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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Sind Scheidungskosten bei der Steuer absetzbar? Chancen nutzen!

Anwalts- und Gerichtskosten können im Zweifel von der Steuer abgesetzt werden.

Anwalts- und Gerichtskosten können im Zweifel von der Steuer abgesetzt werden. Eine nicht unwichtige Information, betrachtet man, dass nach einer aktuellen Statistik aus dem Jahr 2014 35 Prozent aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Laufe der kommenden 25 Jahre geschieden. Die Ehescheidungskosten sind entgegen der Regelung des § 33 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) als Prozesskosten abziehbar und zwar als außergewöhnliche Belastungen.
Anwalts- und Gerichtskosten sind notwenige und angemessene Aufwendungen und stellen eine außergewöhnliche Belastung gem. § 33 Abs. 1 EStG dar. Dementsprechend die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wird, sofern die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG übersteigen. In diesem Fall ist der Betrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen und somit eine steuerwirksame Ausgabe, da die Scheidungskosten zwangsläufig i. S. d. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG und die damit verbundenen Kosten keine (nicht absetzbare) Prozesskosten i.S. des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG sind. Die Ehescheidung und das Verfahren fällt nicht unter den Begriff des Rechtsstreits gem. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG. Das Finanzgericht hatte allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Dort lautet das A.z.: VI R 9/16.
Wer es nicht versucht, kriegt halt keine Steuervorteile. Der der es nutzt ggf. schon. MJH Rechtsanwälte, RA Haas meint. Nutzen was geht! Wer nicht Chancen nutzt, darf sich später auch nicht beschweren.

Info´s zu Ihrem Scheidungsverfahren? Kostenfrei unter 08232-80ß9 250 abrufen. Das was wir an Informationen benötigen? Daten, die wir für eine Scheidung benötigen:
-Name, (Geburtsname), Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Konzessionen,
-vom Ehegatten: Name, (Geburtsname), Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Konzessionen,
-Datum der Heirat,
-Registernummer der Heirat des Standesamtes
-Name des Standesamtes
-Datum der Trennung. (Trennung von Tisch und Bett ohne das gegenseitige Erbringen von Versorgungsleistungen.-Auch kein Einkaufen für den Ehegatten oder die Familie)
-Name, Vorname und Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft der gemeinschaftlichen Kinder
-Name, Vorname und Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, der um ehelichen Kinder (oder Klarstellung, dass es solche nicht gibt!).
Anwalt-Sofort Kontakt: info@kanzlei-haas.de
MJH Rechtsanwälte: Das Leben ist zu kurz, um ein langes Scheidungsverfahren zu riskieren. Das wichtige für Sie, aber auf Ihren Ex Partner: Orientierungspunkte und die Aufgabe ein amtliches Verfahren (Ehescheidung) hinter sich zu bringen.
 
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