Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht – Zum Umgang mit den Nachzahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
1. Der neue Leitfaden ist fertig!
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Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass unser neuer Leitfaden fertig ist. Die Herausgabe haben wir immer wieder wegen der geplanten Rechtsänderungen verschoben, dann haben wir gesagt, wir müssen ihn fertigstellen und nun ist er das, und die ersten Besteller dürften ihn nächster Woche in der Hand halten. Also der Leitfaden in der 28. Auflage, mit nunmehr fast 100 Seiten mehr, allerdings auch preislich mehr (13,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands) kann ab jetzt bestellt werden. Im nächsten Jahr wird es eine eBook Version geben. Bestellungen ausschließlich über den DVS Verlag (und nicht über mich oder Tacheles), alles Weitere hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/leitfaden/#c51
2. Vorlagebeschluss des BSG zu EU-Bürgern: Verkündung des EUGH-Urteils am 15.09.2015
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Das BSG hat im April 20124 einen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Alimanovic gemacht. Es geht dabei um die Frage unter welchen Voraussetzungen Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen oder eben nicht. Damit wird vorläufig zumindest eine gewisse Klarheit kommen, welche Unionsbürger unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf welche Sozialleistung haben. Unter dem Link ist die Terminankündigung zu finden: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/
3. Skript: Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder
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Rechtsanwalt Schaller (Hamburg) setzt sich in einem umfangreichen Skript mit den sozialrechtlichen Leistungsansprüchen von Auszubildenden mit dem Bezug zum SGB II auseinander. Dabei geht es zum einen um die nicht ausgeschlossenen Leistungen nach § 27 SGB II, um ausländische Studierende, Bezieher von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für behinderte Auszubildende und vieles mehr.
Das Skript hat 42 Seiten, ist ziemlich umfangreich, mit präzisen Fundstellen, Urteilen, §§-Nennung und Literaturhinweisen. Es ist für alle geeignet, die Auszubildende beraten und unterstützen bei der dauerhaften Beendigung des SGB II-Bezuges.
Hier geht's nun zum Skript: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1874/
4. Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.1.2015 erhöht – Zum Umgang mit den Nachzahlungen
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Am 23.7.2015 ist das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags in Kraft getreten. Daraus ergibt sich für das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 eine Erhöhung um 4 EUR auf 188 EUR. Die UVG-Leistung wird für Kinder bis vollende 5. Lebensjahr um 11 EUR erhöht und Für Kids von 6 – 12 Jahre um 12 EUR. Auch hier ergibt sich eine Anrechnungsfreiheit. Näheres hier: http://www.buzer.de/gesetz/11668/index.htm
Das „Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes“ (KiGAnrG) bestimmt, dass die Kindergelderhöhung nicht anzurechnen ist. Siehe hier: http://www.buzer.de/gesetz/11667/index.htm
Zusammengefasst, die Nachzahlung der Kindergelderhöhung darf nicht angerechnet werden. Da es aber keine Ausnahmeregelung für das UVG gibt, (hier ja der Nachzahlbetrag auch größer ist) ist der UVG Nachzahlbetrag anzurechnen.
Weitere Ausführungen dazu im Sozialrechtsbrief Nr. 3/2015 von der Caritas, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SozReBrief-3-2015.pdf und in der Weisung der BA (Verfahrensinfo 8-2015), die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/doc20150831151518.pdf
Ich gehe davon aus, dass es in einer Reihe von Fällen eine Anrechnung der KG-Nachzahlung geben wird. In der Beratung sollte darauf geachtet werden.
5. BuT Umsetzungsbericht im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen
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Ferner möchte ich den Ministeriellem BuT Umsetzungsbericht aus NRW für das Jahr 2014 hier veröffentlichen. Ich denke es ist spannend sich die einzelnen Faktoren im Detail anzuschauen und mal nachzufragen warum das so ist.
Den Bericht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/doc20150831151518.pdf
6. Argumentationshilfe zum Thema Flüchtlinge
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Dann möchte ich auf eine gelungene Argumentationshilfe zum Thema Flüchtlinge verweisen, diese haben Wuppertaler Kollegen in Anlehnung an Publikationen von „Pro Asyl“ zusammengestellt. Ich denke diese oder eine vergleichbare sollte öffentlich verbreitet werden. Die ArguHilfe gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/1508ArgumenteFl-chtlinge.pdf
7. Stadt Münster richtet erste Hotspots ein - Freies WLAN für Flüchtlingseinrichtungen
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Abschließend möchte ich noch auf ein sehr wichtiges beispielhaftes Projekt eingehen. Die Stadt Münster richtet in Flüchtlingsunterkünften erste Hotspots für Flüchtlinge ein.
Dazu ein bisschen Kontext: für Flüchtlinge läuft der Kontakt zu Angehörigen, Freunden und Familie auch über das Internet. Ein gesicherter und kostenfreier Zugang zum Internet ist daher ein zentraler Punkt für Flüchtlinge. Kommunen, Sozialeinrichtungen, Privatpersonen sollten daher mit Nachdruck daran arbeiten, wie Flüchtlinge kostenlosen Internetzugang erhalten können. Eine solche Struktur kann unproblematisch über http://freifunk.net/ geschaffen werden. Wer Router von Freifunk aufstellt ist von der sog. Störerhaftung befreit und so können unproblematisch Flüchtlinge und sonstige einkommensschwache Menschen einen Internetzugang erhalten oder zumindest nutzen, mehr dazu hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
Hier nun ein Link zur münsteraner Initiative: http://www.muenster.de/stadt/presseservice/custom/news/show/912660
8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in: Leipzig, Freiburg, Dresden, Berlin und Stuttgart
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 05./06.Okt. in Leipzig, am 02./03. Nov. in Freiburg, am 23./24. Nov. in Dresden, am 25./26. Nov. in Berlin und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart statt. Erste Seminare für das Jahr 2016 steh jetzt schon im Netz.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
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Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 12. Okt. in Frankfurt und am 13. Nov. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am Okt. in Frankfurt statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Sep. in Stuttgart und am 27. Nov. in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Sep. in Stuttgart, am 13. Nov. in Wuppertal und am 27. Nov. in Berlin an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal
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Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 07./08. Dez. in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 07./08. Dez. in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 09./10. Nov. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
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