BMAS/Nahles ignoriert Änderungsforderungen vom Bundesrat / SGB II-ÄndG
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:
1. BMAS/Nahles ignoriert Änderungsforderungen vom Bundesrat / SGB II-ÄndG
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Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf zum SGB II-ÄndG für verbesserungsbedürftig. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 18.03.2016 hervor (BR-Drs. 66/16 (B)). So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen. Forderungen Bundesrat: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html
BMAS/Nahles ignoriert Änderungsforderungen fast komplett und legt nun den nachfolgenden Gesetzesentwurf vor, der gegenüber dem vorherigen so gut wie keine Änderung beinhalt. Der aktuelle Gesetzesentwurf v. 6.4.2016 ist hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf
Gegenantrag der Linken: Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen, den gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808076.pdf und von den Grünen: Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten – Jobcenter entlasten, den gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808077.pdf
Dazu auch Vorschläge von Dr. Dorothea Wolff zu KdU-Angemessenheitsermittlung, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Dorothea-Wolff,-Forderungen-zu-9.--ndG.pdf
2. Integrationsgesetz: Kopie von Hartz IV/ Integration durch: Sanktionen und Androhungen und billige Arbeitskraft
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Am 14. April hat die Bundesregierung der Öffentlichkeit ein Eckpunktepapier für das geplante Integrationsgesetz vorgestellt. Am 22. April 2016 soll es auf der Ministerpräsidenten Konferenz beraten und am 24. Mai 2016 im Kabinett beschlossen werden.
Der Koalitionsausschuss hat dazu am 13. April 2016 ein Eckpunktepapier Integrationsgesetz vorgelegt, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Eckpunkte_Integrationsgesetz.pdf . Wenn man sich die anguckt, gibt es ganz viele Ähnlichkeiten mit dem Sanktionsregime Hartz IV und dem dortigen Grundsatz „Fordern statt Fördern“. Dazu eine Stellungnahme von PRO ASYL, die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PRO-ASYL-zu-Eckpunkte-des-Integrationsgesetzes-14.4.2016.pdf Zum Integrationsgesetz eine recht klare Position von DIDF Bundesvorstand: „Es ist ein Armutszeugnis, nach knapp 60 Jahren Migrationsgeschichte, so einen Integrationsgesetzesvorschlag zu erarbeiten und diesen auch noch als „einen historischen Schritt“ zu verkaufen. Bisher hat die herrschende Politik eine wirkliche Integrationspolitik ausgeklammert. Ein 15 Punktepapier diesen Ausmaßes enthält mehr repressive Maßnahmen wie Kürzungen der Leistungen, Freiheitsbeschränkungen, Sanktionen und die Möglich
keit sich als billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen“. Mehr dazu hier: http://www.didf.de/blog/2016/04/15/die-eckpunkte-fuer-ein-integrationsgesetz-noch-eine-chance-vertan/
Ich weise explizit auf die skandalösen Positionen des Bayrischen Integrationsgesetzes unter Ziff. 6 dieses Newsletters hin.
3. SG Frankfurt: Gleitsichtbrille aus Vermittlungsbudget
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Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19. März 2016-S 19 AS 141/13 das Jobcenter Frankfurt zur Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille verurteilt. Anspruchsgrundlage: Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Jede ALG-II-Person muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und „eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert.
Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Ffm-19.-03.2016-S-19-AS-14113,-Urteil-Brille.PDF
Mit Bezug auf das Urteil und die Urteilsbegründung sollten auch anderweitig Anträge gestellt werden und zwar so lange, bis der Gesetzgeber es auf die Kette kriegt, die Brillenfrage, wie es das Bundesverfassungsgericht (mit Beschluss v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 - RN 120) fordert, mit einer eigenen Anspruchsgrundlage umzusetzen.
4. LSG NSB: Jobcenter muss bei Umzug Kosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses übernehmen
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Bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft erteilt hat, zählen auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den "eigentlichen" Umzugskosten im engeren Sinn. Diese seien daher vom Jobcenter zu erstatten, so das LSG Niedersachsen-Bremen v.- 06.10.2015, Az.: L 6 AS 1349/13.
Mehr unter: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lsg-niedersachsen-bremen-jobcenter-muss-bei-umzug-kosten-fuer-umstellungdes-
5. Neues aus dem Bundestag: Wissenschaftlicher Dienst hegt Zweifel an der Türkei als "sicherem Drittstaat"!
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tagesschau.de berichtete am 11.4.16 über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, das im Auftrag von Ulla Jelpke erstellt worden ist. Im Kern geht es dabei um den Umgang der in der Ägäis eingesetzten (deutschen) NATO-Schiffe mit aufgegriffenen schutzsuchenden Flüchtlingen: http://www.tagesschau.de/inland/marine-einsatz-bundestag-101.html
Plan der BW war es, diese Schutzsuchenden unmittelbar wieder in die Türkei zurückzubringen – wie es ja auch der politische Plan des EU-Türkei-Deals insgesamt ursprünglich vorsah. Dass internationales und EU-Recht solche pauschalen Zurückweisungen nicht zulassen, haben JuristInnen in Berlin und Brüssel dann doch noch bemerkt. Allerdings soll dem Recht wohl nur formal genüge getan werden – es ist höchst zweifelhaft, dass es die rechtlich erforderlichen fairen Einzelfallprüfungen unter den Haft- und Ausnahmebedingungen in den griechischen „hotspots“ geben wird. Die Schutzsuchenden haben zudem einen Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Asylentscheidung in Griechenland. Der zur Neutralität verpflichtete Wissenschaftliche Dienst hegt Zweifel daran, dass die Kategorisierung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ in der Realität Bestand haben kann.
Das Gutachten des WD wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Es darf jedoch aus ihm zitiert und der Inhalt kann dem angehängten Vermerk von mir entnommen werden.
Es ist natürlich haarsträubend, eine wissenschaftliche Ausarbeitung, die ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen und Gesetzesmaterialien beruht, zu einer „Verschlusssache“ machen zu wollen, weil das Ergebnis den aktuellen außenpolitischen Interessen der Bundesregierung nicht in den Kram passen könnte. Ergebnis ist, dass Schutzsuchende nicht so einfach ohne inhaltliche Prüfung, und erst recht nicht in einen Staat wie die Türkei zurückgeschickt werden dürfen.
Das würde in der Tat den EU-Türkei-Deal platzen lassen, aber das sollte kein Geheimnis, sondern eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit sein!
Daher möchte ich auf Zitatbasis eine Zusammenfassung v. Thomas Hohlfeld, Referent für Migration/Integration/Flüchtlinge, DIE LINKE hier veröffentlichen: http://www.harald-thome.de/media/files/Vermerk-WD-Gutachten-NATO--g-is-Einsatz-Unionsrecht-II.pdf
6. Bayrisches „Integrationsgesetz“: Hintergrundinfos zum geplanten bayerischen Ausgrenzungs- und politischen Protestverhinderungsgesetz
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Ich zitiere mal daraus:
+++ Die Sicherheitsbehörden sollen auch diejenigen verfolgen, denen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann, die aber durch „demonstrative Regelverstöße“ auffallen (Art. 13/1) oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lassen, dass ihnen die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt oder gleichgültig ist“. (Art. 13/2) Ihnen soll ein „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auferlegt werden – wer daran nicht teilnimmt, wird mit einer Geldbuße belegt. (Art. 13/3) oder
+++ Ohne Nachweis einer Straftat soll bis zu 50.000 Euro Geldbuße (!) auferlegt bekommen können, „wer die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufzufordern geltende verfassungsmäßige Ordnung“ missachtet und einer damit „nicht zu vereinbarenden Rechtsordnung“ folgt. (Art.14)
Alleine diese beiden Punkte reichen um damit politischen Protest mit „Integrationsgesetzterror“ zu kriminalisieren. Kommentar dazu: das ist ein Gesetz im Erdogan Stil, damit soll ziviler Ungehorsam schon im Keim erstickt werden. Es ist entscheidend, dass dies Gesetz nicht wirksam wird, weder in Bayern, noch anderswo.
Flugblatt dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Flugblatt_Ausgrenzungsgesetz_2016-04-06.pdf, Redebeitrag von Renate Hennecke, Landessprecherin VVN: http://www.harald-thome.de/media/files/Renate-Hennecke,-Beitrag-f-r-die-Veranstaltung-am-6-4-2016-zum-bayer-Integrationsgesetzentwurf.pdf
Und Link zum Gesetz: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/02/160223_BayIntG_FassungMinisterrat.pdf
7. Basiskonto (Recht auf Girokonto) kommt am 19. Juni 2016
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Das Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 Nr. 17, Seite 720). Damit gibt es ab dem 19.06.2016 ein Recht auf Girokonto (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4). Weiteres hier dazu: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/basiskonto-recht-auf-girokonto-kommt-am-19-juni-2016/
8. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
9. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11. Okt. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
10. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal/Anmeldungen noch möglich
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Ich biete vom 25. - 29. April ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II an. In der Fortbildung wird das SGB II recht tief durchgegangen, es gibt viel Zeit für die Feinheiten und verfahrensrechtlichen Fragen und wir werden intensiv auf die Neuerungen im Rahmen des „9. SGB II-ÄndG“ eingehen. Das Seminar ist für Sozialarbeiter, Verbandsmitarbeiter, Juristen, neue Behördenmitarbeiter oder angehende Sozialrichter oder einfach nur für alle die im SGB II sichererer werden wollen und sich fundiert und tief auf das SGB II einlassen wollen und müssen genau das Richtige.
Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13 SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 20./21. Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 20./21.Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
16. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
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