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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Gold (und Silber) ist keine Währung (!)und wer in Gold angelegt, legt im Zweifel spekulativ an!

Gerade in Bezug auf Bestellungen, die einen Ratenkauf von physischen Edelmetall vorsehen ist u.E. Vorsicht geboten. Irreführenden Produktinformation von Edelmetallhändlern, die mit Sparprogrammen Kapitalanlagemodelle in Form vor Ratenkaufverträgen vertreiben ist ggf. sogar mit der erforderlichen Skepsis entgegenzutreten, ob dies wirklich den eigenen Anlagezielen entspricht.

Niedrige Zinssätze, Inflation oder Deflation, der fallende Wert des Euro die Bankenkrisen und das Missmanagement der Banken führen dazu, dass findige Initiatoren am Kapitalmarkt Anlegermodelle entwickelt haben, die Verbraucher dazu führen sollen vorgeblich renditestarke und sichere Alternativen zum Zwecke der Altersvorsorge oder Vermögensbildung abzuschließen.
Die bei oberflächlicher Betrachtung als innovative Sparanlagen präsentierten Alternativen sind indes nicht ohne Risiko für den jeweiligen Verbraucher, sieht man sich die konkrete Umsetzung am Markt an. Die Verbraucher sind einmal mehr dazu aufgerufen kritisch die ihnen gegenüber gemachten Angebote zu überprüfen und Geschäftsabschlüsse zu vermeiden, die im Zweifel sogar das Risiko eines Totalverlustes beinhalten können.
Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn man dem jeweiligen Verbraucher vorgegaukelt, dass der Abschluss eines entsprechenden Sparplanes Gold bzw. Silber mit keinen oder ausschließlich extrem geringen Risiken verbunden ist. Erst Recht wenn man ein konkretes Ziel hat, auf das man spart.
Bei weitem geht es bei den zu beachtenden Risiken nicht nur um die am Markt erzielbaren Preise für das jeweilige Edelmetall. Die sogenannten Marktschwankungen kennzeichnen seit jeher den Kauf und Verkauf von Edelmetall. Dabei waren in den 1980´er Jahren ähnliche Höchstpreise zu bezahlen, wie dies ggf. heute der Fall sein könnte. Wertentwicklung in der Zukunft? Die Wirtschaftsfachleute sind sich (wie sollte es anders sein) nicht einig.
Gerade in Bezug auf Bestellungen, die einen Ratenkauf von physischen Edelmetall vorsehen ist u.E. Vorsicht geboten. Irreführenden Produktinformation von Edelmetallhändlern, die mit Sparprogrammen Kapitalanlagemodelle in Form vor Ratenkaufverträgen vertreiben ist ggf. sogar mit der erfoderlichen Skepsis entgegenzutreten, ob dies wirklich den eigenen Anlagezielen entspricht.
Ein Versprechen, dass das
Geld des Anlegers quasi in Gold bzw. Silber umgetauscht und jederzeit vom Anleger zurückgekauft werden kann
ist es nämlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gar nicht so einfach ermöglicht.
Unter Berücksichtigung der übrigen anlagespezifischen Risiken des jeweiligen Anlageprodukte ggf. sogar als Täuschung zu entlarven.
Zwar kann auch ein sukzessiver auf von Anteilen an einem Bruchteilseigentum-bei juristischer weiter Auslegung-noch als Eigentumsverschaffung physischen Edelmetalls verstanden werden. Das aber tatsächlich kein Eigentum an physischen Edelmetall zu Gunsten des Verbrauchers erworben wird, wenn die Schiebung der Bruchteilsgemeinschaft auf Dauer ausgeschlossen sein soll, belegt das man allenfalls von Eigentumsrechten" 2ter Klasse" sprechen kann. Der einzelne kann dann eben gerade eben nicht über das physischen Edelmetall zu verfügen, als hätte sie über seine Hausbank "Goldbarren“ gekauft.
Auch übrige Vertragsbedingungen keinen Anlass zum Zweifel darüber geben, ob im vorliegenden Fall tatsächlich eine konservative Sparanlage oder vielmehr ein spekulatives Investment vermittelt wurde.
Vertragsbedingungen keinen Anlass zum Zweifel darüber geben, ob im vorliegenden Fall tatsächlich eine konservative Sparanlage oder vielmehr ein spekulatives Investment vermittelt wurde.

MJH Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Martin Josef Haas meint: Lassen Sie sich nicht beeindrucken, falls Ihnen ein Vermittler versucht etwas zu verkaufen. Ein Kauf von Gold oder Edelmetallen kann dann sinnvoll sein, wenn für Rücklagen im Bedarfsfall anders gesorgt ist. Verwahren Sie das gekaufte Edelmetall haben Sie hierüber auch die Kontrolle. Verwahrt und kauf ein anderer Gold für Sie, müssen Sie diesem Unternehmen vertrauen und die Vertragsbedingungen prüfen. Ggf. sehen manche Klauseln vor, dass Sie das investierte Geld nicht in jedem Fall wieder bekommen, oder entgegen der Ihnen gemachten Versprechungen ein An.- und Verkauf des Edelmetalls doch nicht so einfach ermöglicht ist. Falls Sie Bestellungen zum Kauf von Edelmetallen unterzeichnet haben können Sie im Fall von Unsicherheit gerne diese Bestellung kostenfrei für eine juristische Ersteinschätzung an unsere Kanzlei übermitteln. Gerne vorab via mail an die info@kanzlei-haas.de

oder besuchen Sie unsere Homepage www.kanzlei-haas.de
und nutzen Sie dort gerne die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Das Kennenlernen kostet nichts. Bevor hohe Kosten anfallen beraten wir hierüber kostenfrei und transparent.
 
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