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Martin Haas
MJH Rechtsanwälte
Werner-Haas-Str. 8
86153 Augsburg


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Widerrufsbelehrung der Bayerischen Beamtenlebensversicherung aG fehlerhaft?

Bereits geringfügige Abänderungen der Widerrufsbelehrung führen zu dem Ergebnis, dass eine Bank oder eine finanzierende Versicherung sich nicht auf den grundsätzlichen fiktiven Schutz der Musterverordnung berufen dürfen.

Eine solche Widerrufsbelehrung ist, soweit die Abweichungen nicht gerechtfertigt sind und dem Verbraucher es durch die seitens der Bank verwandte Widerrufsbelehrung genauso einfach gemacht wird, sein Widerrufsrecht auszuüben, rechtlich angreifbar.



Im Rahmen der Sachbearbeitung unserer Kanzlei hatten wir eine Widerrufsbelehrung aus dem Kalenderjahr 2010 zu überprüfen.

Die vorläufige Überprüfung der Sach- und Rechtslage ergab Folgendes:

Kreditvertrag der BBV vom 16.03.2010

und an meine Kanzlei die Frage gerichtet, ob die Widerrufsbelehrung richtig ist.

Da die aufgefundene Formulierung:

„... Frist beginnt frühestens mit Erhalt...“

verwand wurde, vermuteten wir eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Die vorläufige Überprüfung ergab, dass von der Musterformulierung aller Voraussicht nach abgewichen wurde.

Verwandt worden war eine Mustervorlage der BGB-InfoV des Vorjahres.

Bereits geringfügige Abänderungen der Widerrufsbelehrung führen zu dem Ergebnis, dass eine Bank oder eine finanzierende Versicherung sich nicht auf den grundsätzlichen fiktiven Schutz der Musterverordnung berufen dürfen.

Eine solche Widerrufsbelehrung ist, soweit die Abweichungen nicht gerechtfertigt sind und dem Verbraucher es durch die seitens der Bank verwandte Widerrufsbelehrung genauso einfach gemacht wird, sein Widerrufsrecht auszuüben, rechtlich angreifbar.

Mit Ausübung des Widerrufsrechtes hat die finanzierende Bank die Rückzahlung sämtlich geleisteter Zins- und Tilgungszahlungen sowie die Bezahlung von Nutzungsersatz zu leisten. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, statt dem Vertragszins den marktüblichen Zins zu bezahlen.

Hierdurch entstehen zu Gunsten der Darlehensnehmer häufig wirtschaftlich positiv Effekte, die entweder eine Umfinanzierung oder eine Folgefinanzierung zu günstigeren Zinssätzen gestattet.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint:

Nutzen Sie Ihre Chancen jetzt!

Das Widerrufsrecht soll angeblich nur bis Juni 2016 ausgeübt werden können.

Gerne prüfen wir ein etwaig bestehendes Widerrufsrechts Ihrerseits, soweit Sie uns Ihren Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung unter folgender E-Mail-Adresse zusenden:

info@kanzlei-haas.de
 
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