Mustertext zur Ausübung des Widerrufsrechtes bei bereits (vollständig) abgelösten bzw. zurückgeführten Darlehensvertrag
Darlehensverträge abgelöst wurden oder gekündigt widerrufen. Widerrufsjoker ausüben und Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.
Ziel: Rückforderung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung sowie Geltendmachung von Zinsdifferenzansprüchen bzw. die Herausgabe von Nutzungen durch die finanzierende Bank:
Achtung: die Ausübung des Widerrufsrechtes muss gegenüber Ihrer Bank so erfolgen, dass der Widerruf bis zum 21.06.2016 eingeht, danach greift jedenfalls für Immobilien-Darlehensverträge (nicht sonstige Verbraucherdarlehen) die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ein neues Gesetz, dass den Widerruf verhindert.
Wir empfehlen die Versendung ihres Widerrufes mittels Einschreiben-Rückschein, damit ein Nachweis für die Zustellung im Fall eines Rechtsstreits zur Verfügung steht!
Nehmen Sie die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis! Sie sollten alles in diesen Hinweisen verstanden haben.
Nur wenn Sie alles verstanden haben, verfügen Sie über die notwendigen Informationen die Ihnen eine eigenständige Entscheidung ermöglicht (auf Ihr eigenes Risiko!) den Widerruf gegenüber Ihrer Bank auszuüben. Dies, um die Chancen einer Folgefinanzierung zu Niedrigzinsen bei einer anderen Bank wahrzunehmen.
In diesen Fällen sollten Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beauftragung das Widerrufsrecht ausüben:
-Soweit Sie derzeit die kreditfinanzierte Immobilie veräußern und durch Ihre Bank noch keine Lastenfreistellung entgegen der Zahlung einer Ablösesumme erfolgt ist und Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben, wird die Bank im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Dies hat Einfluss auf die Höhe der Ablösesumme und kann die Veräußerung des Anwesens verhindern.
So wird die Bank im Regelfalle keine Lastenfreistellungserklärung abgeben, soweit die Vorfälligkeitsentschädigung nicht durch Sie bezahlt wird. Da Sie aber im Fall der Veräußerung ihres Grundbesitzes dem Verkäufer lastenfreies Eigentum liefern müssen, besteht die Gefahr wirtschaftlicher Folgeschäden. Dies, falls die Bank die eingetragenen Grundschulden nicht löscht, weil sie keine Bereitschaft besitzen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.
-In einer Situation, in der Sie beabsichtigen Ihren Grundbesitz bzw. Ihre Immobilie zu veräußern und Sie keine Bereitschaft besitzen Risiken der vorbezeichneten Art zu tragen, kann es sinnvoll sein, die Rechtsfrage, ob Ihnen nun ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht (also die in Ihrem Fall durch die Bank verwandte Widerrufsbelehrung falsch ist) erst nach Durchführung des Veräußerungsvorgangs durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes klären zu lassen.
Achtung / Vorsicht:
Alleine durch die Nutzung des Muster-Anschreibens kommt ein Mandatsverhältnis zu unserer Kanzlei nicht zum Entstehen. (Sie können uns aber kostenfrei(!) die für eine Prüfung notwendigen Unterlagen (Darlehnsvertrag nebst Widerrufsbelehrung) via E-Mail an
info@kanzlei-haas.de
übersenden. Wir werden im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung dann ein Angebot für Ihre Rechtsvertretung übermitteln. (Auch dies lässt ein Mandatsverhältnis noch nicht zum Entstehen gelangen. Ein Mandatsverhältnis wird erst dann begründet, wenn Sie uns bevollmächtigen (durch Unterzeichnung einer Vollmacht) oder Auftragserteilung durch Unterzeichnung einer Vergütungsvereinbarung.)
Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist dann sinnvoll, wenn das Ziel Ihrerseits darin besteht, eine geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern und sie darauf spekulieren, Zinsdifferenzvorteile und die Herausgabe von Nutzungen durch die ehemals finanzierende Bank zu erreichen.
Beachten Sie bitte, dass für den Fall, dass eine Ablösung des Kreditvertrages ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, sich die Bank im Regelfall auf den Rechtseinwand der Verwirkung berufen wird. Sich auf Verwirkung zu berufen, ist aber der Bank, da sie selbst nicht vertragsgetreu handelte und Sie unrichtig belehrt hatte verwehrt. So die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Wenn man spekulativ denkt und handelt und man sich wirtschaftliche Vorteile (aufgrund der Abrechnung des Darlehensvertragsverhältnisses in der Vergangenheit auf Basis marktüblicher Zinsen statt Vertragszinsen) erhofft, kann auch im Fall bereits abgelöster Darlehen die Ausübung des Widerrufsrechtes zielführend sein. Dies um nicht nur eine bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu holen, sondern auch um Zinsdifferenzen zu Ihren Gunsten einzufordern.
Rechtsfolgen des rechtswirksamen Widerrufs (Kurzform!):
Soweit der Widerruf Ihrer Bank zugeht, ist das bisherige Vertragsverhältnis, soweit eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorgelegen hatte, vernichtet. Es existiert ein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis. Damit haben sie einen Anspruch auf sofortige Ablösung!
Allerdings resultiert auch die gesetzliche Verpflichtung Ihrerseits innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung bei Ihrer Bank, das Ihnen ursprünglich gewährte Darlehenssaldo zurück zu gewähren . Im Gegenzug hierzu schuldet Ihre Bank die Rückzahlung sämtlicher Ihrerseits geleisteter Zins-und Tilgungsleistungen. Eine Aufrechnungserklärung Ihrer Rückzahlungsansprüche gegen den Rückzahlungsanspruch der Bank führt zum Betrag des dann abzulösenden neuen Endsaldos.
Sie sollten, über wirtschaftliche Mittel verfügen, die eine Durchführung des Rückabwicklungs verhältnisses insgesamt ermöglichen.
Da die Bank Nutzungen herauszugeben hat, welche sie unter Zugrundelegung der ihrerseits erzielten Zahlungen erhalten hat und die Bank statt des ursprünglichen Vertragszinses (der im Zweifel höher ist) nur noch den so genannten marktüblichen Zins (für die Vergangenheit!) berechnen darf, kann so im Fall eines Annuitätendarlehens grundsätzlich ein niedrigeres Endsaldo zu Ihren Gunsten erreicht werden, wenn sich das Verhältnis der Zins-und Tilgungsleistungen zu Ihren Gunsten ändert.
Musterbrief: Widerruf für bereits abgelöste oder zurückbezahlte Immobilienkreditverträge
Absender:
An
(Bankanschrift)
Datum:
Betreff: Darlehensvertrag-Nr. ..............
Widerruf
Darlehensverträge-Vertrag-Nr. ..............
Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erkläre/n ich/wir den
Widerruf
des im Betreff genannten Darlehensvertragsverhältnisses /
der im Betreff genannten Darlehensvertragsverhältnisse.
Die seitens Ihres Hauses in den Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Die Frist zur Ausübung meines/unseres Widerrufsrechtes ist daher noch nicht abgelaufen.
Die Ausübung des Widerrufsrechtes erfolgte weder treuwidrig, noch rechtsmissbräuchlich. Dies gilt auch, wenn ich mit Ausübung des Widerrufsrechtes lediglich das Ziel verfolge, meine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern und Ihr Haus veranlassen will, das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit zu marktüblichen statt Vertragszinsen (neu!) abrechnen zu lassen.
Ihr Haus ist verpflichtet, das Darlehensvertragsverhältnis / die Darlehensvertragsverhältnisse
rückabzuwickeln.
Die Verpflichtung meinerseits zur Rückzahlung des / der ausgereichten Darlehen/s wird Zug um Zug gegen der Verpflichtung Ihres Hauses zur Rückzahlung der meinerseits erbrachten Zins-und Tilgungsleistungen geschuldet. Eine Berechtigung Ihres Hauses für die Berechnung des Vertragszinses in der Vergangenheit existiert nicht. Es ist der marktübliche übliche statt des vertraglichen Zinses im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses abzurechnen.
Außerdem besteht die Verpflichtung Ihres Hauses, Nutzungen herauszugeben, welche Ihr Haus aus den erhaltenen Leistungen (Zins- und Tilgungsleistungen) erhalten hat.
Schließlich hat Ihr Haus die meinerseits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerstatten.
Meine Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistungen samt Nutzungen werde ich Zug-um-Zug erfüllen.
Schon heute rechne ich mit meinen Ansprüchen auf Rückzahlung der meinerseits geleisteten Zins-und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Rückforderungsanspruches Ihres Hauses betreffend die ursprüngliche Darlehensvaluta auf.
Ich/wir fordern Ihr Haus zur Abrechnung des Rückgewährschuldverhältnisses und Erstattung der sich hieraus zu unseren Gunsten ergebenden
-Zinsdifferenz (als Ergebnis der Verrechnung marktüblicher statt vertraglicher Zinsen),
-seitens Ihres Hauses gezogenen Nutzungen betreffend meiner/unserer in der Vergangenheit geleisteten Zins-und Tilgungsleistungen sowie
-der unsererseits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung (in Höhe von: ,00 Euro)
unverzüglich, aber bis spätestens zum
(3 – Wochen – Frist)
auf. Zahlungen möchte Ihr Haus bitte auf folgende Kontoverbindung leisten:
(Eingabe Ihrer Bankverbindung)
Gerne kann Ihr Haus ein wirtschaftlich vertretbares Vergleichsangebot ebenso binnen vorgesetzter Frist unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ort und Datum!
Unterschriften /
« zurück