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BSG: Feststellungsklage gegen Kostensenkungsaufforderung zulässig

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Wir haben unsere Stellungnahme zu den Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG fertig

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Organisationen, im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir jetzt fertig gestellt. In 79 Seiten legen wir darin dar, dass das SGB II – Sanktionsrecht gegen das Völkerrecht, die EU – Sozialcharta, die Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt und eine Absenkung der SGB II Regelbedarfe in keinem Fall zulässig ist. Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen.

Die Stellungnahme wird Mitte/Ende nächster Woche auf der Tacheleswebseite unter www.tacheles-sozialhilfe.de zum Download bereit stehen.

2. BSG: Feststellungsklage gegen Kostensenkungsaufforderung zulässig

Das BSG hat entschieden, dass eine Feststellungsklage gegen eine Kostensenkungsaufforderung zulässig ist. Denn nur durch eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Kostensenkungsobliegenheit kann in diesen Fällen dem verfassungsrechtlichen Gebot aus Art. 19 Abs. 4 GG, effektiven Rechtschutz zu gewährleisten, Rechnung getragen werden. Weil existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, ist es den von einer Umzugsaufforderung Betroffenen nicht zumutbar, abzuwarten, ob und wann das Jobcenter die Leistungen für die Unterkunft tatsächlich absenkt. Allerdings ist die Feststellungsklage nach Auffassung des BSG ultima ratio und kann deswegen nicht mit der allgemeinen Behauptung begründet werden, die Mietobergrenze sei vom Jobcenter unzutreffend bestimmt worden, so das BSG in seinem Urteil vom 15.06.2016, B 4 AS 36/15 R.

Mehr dazu: https://sozialberatung-kiel.de/

Bemerkung: damit hat das BSG uns ein wichtiges Mittel an die Hand gegeben, sich gegen unzulässig festgesetzte Mieten außerhalb der Leistungsklage zur Wehr zu setzen.

3. Arbeitshilfe "Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen"

Mit dem „Unionsbürgerausschlussgesetz“ sollen SGB II/SGB II- Leistungsansprüche für EU-Bürger mit dem Aufenthaltszweck „Arbeitssuche“ weitgehend ausgeschlossen werden, mit dieser umfassenden Arbeitshilfe wird aus Sicht der Sozialberatung dargestellt, wo und wie doch noch Sozialleistungsansprüche bestehen. Daher ist sie ein Muss für alle SozialberaterInnen. Kollege, Claudius Voigt, von der GGUA in Münster gibt dankenswerterweise mit der nachfolgenden Arbeitshilfe eine Übersicht, welche Leistungsansprüche die verschiedenen Personengruppen haben. Die Arbeitshilfe soll einen Überblick über die neue Rechtslage vermitteln und insbesondere Berater/-innen Hilfestellung geben, wie sie die Betroffenen dabei unterstützen können, ihre Ansprüche durchzusetzen. Claudius hat dankenswerterweise auch noch die beiden im letzten Letter veröffentlichten Beschlüsse des SG Kassel eingearbeitet.

Hier geht es nun zur Arbeitshilfe: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitshilfe-EU-B-rger-2.2017.pdf
und nochmal ne Topzusammenfassung der Besonderheit der jüngsten Beschlüsse des SG Kassel: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-zu-SG-Mainz-19.02.2017.pdf

4. Neue Weisungen der BA zum SGB II

Die BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben und zwar zum Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

5. Schäubles Kindergeldkürzungsplan / Nächste Stufe der EU-Bürger Bekämpfung

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld für EU-Ausländer deutlich kürzen und so "gegen Sozialmissbrauch vorgehen". Bisher haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Die geplante Neuregelung sieht nun vor, dass sich statt des vollen Kindergeldsatzes die Leistung künftig an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Heimatland der Kinder orientieren soll. Besonders übel und ein Novum scheint dabei zu sein, dass die Bundesregierung damit sehenden Auges einen Gesetzentwurf vorlegt, der gegen geltendes EU-Recht verstößt!

Aus dem BECK Onlineticker dazu:
„EU-Kommission lehnt Anpassung ab
Damit würde der Staat jährlich schätzungsweise 159 Millionen Euro einsparen, wie aus den Eckpunkten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die zuvor die "Bild"-Zeitung berichtete. Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte sich dafür ausgesprochen, dass sich die Höhe des Kindergelds am Preisniveau jenes Landes orientieren sollte, in dem sich das jeweilige Kind aufhält. Die EU-Kommission lehnt eine derartige Anpassung allerdings ab. Zuletzt gab es nach Angaben des Finanzministeriums 184.655 solcher Fälle – die meisten EU-Ausländer kamen aus Polen (86.987), gefolgt von Rumänien (15.310), Kroatien (11.865) und Bulgarien (5.555).“

Zum Referentenentwurf geht’s hier: http://www.harald-thome.de/media/files/RefEntw_GE_Kindergeld-all.pdf

6. Entwurf "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

Hier nun der Referentenentwurf zum "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", den vor ein paar Tagen die Ministerpräsident*innen (fast) aller Bundesländer mit der Bundesregierung ausgekungelt haben. Eine Schnellübersicht: Die Inhalte nach Schnelldurchsicht unter anderem:

Ausweitung der Abschiebungshaft, Ausweitung der Residenzpflicht, elektronische Fußfessel u.a. für Gefährder, Pflicht zur Herausgabe von Handy und Laptop, Ausweitung der Überraschungsabschiebungen ohne Vorwarnung, Möglichkeit der unbefristeten Wohnpflicht in Landeseinrichtungen, Pflicht zur unverzüglichen Stellung von Asylanträgen durch das Jugendamt während der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Pro Asyl dazu: www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepflicht/ Hier nun der Gesetzesentwurf: www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-02-15-Referentenentwurf-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 20./21. März in Leipzig (noch 1 Platz frei)
am 10./11. April in Berlin
am 23./24. Mai in Wuppertal
am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz, Regelbedarfsermittlungsesetz und Unionsbürgerausschlussgesetz “ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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