Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Fachtag: Recht auf Wohnen und das „schlüssige Konzept“ am 9.11. in Berlin
Dann möchte ich den Fachtag Recht auf Wohnen und das „schlüssige Konzept“ aufmerksam machen, das Thema: Wie und wo sollen Menschen wohnen dürfen?
Auf dem Fachtag am 9. November in Berlin sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden. Der Fachtag wird von Nationaler Armutskonferenz, Deutschem Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg gemeinsam vorbereitet.
Ich denke der Fachtag wird spannend für alle, die die Diskussion um höhere Mietkosten im SGB II/SGB XII weiter gestalten wollen und Inputs und Austausch suchen. Ich wirke dort auch als Arbeitsgruppenleiter mit.
Hier nun zum Mobilisierungsflyer: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/17-11-9_Save_the_Date_Fachtag_Schluessiges_Konzept.pdf
2. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII
Der Bundesgesetzgeber hat im SGB II und SGB XII geregelt, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Er hat nicht geregelt, wie der Angemessenheitsbegriff auszufüllen ist. Damit hat er de facto die Ermittlung existenzsichernder Bedarfe auf die kommunale Ebene delegiert. Das Tatbestandsmerkmal der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle.
Bundesweit ist es Aufgabe des jeweiligen kommunalen Leistungsträgers, für das zu gewährleistende Existenzminimum die rechtlichen Vorgaben in operationalisierbare Zahlen umzusetzen. Die Bewältigung dieser komplexen Aufgabe erfordert auf Seiten der Träger ein hohes Maß an Fachwissen bei der Wohnungsmarktanalyse sowie der Erschließung und Auswertung empirischer Daten. Sie müssen im Einzelnen überprüfbare Datenerhebungen und -auswertungen vornehmen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben.
Die Empfehlung gibt es hier: https://www.deutscher-verein.de/de/download.php?file=uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-30-16-unterkunftsbedarfe.pdf
3. Bundesregierung zur Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten mit dem Regelsatz
Die Linkspartei hat zur Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten eine kleine Anfrage gestellt. Die Bundesregierung verteidigt die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen mit dem Regelsatz des SGB II und argumentiert auf einem unterirdischen Niveau „Der Leistungsberechtigte habe es schließlich selbst in der Hand, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und damit seinen vollen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution zu sichern“. Ansonsten wird dumm rumgeredet. Hier Details zur Anfrage, die Antwort und eine Bewertung der Linken: https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/existenzminimum-wird-bei-umzug-gekuerzt/
Die Linkspartei hat die bundesweite Kampagne gegen die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten und damit Unterschreitung des Existenzminimums parlamentarisch aufgegriffen.
Die Kampagne kommt in Fahrt eine ansehnliche Liste an Organisationen unterstützt diese mittlerweile: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/ (ganz unten). Hier ist die Bitte an alle Beteiligten, wenn Sie/ihr das als Organisation auch unterstützt, dann bitte melden.
4. LSG NSB urteilt zu Passbeschaffungskosten: Anspruch nach § 73 SGB XII
Das LSG Urteilt: Die Passbeschaffungskosten sind nicht über die Mehrbedarfsregelung des § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen, da es sich nicht um einen laufenden, sondern um einen einmaligen Bedarf handelt. Die Kosten für einen (deutschen oder ausländischen) Pass sind nicht Teil des Regelbedarfs im SGB II oder XII, da hierin lediglich monatlich 25 Cent für die Beschaffung eines deutschen Personalausweises enthalten sind. Insofern ist wohl auch keine Übernahme im Rahmen eines Jobcenter-Darlehens nach § 24 SGB II möglich.
Daher ist für die Übernahme der Passbeschaffungskosten auch für Leistungsberechtigte nach § 73 SGB XII eröffnet.
Weitere Details in einer Mail von Claudius Voigt: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_Voigt_20.09.2017.pdf
5. Innenministerium: Umstellung auf Analogleistungen nach AsylbLG muss nach 15 Monaten zeitnah erfolgen
Die Umstellung auf Analogleistungen nach AsylbLG muss nach 15 Monaten zeitnah und von Amtswegen erfolgen. Nach 15 Monaten durchgehendem Aufenthalt sind die Leistungen in der Regel analog den Sätzen nach SGB XII auszuzahlen (§ 2 AsylbLG), wenn die betreffenden Personen weiterhin unter das AsylbLG fallen. Damit zusammenhängend ist stets auch die Aushändigung einer Krankenkassenkarte an die leistungsberechtigten Personen, die in Niedersachsens Kommunen teilweise deutlich zeitverzögert erfolgt ist.
Mehr dazu hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_18.09..pdf
6. In eigener Sache: Suche Seminarraum in Leipzig
Für das nächste Jahr suche ich in Leipzig noch einen Seminarraum. Ich suche daher einen schönen, Seminarraum, für 20 Leute an Tischen, in zentraler Lage in Leipzig, mit mind. zwei Toiletten, nicht zu laut und bezahlbar und wenn möglich mit Getränkeversorgung. Der Raum wird für tagsüber (10 – 17 Uhr) benötigt.
Wer da Hinweise, möglichst mit Daten zu AnsprechpartnerInnen geben kann, möge sich bitte an mich unter info@harald-thome.de wenden.
7. Neue SGB II-Folien im Netz
Dann habe ich mal wieder die ein oder andere Folienänderung durchgeführt und daher einen aktualisierten Foliensatz ins Netz gestellt.
Den aktualisierten Foliensatz, mit Stand: 24.09.2017 gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
8. Es wird Herbst in diesem Land
Die AfD ist mit einem Durchmarsch von über 12 % im Bundestag. Gauland ruft zu rechtem Terror auf: "Wir werden sie jagen. Wir werden Frau Merkel, oder wen auch immer jagen. Und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen!".
Dazu möchte ich allen empfehlen folgende Stellungnahme vom ZDF zu hören: "Das Land, Herr Gauland, gehört weder Ihnen noch der AfD. Und das Volk erst recht nicht." Ein Kommentar des stellvertretenden ZDF-Chefredakteurs Elmar Theveßen: http://tinyurl.com/ya4u9m8s
Jetzt heißt es, dass die demokratischen, antifaschistischen Kräfte zusammenrücken und -stehen müssen, den blau/braunen Rassisten mutig, entschlossen und kreativ die Stirn zu bieten. Wir müssen den Rassisten durch einen langandauernden Kampf gegen die vielen großen und kleinen sozialen Ungerechtigkeiten, bei der Arbeit, im Hartz IV, bei der Rente, im Umgang mit Geflüchteten, gegen den Obrigkeitsstaat, die ungerechte Verteilung, die Kumpanei der Politik mit der Industrie und Umverteilung von unten nach Oben den Boden entziehen. Das ist der Boden für die AfD, da müssen wir anfangen, schlau, mutig und politisch bewusst die soziale Frage zu stellen.
Dazu möchte ich aufrufen!
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.
Kontakt: orga@harald-thome.de
9. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017, sowie die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
am 27./28. Nov. in Berlin
am 11./12. Dez. in Wuppertal
am 20./21. Dez. in Leipzig
Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:
am 08./09. Jan. in Wuppertal
am 15./16. Jan. in Stuttgart
am 24./25. Jan. in Augsburg
am 30./31. Jan. in Hamburg
am 12./13. Feb. in Frankfurt
am 15./16. Feb. in Erfurt
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. 2018 in Wuppertal
(in Berlin ist auch eines in Planung)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
am 06./07. Nov. in Dresden
am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
12. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 15. Nov. in Stuttgart
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
am 24. Okt. in Wuppertal
am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Effektiv arbeiten im Sozialrecht
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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