ZGB-Novellen 2017
Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs per 1. Januar 2017
Am 1. Januar 2017 treten die Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowohl im Bereich des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung als auch beim Kindesunterhalt in Kraft. Die insbesondere im Kanton Bern für die Festsetzung des Kindesunterhalts geltende Prozentregel dürfte damit ausgedient haben.
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