Bundesverfassungsgericht nimmt den Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Der Newsletter zu folgenden Themen:
1. Bundesverfassungsgericht nimmt den Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen, Benennung von Tacheles als fachkundiger Dritten
Den ersten Vorlagebeschluss des SG Gotha hat das BVerfG aus formellen Gründen abgelehnt, danach hat das SG Gotha mit Datum vom 2. August 2016 seine verfassungsrechtlichen Zweifel zum zweiten Mal dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Hier der Beschluss: http://tinyurl.com/z8vk5mb
Das BVerfG hat den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt, daneben natürlich auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Städte- und Landkreistag, Gewerk-schaften und verschiedene juristische Organisationen.
Die Benennung von Tacheles als sachkundigen Dritten, als Organisation die Betroffenen-interessen und Positionen vertritt spricht dafür, dass das BVerfG sich eine ausgewogene Meinungsbildung verschaffen will und ist daher zu begrüßen.
Die genannten wurden vom BVerfG zu folgendem Punkten befragt:
Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl der Sanktionen und Verteilung auf einzelne Pflichtverletzungstatbestände.
Erkenntnisse über Fehleranfälligkeit der Leistungsabsenkungen und wie oft diese im WS – und sozialgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden.
Erkenntnisse über die Wirkungen von Sanktionen, einmaliger und wiederholter, insbesondere bei Nachholung der Obliegenheit und wie oft sich Leistungsberechtigte nach vollständiger Absenkung bereit erklärten, ihren Pflichten nachzukommen.
Erkenntnisse über die Verwaltungspraxis der Höhe von Sachleistungen und ob es Abweichungen zu den Fachlichen Hinweisen der BA Nr. 4.5 (Rn. 31.48 ff) gibt und ob dabei die Dauer der Leistungsabsenkung eine Rolle spielt.
Diese Punkte möchte ich natürlich auch an die Leserschaft des Newsletters weitergeben, wenn es Untersuchungen zur Wirkung von Sanktionen gibt, vielleicht hat der ein oder andere Verband oder ein Studierender dazu gearbeitet, dann fände ich es super, wenn es konkrete Hinweise an uns gäbe.
Auch die Frage der Fehleranfälligkeit von Sanktionen, vielleicht gibt es hier Rechtsan-wälte oder sonstige Organisationen die exemplarisch einzelne Fälle haben, die dokumentiert sind, genauso konkrete belegbare Hinweise zur Anwendung der Sachleistung und zur Höhe. Hier wäre eine Mithilfe und Unterstützung recht gut. Damit die Fachkundigen dem BVerfG auch umfassende und präzise Antworten geben können. Wer da Infos und Hinweise hat, wende sich bitte an mich.
2. Konkrete Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungs‐ und SGB II/XII ‐ Änderungsgesetz
Neben der nunmehr verabschiedeten Änderungen bei den Regelbedarfen kommen zum 01.01.2017 eine Reihe weitere Änderungen im SGB XII/SGB II zum Tragen. Die Kolleginnen von Widerspruch e.V. aus Bielefeld haben dazu eine hervorragende Zusammenstellung insb. der SGB XII Änderungen gemacht, so dass diese auf einen Blick zu erfassen sind.
Hier die zusammengestellten Änderungen und eine gute Zusammenstellung der Regelbedarfe und Mehrbedarfe am Ende: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf
Dazu noch eine Entschließung des Bundesrat zu notwendigen Änderungen v. 16.12.2016
und der Gesetzestext im Wortlaut: Gesetzesbeschluss v. 02.12.16
3.Neue Weisung der BA im SGB II
Die BA hat neue Weisungen zu § 16, 26 SGB II herausgegeben.
Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
4. Neue Medien
Dann noch einen Hinweis darauf, dass ich recht eifrig am twittern und dort unter hatho05 zu finden, nicht ganz so eifrig unter meinem Namen auch auf Facebook vertreten bin.
5.Hinweis auf Gesetzessammlung Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht
Auch möchte ich noch einen Hinweis auf die von mir rausgegebene Gesetzessammlung zum SGB II geben, diese beinhaltet ohne Kürzungen das SGGB II/SGB XII/SGB I/SGB X, die Vo’s, in Auszügen SGB III, SGG und diverse kleinere Gesetzte wie WoGG, BAföG bis hin zur StromGVV und GasGVV. Das Ganze ist ein super, handlicher Gesetzestext, ca. 780 Seiten für 12,90 EUR,
Mehr dazu hier: http://www.lambertus.de/de/shop-details/existenzsicherungs-und-verfahrensrecht,1756.html
6.Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
- am 13./14. Feb. in Stuttgart
- am 20./21. Feb. in Dresden
- am 20./21. März in Leipzig
- am 27./28. März in Wuppertal
- am 03./04. April in München
- am 10./11. April in Berlin
- am 18./19. April in Frankfurt
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
7. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
- am 29./30. März in Frankfurt
- am 23./24. Mai in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
09. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet
- am 26. April in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 20. April in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
- am 22. Mai in Wuppertal wieder an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Ich wünsche freudvolle und besinnliche Feiertage und einen schönen Jahreswechsel!
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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