Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht
Ich weise hier noch auf die ein oder andere Zusammenfassung von Änderungen vorwiegend im Sozialrecht hin:
Einmal vom BMAS in Juris: http://tinyurl.com/h56qwuj
und bei Arbeitsrechtsberater: http://www.arbrb.de/46489.htm
Hier noch eine Anmerkung/Klarstellung: die BLÖD-Zeitung hat zum Jahresbeginn ihre eigne Interpretation der BA Weisung zu § 5 SGB II publiziert, ein Ergebnis davon findet sich auf Focus: http://tinyurl.com/joqnwnk , was wiederum völlig unreflektiert und sachlich schlichtweg falsch von Gegen-Hartz.de übernommen wurde: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-radikal-kuerzen.php
Zur Rechtslage: Generell gilt, eine fiktive Anrechnung, also Anrechnungen von Geldern die nicht vorhanden sind darf in keinem Fall erfolgen. Lediglich in dem Fall, in dem das JC über den § 5 Abs. 3 SGB II statt dem dazu Verpflichteten selbst eine vorrangige Leistung selbst beantragt hat und der SGB II-Bezieher von dem vorrangigen Leistungsträger aufgefordert wurde mitzuwirken und nicht mitgewirkt hat und vom vorrangigen Leistungsträge ein Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung ergangen ist und dieser bestandskräftig ist, dann darf das JC die SGB II-Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise entziehen (§ 5 Abs. 3 S. 4 SGB II). Aber so Aussagen: „Jobcenter dürfen ab 2017 Mittel komplett streichen, wenn Hartz-IV-Empfänger andere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht beantragen.“ sind sachlich falsch und unterscheiden sich echt kaum noch vom Niveau der BLÖD-Zeitung.
2.Fälle für das BVerfG wegen Richtervorlage zu Sanktionen
Ich hatte im letzten Newsletter drum gebeten, uns möglichst Fälle zu nennen und zu übersenden für das BVerfG. Die Rückmeldungen waren sehr spärlich. Ich möchte daher nochmal beschreiben worum es mir bei der Suche geht:
Fälle in denen Lebensmittelgutscheine „grundsätzlich“ bei Sanktionen verweigert werden.
Fälle in denen Geldleistungen für Fahrtkosten, Medikamentenzuzahlungen, bei Schwangerschaftsbedarfen neben Lebensmittelgutscheinen verweigert werden.
Fälle bei denen durch Sanktionen Obdachlosigkeit eingetreten ist und der Vermieter fristlos oder später ordentlich gekündigt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren.
Fälle, in denen das JC bei Sanktionen die darlehensweise Übernahme von Miet- und Energieschulden bei 100 % Sanktionen abgelehnt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren.
Fälle bei denen auf die Unterwerfungs-/Bereiterklärung „ich tue in Zukunft alles, nur gebt mir die Miete wieder“ nach § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II (für Ü-25 Jährige) und nach § 31a Abs. 2 S. 4 SGB II (für U-25 Jährige)vom JC nicht hingewiesen und / oder diese ignoriert wurde.
Also alles Fälle in denen Sanktionen zu erheblichen und gegen die Menschenwürde verstoßenden Übergriffen geworden sind. Der Pferdefuß ist aber, wir müssen die Fälle irgendwie dokumentieren. Das bedeutet durch Akten oder Eidesstattliche Versicherung belegen. Ich fordere daher alle NL Leser auf, hier in Euch zu gehen und aktiv zu werden.
3. Stellungnahmen zum Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
Dann gibt es erste Stellungnahmen zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
Hier die vom DPWV: http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/armuts-und-reichtumsbericht-der-bundesregierung-paritaetischer-wohlfahrtsverband-weist-in-aktuelle/
und die von der Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/5_NARB_Caritas_DCV_Stellungnahme.pdf
4.Handreichung zum Bundesteilhabegesetz
Der DPWV hat eine umfassende Handreichung zum Bundesteilhabegesetz erstellt. Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Leistungsmöglichkeiten gut informiert sind. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern. Daher wird in der Handreichung aus Sicht der Leistungserbringer die neue Gesetzeslage in ausgewählten Aspekten beschrieben und beurteilt. Sie soll auf die für die Leistungserbringer durch die neue Gesetzeslage entstehenden Frage- und Problemstellungen in dreierlei Hinsicht aufmerksam machen, ohne den Blick für die Menschen mit Behinderung zu verlieren.
Mehr dazu hier: http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/handreichung-zum-bundesteilhabegesetz/
5. Bernd Eckard: die modifizierte Zuflusstheorie
4.Der Kollege Bernd Eckard hat seine Veröffentlichung zur Einkommensanrechnung in fast allen Facetten, modifiziert auf die Rechtslage durch das 9. SGB II – Änderungsgesetz neu aufgesetzt.
Diese gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2017-Sozialrecht-Justament.docx.pdf
6.Einladung zur Rentenkonferenz am 28. Januar 2017 nach Frankfurt am Main
Die gravierendsten Zerstörungen des Sozialsystems durch die Hartz IV Gesetze wurden durch die radikalen Einschnitte in die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung bewirkt. Während die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und deren Ersetzung durch die viel zu niedrige Grundsicherung sofort sichtbar wurde, vollzieht sich der Abbau der Renten über einen länger laufenden Prozess. Inzwischen wird aber das Elend, das vielen Millionen droht, deutlich sichtbar. Allein im letzten Jahr sind die staatlichen Ausgaben für die Grundsicherung von Rentnern um 8,5 Prozent gestiegen. Im Verhältnis zu 2011 schon insgesamt um 35 Prozent (FAZ 11.10.2016). Das ist erst der Anfang einer sich beschleunigenden Entwicklung. Die durchschnittliche Neurente betrug 2015 nur noch 730 Euro und sie soll noch weiter sinken.
Mehr dazu in der Einladung, Infomaterial und Hintergrund: http://www.harald-thome.de/media/files/Rentenkampagne_-Einladung_Materialien.pdf
7. Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren
Dann möchte ich noch auf einen Aufsatz von RA Till Koch hinweisen zu Entschädigungsansprüchen bei überlangen Gerichtsverfahren in der Sozialgerichtsbarkeit, das sollte sich jeder mal angucken und im Blick haben.
Den Aufsatz gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2124/
8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
am 20./21. Feb. in Dresden
am 20./21. März in Leipzig
am 27./28. März in Wuppertal (noch 1 Platz frei)
am 03./04. April in München
am 10./11. April in Berlin
am 18./19. April in Frankfurt
am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlina
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 29./30. März in Frankfurt
am 23./24. Mai in Wuppertal
am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 26. April in Hamburg
am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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