Illegales Filesharing - Eltern haften für Ihre Kinder
Nun schliesst ein wegweisendes Urteil ein Schlupfloch, dass Eltern ihre Kinder nicht verraten mussten, wenn diese verbotene Online-Tauschbörsen benutzt haben.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
(Seit 1975 bei der Süddeutschen Zeitung zunächst als Polizeireporter Region und Bayern, in den 80er und 90er Jahren Schwerpunkt MVV und Verkehrspolitik, seit 1995 Gerichtsreporter.)
"Das illegale Tauschen von urheberrechtlich geschützten Dateien im Internet, zum Beispiel von Musikalben und Filmen, ist eine Straftat. Es ist aber fast unmöglich, dem Täter etwas nachzuweisen, wenn er sich etwa im Kreise einer Familie versteckt, in der Mutter, Vater und Kinder denselben Internetzugang benutzen. So wie in einem Fall in München, in dem die Eltern bisher stets erklärten: "Wir wissen, wer es war, aber wir sagen es nicht." Ein richtungweisendes Urteil des Oberlandesgerichts München am Donnerstag macht diese vermeintlich einfache Taktik, Schadensersatzforderungen abzuwehren, nun zunichte. Der 29. Senat hat in diesem Fall entschieden: Eltern als Internetanschlussinhaber haften für illegale Nutzung von Onlinetauschbörsen ihrer Kinder..."
Hier der vollständige Artikel
http://www.sueddeutsche.de/digital/wegweisendes-urteil-eltern-haften-fuer-illegale-downloads-1.2818580
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