Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich wünsche Euch und uns ein gutes, kämpferisches und erfolgreiches Jahr 2019.
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. mehr...
(Stuttgart) Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam.
Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebensvereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeits-verhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird.
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(hier: unzutreffende Größenangabe bzgl. einer Eigentumswohnung)
(Kiel) Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018 - 14 U 44/18 – hat unlängst entschieden, dass sich die Schadensersatzverpflichtung eines Verkäufers einer Sache auf die von ihm getätigte Beschreibung einer Eigenschaft des Kaufgegenstandes bezieht, sofern dieselbe unzutreffend ist.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen uns und Euch ein gutes, kämpferisches und erfolgreiches Jahr 2019 und fangen dieses direkt mit einem Sonder-Newsletter an.
In dem geht es um die angekündigte
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
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(Stuttgart) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist gem. § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) unwirksam. mehr...
(Stuttgart) Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. mehr...
Wohnungseigentümer mit bereits eigenen installierten Rauchmeldern können von einer solchem Beschluss nicht ausgenommen werden
(Kiel) Der BGH hat mit Urteil vom 07.12.2018 – V ZR 273/17 entschieden, dass bei Vorliegen eine landesrechtlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern, auch dann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen rechtswirksam beschließen kann, wenn in die Beschlussfassung auch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.
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(Stuttgart) Sieht eine Versorgungsregelung vor, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5 vH gekürzt wird, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. mehr...
Wenn der Arbeitgeber glaubt, dass einer seiner Arbeitnehmer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung begangen hat, wird er in vielen Fällen eine Verdachtskündigung aussprechen.
Aber darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei dem bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung kündigen?
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen über Mietminderungsverlangen der Mieter wegen der "Gefahr von Schimmelpilzbildung" entschieden. mehr...
zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Kiel) Der BGH hat mir Urteil vom 27.09.2018, VII ZR 45/17, entschieden, dass eine Regelung einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2000) sowie zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von 5 Jahren, vereinbart ist. mehr...
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