Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften
In der Schweiz wird von Seiten der Anwaltschaft der elektronische Rechtsverkehr (ERV) noch zu wenig genutzt. Der Unterzeichnende hat die Erfahrung gemacht, dass elektronische Eingaben an bernische Gerichte mehrheitlich nicht geschätzt werden, da solche Eingaben für die Gerichtskanzlei mit einem Mehraufwand verbunden ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies mit der Zeit ändert und die Gerichte künftig die Dossiers elektronisch führen.
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