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Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des SGB II- Leistungsausschlusses und der Überbrückungsleistungen für EU-Bürger

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. SG Speyer: Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des SGB II- Leistungsausschlusses und der Überbrückungsleistungen für EU-Bürger

Das SG Speyer hat in einem fulminanten und akribisch begründeten Beschluss vom 17.08.2017-S 16 AS 908/17 ER für einen spanischen 18jährigen Staatsangehörigen die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II angeordnet. Das SG ist der Überzeugung,

dass die Leistungsausschlüsse für bestimmte Ausländer*innen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verfassungswidrig sind, da sie das verfassungsrechtlich gebotene menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleisten,
die „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 und 3a SGB XII trotz der darin enthaltenen „Härtefallregelungen“ ebenfalls verfassungswidrig sind,
die Leistungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II europarechtswidrig sind und
das Ermessen nach § 41a Abs. 7 Satz 1 SGB II hinsichtlich einer vorläufigen Bewilligung dann auf null reduziert sei, wenn ansonsten eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch die Verweigerung existenzsichernder Leistungen drohe.

Den Beschluss von Speyer gibt es hier: http://tinyurl.com/yat2nqh4

Hier eine Infomail von Claudius Voigt, in der er den Kontext rausarbeitet: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_26.09.2017.pdf

Ich denke wir können auf die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung gespannt sein.

2. Neue „Fachliche Hinweise“ und weitere Weisungen zum SGB II

a. Die BA hat wieder mal fachliche Hinweise zum Vermittlungsbudget herausgegeben.
Ich möchte dabei mal folgenden Passus hervorheben: „Bei Unterstützung der Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen/schulischen Ausbildung kann das JC Kosten übernehmen, die die Vermittlungssituation der leistungsberechtigten Person allgemein verbessern, ohne dass ein konkretes Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzangebot vorliegt“. (Ziff. 1.4, die Unterstreichung ist von mir). Ganz oft bekomme ich die Info von verschiedenen Menschen und Beratungsstellen , dass die JC’s sagen, VB- Leistungen nur im Kontext der Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung. Hier sagt die BA deutlich, dass die Anbahnung schon ausreichend sei.
Die Fachlichen Hinweise gibt es hier: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

b. Dann gibt es eine neue Weisung der BA zu aktuelle VABest, das ist eine von mehreren Dienstanweisung zum Umgang mit Forderungen der BA. Die neue VABest gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/VABest_3-2017.pdf
Die alte (ist deutlich umfangreicher) gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/ah-ba/BA-VABest-08.06.2011.pdf

c. Dann gibt es noch eine wichtige Weisung der BA zu den Aufbewahrungsfristen von Akten im Bereich des SGB II, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/yan6ococ

3. Arbeitskreis kritische Sozialarbeit München / Veranstaltung am 5.10. in München

Versuche der politischen Nutzbarmachung unabhängiger Sozialberatung – eine aktuelle und historische Einordnung. Eine Veranstaltung vom Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München mit Rechtsanwalt Hubert Heinold: Im März 2017 drohte das bayerische Sozialministerium den Trägern der Asylsozialberatung mit der Kürzung staatlicher Mittel, sollten sie Geflüchtete weiterhin auf legale Rechtsmittel zur Abwendung von Abschiebungen hinweisen….

Vortrag und Diskussion am 05.10.2017 ab 19 Uhr im DGB Haus, Schwanthalerstr. 64, München
Weitere Infos und Flyer dazu: http://tinyurl.com/y98mdjsc

Solidarische Grüße nach München!

4. SG Gießen: Angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall unterliegt dem Vermögensschutz des § 90 Abs. 3 SGB XII

Das SG Gießen hat mit Urteil vom 25.07.2017 - S 18 SO 160/16 festgestellt, dass eine angemessene finanzielle Vorsorge in einem geschützten Bestattungsvorsorgevertrag für den Todesfall, hier hat das SG Gießen festgestellt hat, dass 5.000 Euro in jedem Fall angemessen sind, nach § 90Abs. 3 SGB XII dem Vermögensschutz unterliegen.

Ich denke dies ist ein klares, richtiges Urteil, welches nunmehr auch von anderen Sozialverwaltungen oder vom Gesetzgeber mit einem zusätzlichen normierten Schonvermögen umgesetzt werden sollte. Weitere Details hier: http://tinyurl.com/yaefxzqs

5. Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

Mit einem sehr wichtigen Urteil hat der BGH entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst. Bisher hat der BGH die Ersatzpflicht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter grundsätzlich auf daraus folgende Vermögensschäden beschränkt. Hier gibt es jetzt eine deutliche Rechtspositionsänderung.

Damit hat der BGH grundsätzlich den Weg aufgemacht bei Eingriffen in immaterielle Rechtsgüter zum Beispiel bei übergrifigen Eingriffen durch Jobcenter Schadensersatzansprüche gegen diese geltend machen zu können.

Mehr dazu hier:
http://www.afp-medienrecht.de/49532.htm

6. Flyer zum Rundfunkbeitrag in vielen Sprachen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Informations-Flyer zum Rundfunkbeitrag zur Verfügung gestellt. Die Flyer sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Arabisch, Farsi, Somalisch und Tigrinya erhältlich.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/infomaterialien/informationen_in_weiteren_sprachen/index_ger.html

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Kurze Info: wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch am 20./21. Nov. in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt.


Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017, sowie die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:

am 20./21. Nov. in Wuppertal
am 20./21. Dez. in Leipzig

Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:

am 15./16. Jan. in Stuttgart
am 24./25. Jan. in Augsburg
am 30./31. Jan. in Hamburg
am 12./13. Feb. in Frankfurt
am 15./16. Feb. in Erfurt
am 26./27. Feb. in Berlin
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

8. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 06./07. Nov. in Dresden
- 18./19. Dez. in Berlin
- 08./09. Jan. in Wuppertal
- 21./22. Feb. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg

(in Berlin ist auch eines in Planung)

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Diese Fortbildung biete ich

- am 24. Okt. in Wuppertal
- am 24. Nov. in Hannover

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de .

11. SGB II-Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 23. Okt. in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

ann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht, aus Anwaltssicht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

- am 01. Dezember in Wuppertal

statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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