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Martin Haas
MJH Rechtsanwälte
Werner-Haas-Str. 8
86153 Augsburg


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Widerruf von Verbraucherverträgen und Rückforderung von Abschlussgebühren!

Insbesondere Verträge aus den Jahren 2002 – 2009 und 2010 besaßen wiederholt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die rechtliche Überprüfung der Darlehensverträge durch einen versierten Rechtsanwalt kann sich richtig lohnen. Die aktuellen Zinssätze einerseits, aber auch die nunmehr gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Bearbeitungs- und Abschlussgebühren nicht geltend gemacht werden können und von den Banken zurück zu bezahlen sind, führt häufig zu diesem Ergebnis.


Wir freuen uns derzeit sehr im Rahmen der Sachbearbeitung sogenannter Darlehensverträge wiederholt erfolgreiche Vergleichsabschlüsse erreicht zu haben.

Rechtlich geht es darum, dass Banken und finanzierende Versicherungen ab September 2002 verpflichtet waren, bei Vertragsabschluss Verbraucher eindeutig über ihr ab diesem Zeitpunkt geltendes Widerrufsrecht zu informieren. Für Darlehensverträge zuvor galt das Verbraucherkreditgesetzt, das eine Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht erforderlich machte. Etwas anderes galt hier aber für die sogenannten Haustürgeschäfte.

Allerdings kann auch im Fall der Fortführung alter Darlehensverträge, falls nicht nur eine Prolongation sondern ein Darlehensneuabschluss erfolgte, eine Verpflichtung bestehen den Darlehensnehmer über Widerrufsrechte zu unterrichten.

Wir empfehlen hier wachsam zu sein. Häufig wurden nicht nur Zinsen geändert, sondern neue Geschäftsbedingungen hinzugefügt, die andere Regelungen besaßen als das bisherige Kreditverhältnis. Damit ist dann u. E. nicht nur verlängert sondern eben ein Vertrag auch abgeändert worden, womit u. E freilich zu widerrufen ist.

Insbesondere Verträge aus den Jahren 2002 – 2009 und 2010 besaßen wiederholt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die rechtliche Überprüfung der Darlehensverträge durch einen versierten Rechtsanwalt kann sich richtig lohnen. Die aktuellen Zinssätze einerseits, aber auch die nunmehr gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Bearbeitungs- und Abschlussgebühren nicht geltend gemacht werden können und von den Banken zurück zu bezahlen sind, führt häufig zu diesem Ergebnis.

Hierbei lagen unserer Kanzlei bei der Sachbearbeitung insbesondere Kreditverträge folgender Banken vor, bei welchen wir zeitnah über Fehler in den Widerrufsbelehrungen unterrichten können.

Es handelte sich in unseren Fällen insbesondere um Fälle von Raiffeisenbanken, Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Stadtsparkassen, Kreis-Sparkassen, Uni-Credit, HypoVereinsbank, IngDiba, Postbank, Wüstenrot.

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann widerrufen werden, dann kann man entweder Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden und wechseln oder ggf. mit der bisher finanzierenden Bank über bessere Konditionen verhandeln.

Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei 226,10 €, gerne bitten wir vorab um Übermittlung der Darlehensverträge und Widerrufsbelehrungen an unsere Kanzlei via Mail:

info@kanzlei-haas.de

oder per Fax

08232/809 2525.
•Kosten fallen erst mit der Beauftragung zur Erbringung der Erstberatung an. Allerdings können wir keinem Verbraucher empfehlen, ungeprüft zu widerrufen. Der Widerruf ist ein Gestaltungsrecht, welches nicht nur zu Forderungen sondern auch zu Pflichten führt. Hier sind 226,10 € im Zweifel gut investiert.
 
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