Zu den Ereignissen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.Zu den Ereignissen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen
Flüchtlinge hatten durch gemeinsames und solidarisches Handeln in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen eine Abschiebung verhindert. Gewalt war wohl nicht im Spiel. Für Innenminister Horst Seehofer (CSU) ist der Ellwangener Vorfall ein „Schlag ins Gesicht eines Rechtsstaates“, weil die Flüchtlinge „das Gastrecht mit Füßen getreten“ haben. "Diese Dinge müssen mit aller Härte und Konsequenz verfolgt werden“, so Seehofer ferner. Ein paar Tage später gab es eine große Razzia, mehrere Flüchtlinge wurden festgenommen.
Zusammengefasst, „Flüchtlinge haben zu kuschen“ so die Positionen von Seehofer bis hin zur AfD: Solidarität sei kriminell und müsse mit aller Härte bekämpft werden.
Um das Ganze aufzuarbeiten hier ein Artikel der Taz, der die ganzen Seehofer-/Polizei- Fakenews auseinandernimmt: http://www.taz.de/!5500584/
Eine Stellungnahme des BW-Flüchtlingsrates: http://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/stellungnahme-zu-den-ereignissen-in-der-erstaufnahmeeinrichtung-in-ellwangen.html
Ebenso ein Artikel von Peter Novak in Heise.de dazu: https://www.heise.de/tp/features/Nicht-nur-in-Ellwangen-setzt-Seehofer-um-was-die-AfD-fordert-4041292.html
Peter Novak bringt die Sache auf den Punkt: Die größere Gefahr für Flüchtlinge und Anhänger einer solidarischen Gesellschaft kommt heute nicht von der AfD, sondern vom Bundesinnenministerium.
Das Ganze auch noch im labournet.de bearbeitet: https://tinyurl.com/yajaqjfw
Solidarisches Handeln wird genutzt um beispielslose Härte und law and order umzusetzen. Es macht deutlich, dass gegen einen Innenminister, der AfD-Politik umsetzt, breites gesellschaftliches Handeln und Gegenposition notwendig ist!
2.Kritik an AnKER-Zentren
Es besteht die Gefahr, dass die Ereignisse von Ellwangen dazu genutzt werden, der Idee von sogenannten Anker-Zentren den Weg zu bereiten. Die neue Bundesregierung plant insgesamt 40 zentralen Aufnahme-, Entscheidungs-, und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Zentren) mit je bis zu 1.500 Plätzen. Wer nicht als Flüchtling anerkannt wird, soll direkt aus dem Zentrum abgeschoben werden. Seehofer will die ersten dieser Einrichtungen bereits im August oder September in Betrieb nehmen - also noch vor der Landtagswahl in Bayern im Oktober. Dazu erst mal ein Überblick: https://www.nds-fluerat.org/28950/aktuelles/anker-zentren/
Jetzt kritisiert die Polizeigewerkschaft die AnKER-Zentren als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Argumentation: In den geplanten Zentren sollen Menschen für ein reines Verwaltungsverfahren, das Asylverfahren, festgehalten werden. Es gehe nicht um Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung. In einer Mitteilung der Gewerkschaft hieß es dazu: "Eine generelle und individuell sachgrundlose Internierung zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsverfahrens und darüber hinaus scheint in ihrer Grundkonzeption bereits fraglich."
Position der DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft zu den AnKER-Zentren gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/180412_Ablehnung_AnKER-Zentren.pdf
Es ist wichtig, an den Orten, wo die ersten Muster Kasernierungszentren zum Gewinnen der Bayrischen Landtagswahl entstehen sollen, starken Widerstand zu entwickeln.
3.BSG zu Sperrzeit bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote
Das BSG hat in Bezug auf das SGB III (ALG I), am 3. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R entschieden, dass bei mehreren Beschäftigungsangeboten, die in einem so engen zeitlichen Zusammenhang unterbreitet werden, dass sie der arbeitslosen Person gleichzeitig vorliegen, von einem einheitlich zu betrachtenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Bewirbt sich der Arbeitslose in einer solchen Situation nicht, muss dies als einheitliches versicherungswidriges Verhalten gewertet werden. Ein einziges versicherungswidriges Verhalten darf jedoch nicht mehrfach sanktioniert werden.
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2018/Pressemitteilung_2018_24.html
Es ist anzunehmen, dass diese Fragestellung auch so im SGB II Anwendung zu finden hat.
4.ALG I bei Studium: Fachliche Weisung der BA zu § 139 SGB III
Die BA hat in ihren Fachlichen Hinweisen zu § 139 SGB III (vom 20.04.2017) ausgeführt, dass die Verfügbarkeit von Studierenden für Arbeitslosengeld auch bei reduzierter wöchentlicher Stundenzahl der Vorlesungen bzw. Seminare auf unter 50 % der Regelstundenzahl oder während eines Urlaubssemesters bestehen kann (FH 139.2). Die Weisung gibt es hier: https://tinyurl.com/yawwtn5x
Das dazugehörige Zusatzblatt gint es hier:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/ZB-SchuleStudium_ba013869.pdf
5.BAG Straffälligenhilfe: Wegweiser für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige
DIE BAG Straffälligenhilfe hat einen Wegweiser in einer Sprache herausgegeben, der darüber informiert welche Hilfen es beispielsweise für den Inhaftierten und die Angehörigen gibt, die Wohnung zu erhalten, die materielle Existenz zu sichern und wie es nach der Entlassung weiter geht, Arbeit gefunden werden kann.
Als Broschüre ist der bei der BAG S zu bestellen oder hier zum Download: http://bag-s.de/fileadmin/user_upload/Wegweiser_Inhalt_fuer_Druckhaus.pdf
6.Keine Erstattung von Sozialleistungen aus Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge
In Niedersachsen fordern Jobcenter und Arbeitsagenturen von mehr als 400 Bürgen insgesamt rund 3,3 Millionen Euro zurück. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 27.04.2018 - 12 A 60/18 entscheiden, dass eine gegenüber einer Ausländerbehörde für eine Syrerin abgegebene Verpflichtungserklärung zu dem Zeitpunkt endet, in dem diese eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer zwischenzeitlichen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhält.
Dieses Urteil löst in NDS eine neue Grundsatzdebatte über die Zulässigkeit von Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge aus.
Eine politische Lösung müsse her, sagt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Er hat erreicht, dass die Kostenbescheide derzeit nicht vollstreckt werden. Die Forderungsbescheide bleiben weiterhin wirksam.
Auch in anderen Bundesländern sollten Betroffene ihre Kostersatzbescheide genau prüfen oder prüfen lassen.
Hintergrund: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buergschaften-Pistorius-will-politische-Loesung,buergen106.html
7.Empfehlungen zum Umgang mit extremistisch motivierten Spenden
Populistische Haltungen und Ressentiments gegenüber Angehörigen von Minderheiten und hilfebedürftigen oder benachteiligten Menschen werden immer mehr zum Bestandteil unserer Alltagskultur. Diese Entwicklung macht vor den Türen der Bahnhofsmissionen nicht halt und begegnet uns auch in unerwarteter Form, etwa wenn Spenden angeboten werden, die „nur für deutsche Obdachlose“ gedacht sind und nicht für geflüchtete Menschen.
Die KKBM (Konferenz für Kirchliche Bahnhofsmission) hat dieses Phänomen diskutiert und stellt Ihnen beiliegend Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Spenden zur Verfügung, deren Zweck nicht übereinstimmt mit dem Leitbild der Bahnhofsmissionen.
Diese Empfehlungen sind auch über die Arbeit der Bahnhofsmissionen hinaus interessant und in andere Arbeitsfelder übertragbar.
Die Essener Tafel soll wohl einen enormen Spendenzuwachs haben, auch diese sollte sich mit dieser Empfehlung genauer auseinandersetzen.
Die Empfehlung gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Umgang_mit_extremistisch_motivierten_Spenden.pdf
8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 30./31. Juli in Berlin
- am 02./03. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
- am 03./04. Sept. in Wuppertal
- am 25./26. Sept. in Hamburg
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im Jahr 2018 biete ich folgende SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
am 08./09. Aug. in Koblenz
am 20./21. Aug. in Dresden
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 19. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
- am 07. Sept. in Wuppertal
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
- am 31. Okt. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 10./11. Sept. in Frankfurt/M,
- am 09./10. Okt. in Stuttgart
- am 13./14. Nov. in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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