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SG Düsseldorf erkennt Österreicher SGB II – Zahlungen zu

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:




1. SG Düsseldorf erkennt Österreicher SGB II – Zahlungen zu

Mit Urteil vom 13.03.2017 hat das Sozialgericht Düsseldorf das JC Wuppertal dazu verurteilt, SGB II – Leistungen für einen Österreicher zu erbringen. Der SGB II-Anspruch des Österreichers ergibt sich aus dem deutsch-österreichischen Fürsorgeabkommen und unterliegt nicht dem neu seit 29. Dez. 2016 ins Gesetz eingefügten Leistungsausschluss für EU-Bürger (Unionsbürgerausschlussgesetz). Das Urteil kann 1 zu 1 für jede und jeden Österreicher angewendet werden.

Das Urteil gibt es hier zum Nachlesen: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Rechtssprechung/SG_Duesseldorf_Urt_13.03.2017.compressed.pdf

2.LSG Schleswig-Holstein: EU Bürger die in einem Mitgliedstaat beschäftig sind oder waren haben einen ungehindert Zugang zur Schule und zu einer Ausbildung und damit Anspruch auf SGB II – Existenzsicherungsleistungen

Mit diesem Urteil stellt das LSG Schleswig-Holstein klar, dass, wenn der vorherige Aufenthaltsgrund nicht Arbeitssuche, sondern arbeiten war, sich durch die Ausbildung der Kinder weitere Aufenthalts- und SGB II – Ansprüche ergeben.

Leitsatz dazu: „Das LSG Schleswig-Holstein hält den Leistungsausschluss für rechtswidrig. In seinem Beschluss vom 17.02.2017 (L 6 AS 11/17 B ER) heißt es dazu: „Für die Zeit ab 29. Dezember 2016 ist zwar mit § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. c SGB II ein neuer Ausschlussgrund eingeführt worden, der sich auf Personen bezieht, die ein Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 herleiten. Diesen Leistungsausschluss hält der Senat allerdings bei vorläufiger Würdigung für gemeinschaftsrechtswidrig. Da eine Vorlage an den EuGH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes untunlich ist, geht er nach Folgenabwägung vorläufig von einer Leistungspflicht des Antragsgegners aus.“

Art. 10 VO (EU) 492/2011 sieht vor, dass Kinder von Bürgern und Bürgerinnen der EU, die in einem Mitgliedstaat beschäftig sind oder waren, ungehindert Zugang zur Schule und zu einer Ausbildung haben. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben sie deshalb ein eigenständiges, von der Sicherung des Lebensunterhalts unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn sie die Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren. Damit sie dieses Recht auch nutzen können, kann bei Minderjährigen ein sorgeberechtigter Elternteil daraus ebenfalls ein Aufenthaltsrecht ableiten, das unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts ist“ (Peter F. Müller, ehrenamtlicher Berater und Mitglied der AG Juristen beim Arbeitslosenverband Berlin e.V)

Ich denke es ist für die Beratungspraxis sehr wichtig. Das Urteil gibt es hier: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190912

3. Widerspruch e.V.: Neuauflage Leitfaden "Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?" März 2017

Die Kollegen waren fleißig und haben ihren SGB II-Leitfaden erstellt. Aus dem Vorwort: „Rechtsvereinfachung“ hieß das Zauberwort, mit dem die Regierung die 81. Hartz IV - Änderung (getarnt als 9. SGB II - Änderungsgesetz) 2016 ins Rennen schickte und wieder einmal kläglich scheiterte. Hartz IV bleibt ein bürokratischer Paragraphendschungel, der mit seinen Schikanen und Sanktionsmöglichkeiten eines Sozialstaates unwürdig ist.

Aber nicht nur diese Hartz IV - Änderung, sondern auch die Flut von Änderungen im Ausländerrecht sowie das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz 2016, das erhebliche Verschärfungen der „Grundsicherung im Alter“ enthält, haben eine Neuauflage des Wegweisers durch den Amtsdschungel notwendig gemacht." Alle weiteren Daten und Infos zum Widerspruch e.V. – Leitfaden hier: www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/leitfaden.html

4.NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln / NSU-Komplex auflösen

Aus der Ankündigung: Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.

Angeklagt werden die Akteur*innen des NSU-Komplex mitsamt ihrer institutionellen Einbettung.

Beklagt werden die Opfer rassistischer Gewalt und das entstandene Leid. Eingeklagt wird das Prinzip einer offenen, durch Migration entstandenen Gesellschaft der Vielen

Das Tribunal ist partizipativ angelegt: Klage, Forderungen und ein Manifest der Zukunft entstehen gemeinsam mit den Teilnehmenden. Neben dem Bühnenprogramm stoßen Workshops Lernprozesse an und geben Möglichkeit zu Vernetzung und Empowerment.

NSU Tribunal am 17.-21. Mai 2017 in Köln, mehr dazu hier: http://www.nsu-tribunal.de/

5.Geplante Verschärfung des Versammlungsrechts: Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen

Dann möchte ich nochmal auf die geplanten Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen hinweisen:
Die schwarz-rote Bundesregierung bringt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat (dort also mit „grüner“ Unterstützung/Duldung) ein Sonderstrafrecht u.a. für Polizisten auf den Weg.

Sollten die bislang bekannt gewordenen Pläne tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, wird das einen schweren Eingriff in Demonstrations-, Kritik- und Protestkultur in Deutschland bewirken. So sehen sich die Beteiligten von Aktionen mit Merkmalen friedlichen zivilen Ungehorsams nicht selten mit frei erfundenen Vorwürfen von tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Soldaten konfrontiert – was nun pauschal mit einem Mindest-Strafmaß von drei Monaten Gefängnis bestraft werden soll.

Wer also an einer größeren Demonstration mit großem Polizeiaufgebot teilnimmt, sieht sich künftig dieser pauschalen Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt – das wird massive negative Auswirkungen auf die theoretische Idee der Versammlungsfreiheit haben, ungezwungen und ohne Schere im Kopf an einer friedlichen Demo teilnehmen zu können.

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Nur mal ganz praktisch, ich habe mich gestern Polizisten in den Weg gestellt, die aggressiv 1. Mai - Demonstranten angreifen wollten. In Zukunft kann ich oder andere bei so einer Handlung mit mindestens drei Monaten Knast rechnen.
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Das geht gar nicht, daher muss dazu jetzt weitere Aktivität entwickelt werden.

Mehr dazu: https://freiheitsfoo.de/2017/03/04/polizei-sonderstrafrecht-bricht-art8gg/

Hier kann eine Petition dazu unterschrieben werden: Verfassungswidrig und #maaslosübertrieben - stoppt die Änderungen der §113 und §114StGB! Näheres hier: weact.campact.de/petitions/nein-zum-polizeistaat-stoppt-die-anderungen-der-ss113-und-ss114stgb-2

6.KdU- und sonstige Richtlinien auf Aktualität prüfen

Dann werden von uns die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, wenn ja mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten.

Die Datenbank ist hier: http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

PS: an der Stelle an jemand ganz Bestimmtes einen herzlichen Dank für die stetige KdU RiLi Recherche. Diejenige weiß schon wer gemeint ist ;-)

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
am 27./28. Sept. in Hamburg
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

In diesem Jahr biete ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal (noch Plätze frei)
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
am 16. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

15. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

08. Sept. in Wuppertal
statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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