Hartz IV bedeutet Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und Verelendung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.Hartz IV bedeutet Langzeitarbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und Verelendung
Im letzten Newsletter ging es um die von rot/grün und Schröder gewollte Schaffung eines ausgeweiteten Niedriglohnsektors in Deutschland und darüber dass dieser 20 % der Bevölkerung betrifft.
Eine neueste Untersuchung hat ergeben, dass der durchschnittliche ununterbrochene Verbleib im SGB II-Bezug bei 629 Tagen liegt und dass sich diese Verbleibzeit immer mehr ausweitet.
Nach der ursprünglichen Konzeption des Gesetzgebers sollten die Hartz-IV Regelungen Menschen schneller (durch Aushungern und Entrechtung) zurück in Arbeit bringen. Doch die Realität sieht einem Zeitungsbericht zufolge deutlich anders aus.
Die Regelbedarfe waren und sind auf den kurzen Verbleib im Leistungsbezug ausgelegt, da dieser immer länger wird, sind die Regelbedarfe deutlich zu erhöhen.
Infos dazu unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/hartz-iv-bezieher-immer-laenger-arbeitslos-15100833.html
(Die Anfrage von Sabine Zimmermann, DIE LINKE ist leider nicht veröffentlicht).
Tacheles hat dazu im Feb. 2016 ein strategisches Forderungspapier veröffentlicht, Arbeitstitel: Notwendige Änderungen im SGB II aus Sicht der Leistungsberechtigten, dieses immer noch aktuelle Papier gibt es hier zum Nachlesen: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf
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Broschüre: Ratgeber Hartz IV – Tipps und Hilfe vom DGB, Ausgabe 2017 · DGB21408
„Hartz IV“ ist ein nur schwer zu durchschauender Dschungel. Auch nach den Änderungen im Jahr 2016 ist keineswegs – wie behauptet – vieles einfacher und besser geworden. Die grundlegend überarbeitete Neuauflage 2017 berücksichtigt diese so genannte „Rechtsvereinfachung“ sowie die ab 2017 geltenden Regelsätze. Wer seine Rechte gut kennt, der kann Fallstricke vermeiden und bestehende Rechtsansprüche wahrnehmen. Dazu trägt der Ratgeber bei. Er ist verständlich geschrieben und an der Praxis orientiert. Der Ratgeber (DIN-A5-Broschüre, ca. 90 Seiten) enthält viele Tipps, die bares Geld wert sein können.
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2.Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG
Tacheles hat nun alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im Vorlageverfahren zu Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.
Diese können jetzt hier zur Gänze nachgelesen werden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/
3.Das neue Unterhaltsvorschussrecht
Zum 01. Juli 2017 wurde das UVG erweitert, dazu gibt es jetzt die „Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Richtlinien stehen hier zum Download: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_WoGG_Wpt/UVG_RL_7-2017.pdf
Der Kollege Bernd Eckardt hat die ministeriellen Erkenntnisse zum UVG in einer neuen Fassung des SOZIALRECHT JUSTAMENT 3/2017 aufgenommen, das gibt es hier: sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2017-Sozialrecht-Justament_korrigiert.pdf
3. Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen wenn es Leistungen zu Unrecht verweigert hat
Im normalen Recht etwas selbstverständliches, jemand schädigt durch Tun oder unterlassenes Tun jemand anderen dann hat der Schädiger für die Kosten aufzukommen.
Im Umgang vieler Jobcenter mit SGB II leistungsbeziehenden Menschen fast schon eine Alltäglichkeit dass Sozialleistungen willkürlich nicht oder verspätet gezahlt werden und den Betroffenen dadurch wirtschaftliche Schäden entstehen. Seien es Kosten zum Wiederandrehen von Haushaltsenergie, sei es die Kündigung und Räumungsklage einer Wohnung wegen Nichtzahlung der Miete oder Mietschulden oder auch nur regelmäßig unregelmäßige Zahlung. Das hat für die Leistungsberechtigten immense Folgen: Verlust einer Wohnung, negative Schufaeinträge, Mietschulden in der Bescheinigung des Vormieters, ob Miete regelmäßig gezahlt wurde bis hin zu immensen Geldforderung wie Mietforderungen, gegnerische Anwaltskoste, Energieanstellgebühren ….
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 27.06.2017, Az. L 9 AS 1742/14 entschieden, dass das Jobcenter die Kosten einer Räumungsklage zu tragen hat, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht die Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt. Die anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen. Im vorliegende Fall hatte das Jobcenter zu Unrecht Leistungen versagt weil der Leistungsberechtigte seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein soll.
Mehr dazu: http://www.jurablogs.com/go/jobcenter-muss-kosten-einer-raeumungsklage-tragen-wenn-es-leistungen-zu-unrecht-verweigert-hat
Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung, welches Willkürhandeln von Jobcentern im vorliegenden Fall einen Riegel vorschiebt und hoffentlich vielen Mut macht sich weiter gegen Willkürhandeln zur Wehr zu setzen!
4. Zur Kampagne gegen die verfassungswidrige Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungskosten unterhalb des Existenzminimums
Ich wollte darauf hinweisen das mittlerweile schon eine Reihe von Organisationen diese Kampagne mittragen, hier noch mehr der Link dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
Ich möchte alle Leser dazu aufzufordern mit ihrer Organisation daran zu beteiligen.
Die Unterstützenden Organisationen sind hier (ganz am Ende) zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/
5.Nochmal: Völkisches beim SG Berlin? Leistungen für Ausländer nur im Heimatland
Einige (wenige) Kammern des SG in Berlin haben eine „Widerstandsrechtssprechung“ gegenüber Entscheidungen des BSG entwickelt ...
Tacheles hatte darüber schon mehrfach berichtet. In der jetzt erschienen Zeitung
ANA-ZAR (Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht) ist dazu ein kurzer Artikel erschienen. Den möchte ich der interessierten Leserschaft nicht vorenthalten, er ist auf Seite35 zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Dies_und_das/ANA-ZAR_2017-02_Endfassung.pdf
6. Handreichung für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung
Der DV hat diese Handreichung veröffentlich, sie behandelt die folgenden Bereiche der Familienzusammenführung zu geflüchteten Menschen:
1. Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz
2. Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung
3. Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands
4. Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Kindern
Alles weitere hier: http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/693a66b76b36388cc125814e0038955c/$FILE/handreichung_familienzusammenfuehrung-DV.pdf
7. Neue Begutachtungsanleitung für Arbeitsunfähigkeit
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mdk-neue-begutachtungsanleitung-fuer-arbeitsunfaehigkeit_242_417238.html
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 18./19. Okt. in Wuppertal
am 13./14. Nov. in Frankfurt
am 27./28. Nov. in Berlin
am 29./30. Nov. in Hamburg
am 11./12. Dez. in München
am 20./21. Dez. in Leipzig
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
am 06./07. Nov. in Dresden
am 18./19. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 16. Nov. in Stuttgart
am 23. Nov. in Hannover
am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 15. Nov. in Stuttgart
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
am 24. Okt. in Wuppertal
am 24. Nov. in Hannover
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
am 08. Sept. in Wuppertal
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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