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Nahles stellt sich mit dem EU-Bürger Ausschlussgesetz gegen Verfassungsrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.



Dieser zu folgenden Themen:

1. Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1).

Der EuGH hat sich im September 2015 dem entgegengestellt und einen SGB II – Leistungsausschluss als zulässig erachtet. Das Bundessozialgericht entschied sich im Dez. 2015 für deutsches V erfassungsrecht und hat EU-Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen einen SGB II bzw. SGB XII – Leistungsanspruch zuerkannt.
Arbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach der BSG-Entscheidungen eine Gesetzesänderung zu EU-Bürgern angekündigt, die das Ziel hat, die BSG Entscheidung außer Kraft zu setzen und EU-Bürger die ersten fünf Jahre vom SGB II/SGB XII-Anspruch auszuschließen. Daher wird das Gesetz auch zynisch „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ genannt. Der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“. Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das BMAS jetzt vorgelegt.

Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis.

Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG.

Den Gesetzesentwurf gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-Ausl-ndische-Personen-im-SGB-II-und-SGB-XII.pdf

Dazu verschiedene Stellungnahmen dazu hier:

Stellungnahme Diakonie v. 4.5.2016: http://www.haraldthome.de/media/files/Diakonie_StN_RE-BMAS_EU-B-rger-6.05.2016-1.pdf
Stellungnahme DPWV v. 6.5.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/StellnSGB-05-2016-1.pdf
Und Claudius Voigt in Jungle World: "Stütze nur für Deutsche": http://jungle-world.com/artikel/2016/19/53987.html
Auch ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz und EU-Recht verstößt: http://www.migazin.de/2016/08/09/dgb-gutachten-neue-sozialhilfe-eu/
Hier das Gutachten: http://www.harald-thome.de/media/files/DGB-Gutachten-EU-B-rgerausschlussgesetz.pdf
Der Nahlische Referentenentwurf soll kommende Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Siehe dazu auch: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/eu-auslaender-anspruch-sozialhilfe-hartz-iv-beschraenkung-kabinett-gesetzentwurf-andrea-nahles

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2. Gnadenbrot im Armutsbereich: Regelbedarfserhöhung 5 €, Kindergeld 2 €, Kinderzuschlag 10 € …

Bei so viel sozialpolitischer Großzügigkeit einer schwarz – roten Bundesregierung verschlägt es einem schier den Atem.
Der DPWV hat zum Teil die passenden Worte gefunden und kritisiert Regierungspläne für „Mini-Steuerreform“ als „Farce“. Mehr dazu hier: http://tinyurl.com/zhzmz2s

3.Arbeitshilfe Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG

Diese Arbeitshilfe informiert über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12 a AufenthG für anerkannte Flüchtlinge. Autor der Arbeitshilfe ist Claudius Voigt, Mitarbeiter der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 22.09. wieder, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/h37zxc2

4.Kostensenkungsverfahren auch bei Wohneigentum

Das SG Dortmund hat entschieden, dass auch bei Wohneigentum zunächst alle Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind und eine Kostenbegrenzung erst nach wirksam gewordener Kostensenkung zulässig ist (Urt. v. 19.09.2016, Az. S 19 AS 1803/15).

Ein Urteil was einige Relevanz hat, mehr dazu hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/26_09_2016_/index.php

5.Fachstellungnahme des „Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe“ zu den geplanten SGB XIII Änderungen

Dann möchte ich noch auf eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten SGB VIII – Änderungen hinweisen, die BRJ-Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2016_09_28-BRJ-Stellungnahme-SGB-VIII-Reform-final.pdf

6. Neue Weisung der BA zum Umgang mit ALG I Aufstockern und zum Anspruch auf Arbeitsmarktförderungen nach dem SGB III

Zum 1.1.2017 haben ALG I Bezieher, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten, Anspruch auf Förderung nach dem SGB III und nicht mehr nach dem SGB II (§ 5 Abs. 4 SGB II) und eine entsprechende Folgeänderung in (§ 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III ab dem 01.01.2017). Dazu hat jetzt die BA eine erste Weisung rausgegeben um diesen Anspruch abzuwickeln, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/z482haw

7.Verwaltungsgericht Leipzig erklärt polizeiliche Videoaufnahmen für rechtswidrig

In zwei Urteilen hat das VG Leipzig die Standardvideoaufnahmen der Polizei bei Demonstrationen für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil (1 K 259/12) fest, dass es sich „bereits beim Vorhalten der eingeschalteten Kamera […] um einen Eingriff in das Recht der Klägerin aus Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz“ handelt. Auch die „bloße Übertragung von Kamerabildern auf einen Monitor, ohne dass dabei eine Aufzeichnung erfolgt, stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar“, so das Verwaltungsgericht. Das Beobachten durch eine Kamera ermöglicht „eine andere Qualität und Quantität der Beobachtung“, als die mit dem bloßen Auge. Dadurch dass die Versammlungsteilnehmer nicht einschätzen können ob die Kamera eingeschaltet und auf ihn/ sie gerichtet ist, entsteht ein Anpassungsdruck, der dazu führen kann, dass Menschen ihr Grundrecht nicht mehr wahrnehmen.
Grade der letzte Punkt ist sehr relevant, denn hinterher sagt immer die Polizei, es sei doch gar nicht gefilmt worden, die Kamera sein nicht angeschaltet gewesen.
Die Urteile haben für alle freiheitsliebenden Menschen Bedeutung, besonders dann, wenn es ihnen zu bunt wird, dass die Polizei stetig und immer bei linken Demonstrationen filmt und damit erst Auseinandersetzungen wegen Vermummung provoziert. Mehre dazu hier: http://www.jule-nagel.org/index.php/2016/10/zwei-leipziger-urteile-weisen-polizeiliche-videografie-in-die-schranken-und-staerken-versammlungsfreiheit/

8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

- am 28./29. Nov. in Stuttgart
- am 18./19. Jan. in Frankfurt
- am 30./31. Jan. in Wuppertal
- am 20./21. Feb. in Dresden
- am 22./23. Febr. in Hamburg

Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr und bis Ende Feb.
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.Vorabankündigung: SGB II - Intensivseminare

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es vom 15. 19. Mai in Wuppertal und vom 18. – 22. Sept. in Berlin. Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10.Vorabankündigung: SGB II - Intensivseminare

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11.SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet

am 22. Nov. in Wuppertal statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.Fortbildungen zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ am 22. Nov. in Wuppertal

Weil an der Fortbildung ein sehr hoher Bedarf besteht, habe ich mich kurzfristig entschlossen diese nunmehr nochmal

am 21. Nov. in Wuppertal anzubieten.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 05./06. Dez. in Berlin
am 12./13. Dez. in Wuppertal.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13.SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 11. Okt. in Wuppertal
am 17. Nov. in Leipzig

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Bei dieser Fortbildung geht es um die kompletten Problemfelder rund um U-25’er im SGB II Bezug.
Diese Fortbildung findet

am 30. Nov. in Stuttgart

statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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