Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
Das BVerfG hat letzte Woche eine grundlegend wichtige Entscheidung getroffen. Bisher haben die Sozialgerichte, allen voran das LSG NRW in Eilverfahren, einen Anordnungsgrund zur Übernahme von geschuldeten Unterkunftskosten abgelehnt, wenn nicht vom Vermieter eine Räumungsklage eingelegt wurde.
Das BVerfG hat klargestellt, dass ein Anordnungsgrund besteht, wenn "relevante Nachteile" drohen, dies sind "nicht nur eine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit", sondern "auch möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben". Daher muss bei der Prüfung des Anordnungsgrundes berücksichtigt werden, "welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Beschwerdeführer gehabt hätte".
Unter "negativen Folgen" sind beispielsweise zu verstehen: Kosten, die durch fristlose oder ordentliche Kündigung, Anwaltseinschaltung entstehen, aber auch keine saubere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Mahngebühren, Ab- und Anschaltkosten für Energie ....
Die BVerfG Entscheidung wird auch an anderen Punkten Auswirkungen auf die sozialrechtliche Praxis der Miet- und Energieschuldenübernahme nach § 22 Abs. 7 SGB II / § 36 SGB XII haben. So wurde bisher von den Leistungsträgern z.T. gesagt, ein Darlehen werde nur übernommen wenn die Räumungsklage schon eingelegt oder der Strom schon abgestellt wurde, dies wird auch nicht mehr haltbar sein.
Auch lässt die jetzige BVerfG - Entscheidung erahnen, dass das BVerfG bei Vorlageverfahren wegen Sanktionen eine klare Position zu den Sanktionen in die Unterkunftskosten einnimmt.
Ich bin einfach mal begeistert, Wohnen ist Menschenrecht, das wurde durch die Entscheidung ein Stück weit konkretisiert und die - aus meiner Sicht, nicht vertretbare Rechtsprechung der NRW Sozialgerichte, aber auch anderer, endlich in Schranken gewiesen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html
Hier die BVerfG Entscheidung im Original: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/BVerfG_zu_Anordnungsgrund_1_BvR_1910_12.pdf
2. Neue Weisung der BA
Die BA hat neue Dienstanweisungen § 5, 7, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II herausgegeben.
Hier eine BA Zusammenfassung zu den Änderungen in § 7 SGB II: http://tinyurl.com/yb6fwcmd
Und hier zu: §§ 5, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II: http://tinyurl.com/y7ojvs6s
Die Weisungen sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
3. Zur Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR
Erste Infos dazu gab es ja im vorletzten Newsletter. Berücksichtigt werden nicht nur Kindererziehungszeiten, sondern das Vorhandensein von Kindern, Stief- und Adoptivkindern überhaupt. Und dies sowohl bei der Mutter als auch beim Vater.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kassen hier falsch beraten und auch falsch entscheiden.
Weiterhin werden Anträge von über 55-Jährigen ohne weitere Prüfungen (fast immer rechtswidrig) abgelehnt.
Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller haben daher ihre Infos dazu überarbeitet und um einen Musterwiderspruch für über 55-Jährige ergänzt.
Dazu auch Infos, dass die Kasse überhaupt tätig werden muss. Beide Unterlagen gibt es hier:
Inhaltliche Zusammenfassung und MusterWiderspruch: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/KV_Infos_28.8.17_m._Muster_WS.pdf
Die KV muss tätig werden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Die_Kasse_muss_taetig_werden.pdf
4. VG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein
Auch ein nach dem „Unionsbürgerausschlussgesetz“ vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.
Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein
5. Seminarraum in Berlin gesucht
So jetzt habe ich wieder mal ein Seminarraumproblem in Berlin. Ich möchte im nächsten Jahr das ein oder andere Seminar in Berlin durchführen. Mein jetziger Raumanbieter kann mir aber seinen Raum nicht mehr anbieten. Ich suche daher wieder mal einen schönen, Seminarraum, für 20 Leute an Tischen, in zentraler Lage in Berlin, mit mind. zwei Toiletten, nicht zu laut und bezahlbar. Der Raum wird immer für tagsüber (10 – 17 Uhr) benötigt.
Wer da Hinweise, möglichst mit Daten zu AnsprechpartnerInnen geben kann, möge sich bitte an mich unter info@harald-thome.de wenden.
6. Effektiv arbeiten im Sozialrecht
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
7. Linksunten.Indymedia-Verbot ist willkürliche Zensur
Das nun vollzogene Verbot von einem linken Medium in Deutschland steht im Rahmen der angekündigten Repressionen von CDU/CSU/SPD/AFD/NPD gegen linke Strukturen.
Nicht nur linke Zentren wie die Rote Flora in Hamburg sollen kriminalisiert werden. Der Schlag gegen Indymedia gehört dazu. Dabei musste erst ein Verein konstruiert werden, um dann gegen ihn vorzugehen. Indymedia wurde 1999 von Globalisierungskritikern gegründet und verfügt weltweit über regionale Ableger.
Kritik an herrschenden Verhältnissen ist nötiger denn je, sei es Hartz IV, Zusammenarbeit von Sicherheitsorganen und Nazis, Rassismus, Kooperation mit dem Erdoganregime, Rüstung, TTIP, unsinnige G20-Gipfel, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Zudem dürfte das Verbot juristisch sehr zweifelhaft sein, hier die folgende Einschätzung: http://blog.wawzyniak.de/plattform-und-vereinsverbot/
Zur Einschätzung dazu: https://www.heise.de/tp/features/Wir-sind-alle-Indymedia-wir-sind-alle-linksunten-3813246.html
Indymedia ist eine wichtige Plattform im Kampf gegen Nazis und Rassisten und der Kooperation der Sicherheitsbehörden mit diesen. Dazu mal folgender Text: http://tinyurl.com/y9h2ffd8
Abschließend schließe ich mich Ulla Jelpke dazu an: http://www.ulla-jelpke.de/2017/08/indymedia-verbot-ist-willkuerliche-zensur/
Aktuell kommt heraus, dass Innenminister de Maizière ein sehr taktisches Verhältnis zur Wahrheit hat, er hat die Falschmeldung lancieren lassen, dass bei der Razzia gegen Indymedia Waffen gefunden seien, „so wie das bei dem Personenkreis üblich ist“. Nur jetzt wird deutlich, dass diese Aussage nicht stimmt:
http://www.fr.de/politik/linksunten-indymedia-kritik-an-de-maiziere-nach-indymedia-verbot-a-1340374
Das Indymedia ist wichtig, ich möchte ausdrücklich meine Solidarität mit linksunten.Indymedia zum Ausdruck bringen.
8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
am 27./28. Nov. in Berlin
am 11./12. Dez. in Wuppertal
am 20./21. Dez. in Leipzig
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. 2018 in Wuppertal
(in Berlin ist auch eines in Planung)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
- am 08. Sept. in Wuppertal
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
am 06./07. Nov. in Dresden
am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 23. Nov. in Hannover
am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 15. Nov. in Stuttgart
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
am 24. Okt. in Wuppertal
am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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