LSG NRW hält die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen für rechtswidrig
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.LSG NRW hält die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen für rechtswidrig
Der 7. Senat des LSG NRW (Urt. v. 29.06.2017 - L 7 AS 607/17) hält die Aufrechnung von Kautionsdarlehen für rechtswidrig, es gebe keinen finanziellen Spielraum in den Regelleistungen für KdU-Bedarfe, die Aufrechnung sei eine Kann-Entscheidung, entscheidend gegen die Anwendung der Aufrechnungsermächtigung auf Mietkautionsdarlehen sprächen systematische und teleologische Erwägungen unter Berücksichtigung einer verfassungskonformen Interpretation.
Damit hat das erste LSG eine ganz klare Position gegen Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten abgegeben.
Das Urteil ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y7mvdpuv
Ich möchte hiermit nochmal alle Newsletterleser*innen auffordern sich an der bundesweiten Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten zu beteiligen, die Infos dazu gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Unterstützungsbekundungen gerne auch an meine Mail.
2.„Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ von Geflüchteten („Hau ab“-Gesetz) ab 29.07.2017 in Kraft
Damit gelten verschärfte Regelungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht (nach Vorwurf, nicht an der eigenen Abschiebung mitzuwirken), Handy-Durchsuchungen im BAMF, eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland usw. Nicht wenige dieser Regelungen dürften verfassungswidrig sein, auch die UN-Kinderrechtskonvention wird verletzt, weil das Kindeswohl bei bis zu zweijährigen Unterbringungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und unangekündigten Überraschungsabschiebungen nach langjährigem Aufenthalt nicht nur nicht berücksichtigt, sondern mit Füßen getreten wird.
Gesetzestext: http://tinyurl.com/ycluduxl
Siehe auch: https://www.nds-fluerat.org/25332/aktuelles/gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht-tritt-ab-dem-29-juli-in-kraft/#more-25332
3.Aktualisierte Arbeitshilfe Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen veröffentlicht
Die Kollegen der GGUA Münster haben eine aktualisierte Arbeitshilfe zu den Sozialleistungsansprüchen von EU-Bürgern veröffentlicht.
Diese gibt es hier zum Download: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe2017.pdf
4.Hamburg: Bündnis fordert Moratorium zum Stopp der Kostensenkungsaufforderungen im SGB II/SGB XII
Sozialleistungsbezieher/innen sollen in den nächsten fünf Jahren nicht mehr aufgefordert werden, die Kosten der Unterkunft (KdU) zu senken, wenn ihre Miete die „Richtwerte“ der Sozialbehörde überschreiten. Das fordert das Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik “ aus Hamburg.
Diese Hamburger Initiative ist absolut richtig und überfällig. Ich möchte daher darauf aufmerksam machen und natürlich zur Nachahmung auffordern. Hier die Materialien dazu: https://mhmhamburg.de/files/eightytwenty/Download-Presse/Moratorium%20Kostensenkungsaufforderung_KdU.pdf
5.DGB und Sanktionen im SGB II
Tacheles hatte alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im BVerfG –Verfahren zu Sanktionen veröffentlicht. Der DGB hatte darum gebeten, dass seine Stellungnahme bei uns aus dem Netz genommen wird. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen. Die Kollegen vom labournet.de haben nunmehr die Stellungnahme mit einer scharfen, aber klaren Einschätzung dazu veröffentlicht. Die Einschätzung und Stellungnahme ist nunmehr auf labournet zu finden: http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
6.Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur Solidarität
Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.
Ich möchte alle Newsletternutzer*innen und -nutzer dazu auffordern, sich und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt die Homepage mit Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher alle auffordern, sich in das Adressverzeichnis einzutragen umso diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken. Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu auffordern, aus Solidarität gegenüber Tacheles, wir brauchen das Geld über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von öffentlicher Förderung agieren zu können.
Hier geht es zur Adressdatenbank: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
7.Neue SGB II-Folien im Netz
Dann habe ich mal wieder die ein oder andere Folienänderung durchgeführt und daher einen aktualisierten Foliensatz ins Netz gestellt. Den aktualisierten Foliensatz, mit Stand: 5.8.2017 gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
An dieser Stelle auch der Hinweis, für die Nutzung der Folien, die ich ohne Einschränkung ins Netz stelle, an den Verein Tacheles eine Spende zu leisten.
8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
am 13./14. Nov. in Frankfurt
am 27./28. Nov. in Berlin
am 29./30. Nov. in Hamburg
am 11./12. Dez. in München
am 20./21. Dez. in Leipzig
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. 2018 in Wuppertal
(in Berlin ist auch eines in Planung)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
- am 08. Sept. in Wuppertal
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 14./15. Aug. in Erfurt (Teilnahme noch möglich)
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
am 06./07. Nov. in Dresden
am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 16. Nov. in Stuttgart
am 23. Nov. in Hannover
am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 15. Nov. in Stuttgart
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
am 24. Okt. in Wuppertal
am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
« zurück