Eintragen im Newsletterverteiler
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Eintragen im Newsletterverteiler
Immer wieder werde ich gebeten, den ein oder anderen in den Newsletter einzutragen. Dazu als Antwort: das könnt ihr selber machen.
Ihr müsst euch/die Kollegen nur eintragen, hier der Link: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/verwaltung/, dann den Newsletter markieren und nach Eintragen bekommt ihr eine e-Mail mit Bestätigungslink, dann seit ihr im jeweiligen Newsletter eingetragen.
Selbstverständlich ist der Newsletter kostenlos, dafür bekommt ihr ja genug „Traktate“ mit Infos ;-)
2. Deutsches Menschenrechtsinstitut: Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze: menschen- und europarechtlich nicht zulässig
In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Menschen, die einen Asylantrag stellen, dürfen jedoch aufgrund europa- und menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht an den Grenzen Deutschlands zurückgewiesen werden.
Das Institut hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht: https://tinyurl.com/yakdlu3z
Dass diese ganze Diskussion sinnlos ist, ergibt sich zweifelsfrei aus einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der EU mit der Frankreich untersagt wurde, eine Überstellungsentscheidung nach der Dublin-III-Verordnung zu erlassen, bevor Deutschland dem Gesuch ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. Insoweit wird erneut erkennbar, wie wenige Kenntnisse die in der Politik Verantwortlichen von dem hier zur Anwendung gelangenden Unionsrecht haben.
Mehr dazu: https://tinyurl.com/yajkalx3
3. LSG NRW: Jobcenter kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr aufrechnen
Das LSG NRW hat in einem Urteil vom 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17 folgenden Hinweis gegeben:
„die Erteilung der Restschuldbefreiung stellt einen materiell-rechtlichen Einwand gegen den bislang vorliegenden Titel – den Bescheid [des Jobcenters, Anm.] vom 09.09.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2009 – dar. Aus der fehlenden Durchsetzbarkeit der Insolvenzforderung nach der Erteilung der Restschuldbefreiung ergibt sich insbesondere und entgegen der Rechtsansicht des Beklagten [Jobcenters, Anm.] zugleich, dass mit dieser Forderung nicht mehr gegen eine neu entstandene Forderung des Schuldners“ (Rz. 35)
Mehr dazu: https://tinyurl.com/ybv52yq7
4. Rund 5 Milliarden Euro werden jedes Jahr im SGB II als Einkommen angerechnet
Kindergeld wird zu 100 % im SGB II/SGB XII Bezug angerechnet. Da es als Einkommen dem Kinde zugerechnet wird und minderjährige Kinder nun mal nicht volljährig sind, wird im SGB II noch nicht mal eine Versicherungspauschale von diesem Einkommen abgezogen.
Das Kindergeld dient als Sozialleistung der verfassungsrechtlich garantierten Freistellung des Existenzminimums des Kindes und ist damit Teil des Familienleistungsausgleichs.
Diese Freistellung des Existenzminimums des Kindes wird durch ein duales System gewährleistet, zu dem einerseits das Kindergeld und andererseits der von der Einkommensteuer absetzbare Kinderfreibetrag gehören. Das Kindergeld kommt dabei vor allem einkommensschwächeren Familien mit einem geringen oder keinem zu versteuerndem Einkommen zugute, während der Kinderfreibetrag sich bei Familien mit einem hohen zu versteuernden Einkommen positiv auswirkt.
Praktisch kommt es dem Jobcenter zu Gute, aber nicht dem Kinde und nicht der Förderung der Familie.
In den Jahren 2007 bis 2017 sind 49,5 Milliarden Euro als Einkommen im SGB II angerechnet worden, im Jahr sind es 4,9 Milliarden Euro. In der Gesamtheit ein unvertretbarer Skandal, Kindergeld muss den Kindern und der Familie zu Gute kommen. Details zu den statistischen Daten: tinyurl.com/ybxmdn4a
5. SCHUFA und Datenschutzgrundverordnung
Das System Schufa gerät aufgrund der DS-GVO ins Wanken, mehr dazu hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2018/schufa-und-datenschutzgrundverordnung/
6. Noch was Privates: Aufruf zur Unterstützung von Cars of Hope
Mein Sohn ist zur Zeit mit dem Wuppertaler Verein Cars of Hope in Bosnien. Cars of Hope arbeitet schon sehr lange direkt und vor Ort (in Griechenland, Serbien, Bosnien, immer da, wo es nötig ist) für Geflüchtete. Wer ihre Arbeit verfolgt, sieht sehr deutlich, wie es den Menschen geht, die vor Europas Grenzen stranden. Immer und immer weiter kommen Geflüchtete an. Diese brauchen Unterstützung! In VelikaKladuša, der Ort wo mein Sohn grade arbeitet (bin richtig stolz) wird dringend Hilfe gebraucht!
Dazu folgender Text meines Sohnes und Cars of Hope:
Wir sind schon wieder in VelikaKladuša in Bosnien unterwegs. Gemeinsam mit SOS Team Kladuša, No Name Kitchen, den Anwohnern und den Refugees bauen wir aktuell dauerhafte, stabile Zelte, um Schutz vor Regen und Sonne zu schaffen. Viele Menschen, die hier ankommen, haben kein Zelt und schlafen deshalb im Freien.
Das Camp ist seit unserem letzten Besuch vor 11 Tagen auf das Doppelte angewachsen. Tendenz steigend! Außerdem gibt es immer mehr Verletzte, die bei dem Versuch die bosnisch-kroatische Grenze zu passieren von der kroatischen Polizei heftig misshandelt und bestohlen werden. Es gibt kaum Volunteers oder NGOs vor Ort. Und auch wenn die Bevölkerung alles für die Geflüchteten tut, kann sie das nicht dauerhaft aufrechterhalten. Darum helft uns zu helfen.
Wir brauchen hier wirklich jeden Euro, den ihr erübrigen könnt.
Zur Arbeit: https://cars-of-hope.org
Guckt euch die Bilder, Videos an, das ist echt ein cooles Projekt und unterstützt das Projekt, Spendendaten, Kontonummer, PayPall … gibt es hier: https://cars-of-hope.org/spenden/
Schon für 20 Euro kann ein Zelt für die Menschen gebaut werden!
Spendet an: https://cars-of-hope.org/spenden/
Die aktuelle Crowdfunding Kampagne: https://social.fund/kfifpt/
7. Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
Dann möchte ich als letztes heute noch auf den Beratungsleitfaden hinweisen, er behandelt den Zugang zu Leistungen für Migrant/inn/en sowie explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Behindertenrechts. Und somit sind Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich. Dazu soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche
Leistungen für die verschiedenen Migrant/inn/engruppen ermöglichen.
Denn Zugewanderte mit einer Behinderung – aus EU-Ländern oder sogenannten Drittstaaten – brauchen Unterstützung, damit Teilhaberechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie
Europäischer Richtlinien verbessert gewährt werden und Chancengleichheit gefördert wird.
Den Leitfaden gibt es hier: http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Beratungsleitfaden_web.pdf
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 30./31. Juli in Berlin (1 Platz frei)
- 02./03. Aug. in Frankfurt
- 06./07. Aug. in Saarbrücken (1 Platz frei)
- 13./14. Aug. in Hannover
- 15./16. Aug. in Erfurt
- 03./04. Sept. in Wuppertal
- 10./11. Sept. in Berlin
- 25./26. Sept. in Hamburg
- 01./02. Okt. in Stuttgart
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im diesem Jahr biete noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 20./21. August in Dresden
- 12./13. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
- am 07. Sept. in Wuppertal
- am 24. Sept. in Hamburg
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
- am 31. Okt. in Wuppertal
- am 23. Nov. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
- 08. Oktober in Frankfurt
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 07. Sept. in Wuppertal
- 27. Sept. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- am 02. Nov. in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich am
- 09. Okt. in Frankfurt
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 05. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 10./11. September in Frankfurt/M,
- am 9./10. Oktober in Stuttgart
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Ihr
Harald Thomé
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