Kriminelle Betreuer: Wie schützt uns der Staat - Sendung im Bayerischen Rundfunk am 13.04.2016 um 22:00 Uhr
EHEPARTNER UND KINDER erhalten vom Arzt über die Gesundheitssituation des Angehörigen
KEINE AUSKUNFT, weil Ärzte sich sonst strafbar machen würden.
Im deutschen Recht – anders als z. B. in Österreich – gibt es keine automatische Stellvertretung durch Ehepartner oder Angehörige.
Für derartige Fälle benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht - erstellt von einem Experten auf diesem Gebiet - um den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Im Falle der Handlungsunfähigkeit (durch Unfall oder Altersschwäche) Ihres Ehepartners oder Angehörigen muss ein gesetzlicher Betreuer durch das Amtsgericht gestellt werden, falls Sie keine Vorsorgevollmacht vorlegen können, um über die weitere ärztliche Behandlung oder über Operationen zu entscheiden.
Über die Probleme, die durch die gesetzliche Betreuung oder durch falsche Vorsorgevollmachten entstehen, informiert auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler – Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 100, 82166 Gräfelfing im Bayerischen Fernsehen in der Sendung
DokThema:
„Kriminelle Betreuer: Wie schützt uns der Staat“ am 13.04.2016 um 22:00 Uhr.
Weitere Sendungen und Interviews können Sie unter youtube.de – Volker Thieler – wie z. B. aus der Sendung „Menschen bei Maischberger“ einsehen.
Sie können sich auch gerne jederzeit in unserer Kanzlei durch Rechtsanwälte, die deutschlandweit auf diesem Gebiet tätig sind, unverbindlich informieren.
Bahnhofstraße 100 – 82166 Gräfelfing
Telefon: 089 / 44 232 99 - 0, Telefax: 089 / 44 232 99-20
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