Frankfurt
- 22. Nov. in Hamburg

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 05. Okt. in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

- 13./14. Nov. in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:

- am 11. Oktober in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
«  zurück