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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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FAQ Arbeitsrecht 3 - Frequently Asked Questions

Frequently Asked Questions, engl. für häufig gestellte Fragen. Eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema Arbeitsrecht.

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Es gilt § 622 BGB (beachte die neue Rechtsprechung zur Nicht-/Anrechnung der Beschäftigungsdauer vor dem 25. Lebensjahr).
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb
- 2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Arbeitsverträge und/oder Tarifverträge können abweichende Kündigungsfristen bestimmen.

Ich stehe für Ihre Fragen im Rahmen einer ausführlichen Beratung gerne zur Verfügung.

Anwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertif. Datenschutzbeauftragter, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

Der Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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