Geht es den Armen zu gut? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung spielt Arme gegen noch Ärmere aus
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Geht es den Armen zu gut? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung spielt Arme gegen noch Ärmere aus
Eine Position von Rainer Roth zur aktuellen Diskussion um die Armutsregelleistungen im SGB II/SGB XII und dazu: wer was sagt, wer was falsch sagt und was die verschiedenen Sager für Interessenslagen haben.
Eine lesenswerte, zutreffende und zu unterstützende Position. Diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2331/
2. Zur Diskussion um das "solidarische Grundeinkommen"
Diese Diskussion ist eine Farce, sie zielt im Wesentlichen auf eine Umfirmierung der Hartz-Gesetze, auf „solidarisches Grundeinkommen“ ab, um damit endlich für die SPD den Hartz IV- Makel zu beseitigen. Daher jetzt die Nebelkerzen wie „Es macht keinen Sinn, weiter auf Hartz-IV-Reformen zu setzen“. Alle von den SPD Politikern kommenden Vorschläge sind nichts anderes als Weiterführung der bisherigen SGB II-Systems: Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes, Fortsetzung der Unterdeckung der Existenz und stattdessen noch ein Programm für die Kommunen auf Billigstarbeitsplätze für Tätigkeiten „die vorher für die Kommunen nicht finanzierbar waren“. Das Ganze soll dann nur als „kein Hartz IV“ mehr gelten.
Im Detail:
Zunächst ist dieses "solidarische Grundeinkommen" immer an die Annahme einer Beschäftigung gebunden. (Prinzip: Entweder oder. "Dieses Einkommen müsste versteuert werden, sei außerdem mit Arbeit verbunden „in Bereichen, die unserer Gemeinschaft zugutekommen“.") Laut den Aussagen von Herrn Müller sollen die anderen Personen, die einer solchen Tätigkeit nicht nachgehen wollen, im Hartz IV System bleiben. Von einer Abschaffung von Hartz IV, existenzsichernden Regelbedarfen oder Altersrentnern und einer Befreiung von Sanktionen kann also für diese keine Rede sein.
Dann, der vorgesehene Bruttolohn von 1.500 Euro ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit 1.500 EUR bleibt sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch:
Brutto-EK bei einer alleinstehenden Person, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen mit Alv-Versicherung = 1.106,02 € netto.
Dahingegen der Bedarf einer Person in Berlin, da kommt ja Herr Müller her: 416,- EUR Regelbedarf + 404,- EUR Bruttokaltmiete + Grenzwert Heizkosten Gas 78,50 € = 898,50 EUR.
Nettoeinkommen 1106,02 EUR abzüglich Grundfreibetrag von 100 EUR, abzüglich 200 EUR Erwerbstätigenfreibetrag ergibt = 806,02 EUR anrechenbares Einkommen. Das bedeutet: der Müllerische Bezieher von „(un)solidarischem Grundeinkommen“ hätte noch einen Aufstockungsanspruch von 92,48 EUR.
Das bedeutet: ein Mensch mit diesem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro verbleibt im aufstockenden SGB II - Leistungsbezug.
Gleichzeitig schlägt Arbeitsminister Hubertus Heil noch nicht einmal eine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern nur "gemeinnützige Arbeit" mit Mehraufwandsentschädigung = 1-EURO-Jobs zu Hartz IV vor. Im Grunde nach zwei gleiche Modelle: Aufrechterhaltung des Sanktionsregimes, keine Nachhaltige Arbeitsmarktintegration, kein menschenwürdiges Dasein wegen Fortsetzung der Unterdeckung in den Regelleistungen.
Notwendige Reformen wären:
die zu geringen Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG deutlich anzuheben, und damit die Kinder- und Altersarmut effektiv „zu bekämpfen“ und damit die Lebensbedingungen von derzeit rd. 7 Mio. Menschen, die von diesen Leistungen kurzfristig und dauerhaft leben müssen unmittelbar zu ändern (und damit rassistischen Parteien den Boden für ihre Hetze zu entziehen).
Dann geeignete Arbeitsmarktintegration anbieten, Fortbildung, Qualifizierung, Umschulungen und einen sozialversicherungspflichtigen zweiten Arbeitsmarkt.
Stattdessen wird wieder der gleiche Mist, wie bei Einführung von Hartz IV gemacht: SGB II-Berechtigte dauerhaft durch 1-Euro – Jobs/Müllerische Aufstockungsjobs zu beschäftigen und damit den Betroffenen eben keine soziale und gesellschaftliche Sicherheit zu geben, sondern sie zu ewiger prekärster Arbeit zu verdammen und noch systematisch reguläre Stellen damit zu vernichten.
Hier geht es zum Leitartikel von dem Müllerischen Niedriglohn Modell um den Hartz IV- Makel zu kaschieren: https://www.tagesspiegel.de/politik/zukunft-der-grundsicherung-hartz-iv-bleibt-ein-makel-das-grundeinkommen-ist-moeglich/21104898.html
Dazu noch zwei Hintergründe: https://tinyurl.com/y8zmv3cp und von Sabeth Faber dazu noch eine Bewertung: https://www.facebook.com/Kallistina/posts/2305081249505906
3. Neue Weisungen der BA zum SGB II
Die BA hat neue fachliche Hinweise herausgegeben, dieses Mal zu § 41a SGB II und zu § 56 SGB II. Diese gibt es hier: https://tinyurl.com/y8surx64
4.Zum Umgang der Regierung von Unterfranken in Bezug auf Unterkunftskosten von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften und Tipps zum Beratungsumgang
Ich möchte jetzt mal auf einen exemplarischen Fall hinweisen: hier geht es um einen Geflüchteten der von März 2016 – Sep. 2017 in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landratsamts Kehlheim untergebracht war, der Mensch wer in der Zeit der Unterbringung im SGB II – Bezug. Nach Beendigung der Unterbringung in der Unterkunft und nach Rausfall aus dem Leistungsbezug wegen einer bedarfsdeckenden Arbeitsstelle bekommt er im Feb. 2018 eine Rechnung über 5.013,15 EUR Unterbringungskosten. Das LRA räumt ihm zur Tilgung gerne auch eine Ratenzahlung ein (Anlage 1).
In der Zeit der Unterbringung, war er im SGB II – Bezug, wenn dort die Forderung vom LRA geltend gemacht worden wäre, hätte das Jobcenter diese Unterbringungskosten als Bedarfe für Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II übernehmen müssen. Eine Rückzahlung wäre dann nicht angefallen (Auszug Leistungsbescheid ohne KdU – Anlage 2).
Nach Auszug aus der Unterkunft und Annahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und somit in Zeiten des Nichtleistungsbezug wird eine Gesamtrechnung erstellt. Wenn er damit zum Jobcenter geht, werden sie ihm sagen, er sei kein Leistungsempfänger, er bewohne die Unterkunft nicht mehr und hätte deswegen keinen Leistungsanspruch.
Dieser Position ist sich deutlich entgegenzustellen.
Wenn der Mensch im Monat der Fälligstellung, spätestens bis Ende des Monats in dem der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird, beim nunmehr für seinen Wohnort zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellt, besteht ein teilweiser Übernahmeanspruch. In diesem Fall muss das Jobcenter wie folgt rechnen: normaler Bedarf (RB, MB, Miete, Heizung …) zzgl. der gesamten Forderung (vorliegend 5.013,15 EUR), das ergibt dann den Bedarf für diesen Monat der Fälligstellung. Dem ist das bereinigte Einkommen gegenüber zu stellen. Für den konkreten Fall kommt noch ein Leistungsanspruch von über 5.000 EUR raus.
Wichtig für die Sozialberatungen sind zwei Punkte:
Der Übernahmeantrag muss bei Nichtleistungsbeziehern im Monat der Fälligstellung erfolgen, nur so sind es den orginären SGB II-Bedarf erhöhende KdU. Wird diese Freist versäumt, handelt es sich um Schulden und es besteht kein Übernahmeanspruch mehr.
Unzulässig ist es, wenn das JC sagt, es bestünde kein Leistungsanspruch, weil es Kosten aus der Vergangenheit seien oder weil der Antragsteller nicht im Leistungsbezug stehe. Auch ist es nicht zulässig, zukünftiges Einkommen der nächsten Monate dem Leistungsanspruch entgegen zu stellen.
Parteien könnten mal die Frage stellen, warum die Unterbringungskosten nicht im jeweiligen Monat der Unterbringung fällig gestellt werden. Auch könnten sie fragen, warum im Festsetzungsbescheid kein dezidierter Hinweis auf die mögliche Übernahme durch das JC im Nichtleistungsbezug steht und warum im Leistungsbezug dort der unrichtige Hinweis steht , muss in diesem Monat vorgelegt werden , ferner könnte gefragt werden in wieviel % der Fälle die Übernahme der ganzen KdU gestellt wurde.
Hier das Material zum Download: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Anlagen_Reg._Unterfranken_25032018.pdf
5. Jonny Bruhn-Tripp: Grundsätze der Einkommensanrechnung im SGB II
Der Kollege Jonny Bruhn-Tripp vom Dortmunder Arbeitslosenzentrum hat ein Infoheft: „Überblick: A – Z der auf ALG II anzurechnen Einkünfte“ erstellt.
Das gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jonny_Bruhn-Tripp_A-Z_aEK.pdf
6. Plattform 600-11 (steuerfrei)
Dann möchte ich auch auf die Kampagne mindestens 600 EUR Eckregelsatz und 11 EUR Mindestlohn steuerfrei hinweisen.
Das Kampagnenflugblatt dazu gibt es hier: http://www.mindestlohn-11-euro.de/plattform_2018-02-17.pdf
Der Aufruf kann hier unterzeichnet werden: http://www.mindestlohn-11-euro.de/unterzeichnen/
7. Seehofer will das neue geplante bayrische Polizeiaufgabengesetz zum bundesweit gültigen Musterpolizeigesetz machen
Bundesinnenminister Seehofer hat angekündigt, dass auf Basis des schwarz-roten Koalitionsvertrags ein "Musterpolizeigesetz für ganz Deutschland" erstellt werden würde. Vorbild dafür soll der Entwurf für umfassende neue Befugnisse der bayerischen Polizei sein.
Hintergrund: https://tinyurl.com/ya9h73qf
Zum Bayrischen Polizeigesetz:
https://tinyurl.com/y7sfj873
https://tinyurl.com/ydaclwzd
Hier ein Video mit Erklärung des Polizeigesetzes (sehr gut, für Nichtjuristen erklärt, hören!): https://tinyurl.com/yb3g8opx
und dann mein Artikel: Folgen von Polizeigesetzen mal praktisch durchgegangen an von mir selbst erlebter Praxis: https://tinyurl.com/y7ycmn3j
8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 28./29. Mai in Frankfurt
- am 30./31. Mai in Hamburg
- am 04./05. Juni in Wuppertal
- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 30./31. Juli in Berlin
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
am 08./09. Aug. in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Dieses Jahr biete ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die nächste FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März in Frankfurt (Teilnahme noch möglich)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 13. April in Wuppertal
am 19. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 02./03. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. Sept. in Frankfurt/M,
- am 09./10. Okt. in Stuttgart
- am 13./14. Nov. in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Sept. in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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