Neue Weisungen der BA zum Sanktionsrecht im SGB II
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Weisungen der BA zum Sanktionsrecht im SGB II
Die BA hat neue fachliche Hinweise zum Sanktionsrecht im SGB II herausgegeben, so zu § 31, 31a 31b SGB II, zu § 32 SGB II und zu § 59 SGB II.
Da BA hat eine Reihe von Änderungen eingefügt, eine der wichtigsten dürfte sein, dass bei einer Sanktion, die zum vollständigen Wegfall des KdU-Anteils führt, in einer Mehrpersonen-BG nach den Urteilen des BSG vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R und vom 02.12.2014 - B 14 AS 50/13 R die vollen, ungekürzten KdU auf die verbliebenen BG Mitglieder zu verteilen sind.
Diese gibt es hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Allerdings, es handelt sich hier um BSG Urteile aus 2013 + 2014 und es ist die Frage zu stellen, warum die BA trotz eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung drei Jahre braucht dieses als verbindlich anzuwendendes Recht auch mal umzusetzen?
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
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2. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Schonvermögen ("Kleiner Barbetrag") seit 01.04.2017 erhöht!
Es ist noch nicht so ganz bekannt, dass bei Beratungshilfe und PKH die Schonvermögensgrenzen an die neuen Schonvermögensgrenzen des SGB XII (5.000 EUR pro erwachsene Person + 500 EUR pro unterhaltenes Kind) angepasst wurden. Im Ergebnis führt das zu einer erheblichen Erweiterung des Kreises von Personen, die Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Details dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe-schonvermoegen-kleiner-barbetrag-seit-erhoeht_105764.html
3. LSG BaWü: SGB II für ausländische Familienangehörige auch in den ersten drei Monaten
Dann will ich auf ein wichtiges Urteil des LSG BaWü hinweisen. Das LSG hat geurteilt, dass ausländische Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem ebenfalls ausländischen Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis nachziehen, auch in den ersten drei Monaten mit Visum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besitzen.
Weiteres in einer Rundmail von Claudius Voigt v. 9. Mai: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_09.05.2017.pdf
4.Unrichtige Daten zu Widersprüchen und Klagen im SGB II
Die Linke hat eine Anfrage zur Anzahl und Abgang von Widersprüchen und Klagen im SGB II für das Jahr 2016 gemacht. Im Jahr 20126 sollen es 648.000 Widersprüche gewesen und diese sollen lediglich bei 35 % ganz oder teilweise „erfolgreich“ gewesen sein. Üblich ist sonst eine Zahl von um die 45 % der ganz- oder teilweisen positiven Erledigung. Auch völlig fehlend ist die Rubrik der „sonstigen Erledigungen“ unter der sich oft eine positive Leistungsgewährung verbirgt.
Hier die Antwort der Bundesregierung zu der Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812193.pdf
Diese Datensätze erscheinen sehr zweifelhaft, es wäre gewiss lohnenswert da nochmal nachzugreifen und solch unsaubere Antworten nicht stehen zu lassen!
5.Zustände in den Jobcentern
Die inneren Zustände in den Jobcentern sind eindeutig mit verantwortlich für eine katastrophale Leistungsgewährung. So hat beispielsweise das Jobcenter Wuppertal kein Problem damit, Erstantragsteller über zwei oder sogar drei Monate ohne Gelder stehen zu lassen. Fallzahlen von 300 Fällen pro Sachbearbeiter sind die Regel, es gibt Postrückstände von bis zu 1000 Rückständen pro Zimmer und es gehen massenweise und regelmäßig eingereichte Unterlagen verloren.
Das sind Indikatoren für völlig „abgesoffene“ Verwaltungsträger. Diese Verwaltungspraxis ist weder für die Leistungsberechtigten, noch für die JC Mitarbeiter tragbar.
Ich möchte auch einmal den Blick auf die Seite der Mitarbeiter und auf die Auswirkungen richten. Bei den Gehältern der JC Mitarbeiter gibt es teilweise Differenzen von bis zu 800 Euro bei gleichem Job.
Dazu hier ein Änderungsvorstoß der BA: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Situation_JC_Mitarbeiter.pdf mit Pressespiegel.
Hier eine Studie zu den Arbeitsbedingungen in JCs: http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Arbeitsbedingungen-in-Jobcentern---Gemeinsame.pdf
Jetzt geht es um die Folgen für die Betroffenen: Zum Beispiel in Wuppertal: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=S0FK8D3KzOk und noch eine Stellungnahme von Tacheles dazu: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1822/
Zusammengefasst: natürlich müssen sich die Rahmenbedingungen für die JC Mitarbeiter ändern, in dem Laden zu arbeiten macht gewiss keinen Spaß. Aber nicht zum besseren schikanieren der Erwerbslosen, sondern zur menschenwürdigen Leistungsgewährung der existenzsichernden SGB II - Leistungen und zur wirklichen Integration auf den Arbeitsmarkt und nicht zur dauerhaften Integration in oft sinnlose Beschäftigungsprojekte.
6.NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln / NSU-Komplex auflösen
Aus der Ankündigung: Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.
Angeklagt werden die Akteur*innen des NSU-Komplex mitsamt ihrer institutionellen Einbettung.
Beklagt werden die Opfer rassistischer Gewalt und das entstandene Leid. Eingeklagt wird das Prinzip einer offenen, durch Migration entstandenen Gesellschaft der Vielen
Das Tribunal ist partizipativ angelegt: Klage, Forderungen und ein Manifest der Zukunft entstehen gemeinsam mit den Teilnehmenden. Neben dem Bühnenprogramm stoßen Workshops Lernprozesse an und geben Möglichkeit zu Vernetzung und Empowerment.
NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln, mehr dazu hier: http://www.nsu-tribunal.de/programm/
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden, auch für Bildungsträger die hier Wochenweise Veranstaltungen durchführen wollen (aber nicht für private Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt [fast] genau in der Mitte) ist hier richtig.
Der Raum verfügt über Platz für 25 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen.
Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage, viele Parkplätze, barrierefrei. Inklusive hauseigenem Cateringservice, wenn gewünscht.
Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
am 27./28. Sept. in Hamburg
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
In diesem Jahr biete ich noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
am 16. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
15. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 12. Juni in Frankfurt
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
08. Sept. in Wuppertal
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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