Trumps Steuerreform macht USA zu attraktivem Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmen
(Kiel) Es war nicht einfach, aber die Republikaner können einen ersten legislativen Erfolg feiern. Ende letzten Jahres hat der US-Kongress die umfassendste Überarbeitung des amerikanischen Steuersystems in mehr als drei Jahrzehnten verabschiedet.
Im internationalen Vergleich ist das US-amerikanische Steuersystem bisher sowohl komplex als auch teuer gewesen und sah insbesondere einen hohen Steuersatz für Unternehmenseinkommen von 35% auf Bundesebene und, unter Beachtung lokaler Steuergesetze in bestimmten Regionen, von bis zu 40% vor. Das neue Steuergesetz hat dies grundlegend reformiert, wobei die Steuerreform in erster Linie darauf abzielt, die US-Wirtschaft zu stimulieren, indem die Steuerlast für Unternehmensinvestitionen in den USA erheblich gesenkt wird.
Die wichtigsten Elemente, um dieses Ziel zu erreichen, so die deutschstämmige Rechtsanwältin Nadja Vietz von Harris Bricken in Seattle/USA, Mitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., sind eine erhebliche Senkung der Körperschaftsertragssteuer des Bundes von 35% auf 21%, die Möglichkeit einer sofortigen steuermindernden Abschreibung bestimmter Kapitalinvestitionen und eine drastische Änderung der steuerlichen Behandlung von im Ausland erzielten Gewinnen (d.h. die Steuersenkung auf ausländische Gewinne). Als wohl wichtigste Neuerung des Gesetzes wird die Verlagerung von der weltweiten Besteuerung auf Territorialität betrachtet. Die Reform wird auch die individuellen Steuersätze senken, wenn auch nur vorübergehend.
Die Anleger haben positiv reagiert. Der vorhergesehene Geschäftsboom für die USA hatte den Aktienmarkt schon in den letzten Wochen vor der US-Steuerreform in die Höhe getrieben, da die USA als Investitionsziel aufgrund der Steuersenkungen für Investoren - auch deutsche - noch attraktiver wurde. Mit der verabschiedeten Steuerreform in den USA wird zudem ein weltweiter Steuerwettbewerb ganz neuer Qualität erwartet.
Für EU-Staaten sind die USA der wichtigste Partner für ausländische Direktinvestitionen. Zwischen 2008 und 2012 belief sich der jährliche Bestand an europäischen Direktinvestitionen in den USA auf durchschnittlich 1,35 Billionen EUR. Während bisherige Analysen nur vorsichtige Vorhersagen über die Auswirkungen der Steuerreform auf Investitionen und Wachstum machen, deuten Studien zu früheren Reformen darauf hin, dass die jetzige Reform Direktinvestitionen in den USA (v.a. aus Hochsteuerländern wie Deutschland) und US-Investitionen im Ausland fördern wird.
Deutsche Unternehmen mit starkem USA-Geschäft werden laut Vietz besonders profitieren und erhöhte Investitionen in die USA werden die Folge sein. Abgesehen von gewissen Einschränkungen dürften vor allem deutsche Aktiengesellschaften mit starkem Geschäft in den USA profitieren. Wenn US-Tochtergesellschaften nach Steuern mehr verdienen, können sie mehr Gewinn ausschütten bzw. für Investitionen verwenden, was die Profitabilität für deutsche Unternehmen mit US-Geschäft natürlich beträchtlich erhöht.
Fallstricke sind zu beachten. So kann es bei bestimmten Zahlungen zu höheren Belastungen für die Tochtergesellschaft in den USA kommen, während die Konzernmutter nach dem deutschen Außensteuerrecht voll besteuert wird. Vietz rät daher nach wie vor, Investitionen in die USA mit Sorgfalt zu planen.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Nadja Vietz
Attorney-at-Law/Rechtsanwältin
Harris Bricken
Seattle/USA
Tel. direkt aus D.: 001 425 233-8506
Email: nadja@harrisbricken.com
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