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Drittanbieter-Forderungen auf der Telefonrechnung

Das LG Potsdam ist dem Antrag von Verbraucherschützern mit Urteil Az. 2 O 340/14 vom 26. November 2015 gefolgt. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass sich der Verbraucher mit seinen Reklamationen gegenüber Drittanbietern nicht direkt an diese wenden muss, sondern seine Forderungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter als Vertragspartner geltend machen kann.

Hier der Link zum Urteil:

http://www.vzhh.de/telekommunikation/413958/Urteil%20LG%20Potsdam%20E-Plus%20Drittanbieter.pdf
 
» http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/534...
 
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