Urteil des SG Gießen: Auskunft eines Sozialleistungsträgers muss richtig und unmissverständlich sein
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
1. Kurzfristig angesetztes SGB II-Grundlagenseminar am 07./08. Sep. in Wuppertal
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Aufgrund hoher Nachfrage und weil bei mir kurzfristig dieser Termin frei wurde, biete ich am 07./08. Sep. in Wuppertal ein SGB II – Grundlagenseminar an. Kurzfristige Anmeldungen erwünscht. Hier geht’s zur Ausschreibung und Anmeldung: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
2. Zu meinem Aufruf vom letzten Newsletter offensiv gegen die Mietkautionsaufrechnung vorzugehen
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Also ich denke mittlerweile, mein Aufruf (im Newsletter 18/2015 unter Ziff. 1) offensiv gegen die Aufrechnung von Kautionsdarlehen vorzugehen war zu euphorisch, das BSG hat eben nicht eine grundsätzliche Entscheidung getroffen, sondern nur über die Kostenübernahme im Verfahren entschieden, weil das BSG nicht näher ausgeführte Zweifel an der Aufrechnung hat. Das heißt alles oder nichts. Ich denke daher, mein Aufruf war zu verfrüht (wäre schön wenn) und ich möchte daher zum jetzigen Zeitpunkt vom offensiven Vorgehen gegen weitere Mietkautionsaufrechnungen abraten.
Zu der Problematik hat mein Kollege Bernd Eckardt auch was geschrieben: http://www.sozialrecht-justament.de/aktuelle-beitraege-zum-sozialrecht-sgb-ii-sgb-xii/Kautionsdarlehen/
3. Zur Anrechnung von Nachzahlungen aus SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System
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Das BSG hat in einem taufrischen Urteil klargestellt (v. 25.06.2015- B 14 AS 17/14 R), dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das BSG begründet das wie folgt: die drei Leistungen beruhen „auf systematischen und historischen Zusammenhängen“ und fundieren „auf dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 (1) GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG“.
Dieses Urteil ist ziemlich wichtig, da viele der ehemaligen AsylbLG-Berechtigten ihre vom BVerfG verfügte Nachzahlung im ALG II-Bezug erhalten haben und die JC’s diese Gelder mit Freuden als Einkommen angerechnet haben. Das BSH hat jetzt klargestellt, das das nicht zu laufen hat. Das Gleiche betrifft Nachzahlungen aus dem SGB II und SGB XII, wenn diese im jeweils anderen System eintrudeln. Auch hier ergibt sich eine Nichtanrechnung.
Für die Beratung bedeutet das: hierauf einen Augenmerk zu setzen und etwaige Anrechnungen mit Überprüfungsanträgen anzugehen. Hier geht’s zum Terminbericht des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13897 dort Ziff. 1
Im April hat das BSG zur Anrechnung von einmaligen Zahlungen aus einem laufenden Anspruch geurteilt, jetzt die Nachzahlungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG. Das BSG hat hier einige neue Regeln aufgestellt, diese habe ich in meine neuen Folien eingearbeitet, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-02.08.2015.pdf und dann Seite 66 ff
4. Urteil des SG Gießen: Auskunft eines Sozialleistungsträgers muss richtig und unmissverständlich sein
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Eigentlich ist es selbstverständlich, die systematische Hartz IV- Entrechtung hat es aber immer weniger selbstverständlich gemacht. Das SG Gießen hat in einen aktuellen Urteil klargestellt, Auskünfte eines Sozialleistungsträgers müssen richtig und unmissverständlich sein und sind sie es nicht, haftet die Behörde dafür (SG Gießen, Urt. v. 08.07.2015 - S 14 AL 13/15). Dazu ein Artikel in der Gießener Lokalzeitung: http://tinyurl.com/p37p24v, das ganze noch auf Juris: http://tinyurl.com/ocv2w5n
5. Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB XII
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Jetzt liegt so halbwegs die Endfassung des Referentenentwurf zur Änderung des SGB XII vor (Stand: 8.7.2015). Diesen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf_SGB_XII_08_07-2015.pdf
6. Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen
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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen. Damit wird es ausländischen Fachkräften erleichtert, die volle Anerkennung ihres Abschlusses zu erreichen. Ausländische Fachkräfte haben nach dem neuen § 17a des Aufenthaltsgesetzes jetzt die Möglichkeit, für die Dauer von 18 Monaten für Lehrgänge, Sprachkurse, Anpassungsqualifizierungen oder Weiterbildungen nach Deutschland einzureisen, damit ihr Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Außerdem können sie bereits während dieser Bildungsmaßnahmen regulär in ihrem angestrebten Beruf tätig sein. Jugendliche dürfen zudem während ihrer Ausbildung nicht mehr abgeschoben werden. Für Jugendliche und Heranwachsende kann damit eine sogenannte „Duldung“ für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden.
Weitere Informationen gibt es hier: http://tinyurl.com/oruob67
7. Kurdistan Solidarität – Bundesweite Solidaritätsdemo am 8.8. in Köln
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Der Krieg gegen die Kurden eskaliert Tag für Tag, dieser erfolgt mit US-amerikanischer Unterstützung und „voller Solidarität“ der NATO. Krieg heißt, massive Bombardement in Syrien und der Türkei, Massenverhaftungen in der Türkei, Isolation von Öcalan bis hin zu Terrorurteilen gegen Linke/kurdische Aktivisten in Deutschland. Daher rufen kurdische und deutsche Gruppen (so auch Tacheles) zur Kurdistan Solidaritätsdemo am 08.08.2015 in Köln auf.
Hier geht es zum Demoaufruf: http://www.yxkonline.com/index.php/20-aktionen/606-no-pasaran-nein-zum-krieg-bundesweite-grossdemonstration-in-koeln-am-8-8-15
Ich möchte zur Teilnahme aufrufen.
8. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 10. Aug. in Wuppertal
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Diese Fortbildung findet am 10. Aug. in Wuppertal statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt und am 07./08. Dez. in Frankfurt ===
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 24./25. Aug. in Erfurt und am 07./08. Dez. in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in: Wuppertal, Leipzig, Hamburg, Freiburg, Frankfurt, Dresden und Stuttgart
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 07./08. Sep. in Wuppertal, am 31. Aug./01.Sep. in Berlin (1 Platz noch frei), am 05./06.Okt. in Leipzig, am 28./29. Okt. in Hamburg, am 02./03. Nov. in Freiburg, am 09./10. Nov. in Wuppertal, am 16./17. Nov. in Frankfurt, am 23./24. Nov. in Dresden, am 25./26. Nov. in Berlin und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 12. Okt. in Frankfurt
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am Okt. in Frankfurt statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Sep. in Stuttgart, am 13. Nov. in Wuppertal und am 27. Nov. in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Sep. in Stuttgart, am 13. Nov. in Wuppertal und am 27. Nov. in Berlin an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal
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Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 15. Sep. in Stuttgart und am 04. Dezember in Wuppertal biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 26./27. Okt. in Wuppertal und am 09./10. Nov. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
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