Widerruf des Darlehens warum?
Keine Vorfälligkeitsentschädigung! und niedrigere Finanzierungskosten nutzen!
Außerdem: Rückforderungen von Nutzungen die die Bank aus der bisherigen Darlehensgewährung gezogen hat?
Grund genug? Vielleicht!
Welche Bank zahlt hat tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder vergleicht sich? Welche nur im Gerichtsweg? Welche ggf. gar nicht. Brauche ich eine Rechtschutzversicherung um mich zu orientieren?
Wir meinen nein!
Warum?
Für 226,10 € können wir Ihnen sagen, ob ggf. eine eindeutig falsche Widerrufsbelehrung vorliegt und oder ein längerer Rechtstreit in Kauf genommen werden muss. Kostentransparenz bei uns? Ab der Kontaktaufnahme.
Was wir brauchen?
Ihre Verträge (alle auch Vertragsverlängerungen nebst Widerrufsbelehrungen).
Wohin? Per Mail an die
info@kanzlei-haas.de
oder an unser zentrales
Fax: 08232 809 2525.
Wirkungskreis? Augsburg, München, Schwabmünchen, und überall im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sinnvolle Rechtsvertretung ermöglicht ist. (Machen ja alle anderen Anwälte auch so!)
Grundwissen:
Wurde falsch über einen Widerruf belehrt, kann man sich von Vorfälligkeitsentschädigungen befreien und ggf. günstig um-finanzieren. Oder man geht auf´s Ganze: günstig um-finanzieren und prüfen lassen ob der Vertragszins teurer war als der Marktübliche. Differenz einfordern. Nutzungen der Bank zurückfordern. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung? Machen wir doch glatt für Sie!
Grenzen? Wie immer in der Rechtsprechung fließend. Legen wir aber gerne offen. Wir hatten auch schon 100 % Erfolgsaussichten und Banken die unter Berufung auf die Aufsicht Vertragszinsen niedriger angeboten hatte… Ihr wirtschaftlicher Vorteil? Das Ziel … der Beauftragung unserer Kanzlei: Auch wenn uns Vermögensberatung untersagt ist, versuchen wir von unnötigen Rechtstreitigkeiten abzuraten.
Risikobereitschaft? Nein. Risikobewusstsein ja. Restlaufzeit der Darlehen? Restliches Saldo? Ihre drohende weitere wirtschaftliche Belastung im Vergleich zu ggf. zu erreichenden niedrigen Zinssätzen bei einer andern Bank? Um letzteres kümmern Sie sich. Aber bitter erst durch Beratung eines im Bankrecht spezialisierten Anwaltes. Keinen zweiten Vertrag abschließen, wenn nicht klar ist, ob Sie aus den ersten Verträgen rauskommen …
Wir kümmern uns darum Darlehensverträge mit falschen Widerrufsbelehrungen zu widerrufen und Sie über Sinn oder Unsinn eines solche Unterfangens zu unterrichten!
Sie verkaufen gerade Ihre Immobilie und wollen wissen wann und wie ggf. widerrufen kann?
Unterlagen übermitteln und Erstberatung in Auftrag geben!
Ihre Zielsetzung ist unserer Auftrag!
Schließlich:
Im Fall von notleidenden Krediten (also solchen bei welchem dem Darlehensnehmer die Leistungsfähigkeit ausgeht, er also nicht mehr zahle kann?
Kann man gerne auch ggf. widerrufen. Ob das sich alles rechnet? Wir raten, wenn es zu risikant ist auch hiervon ab.
Kosten: 226,10 €
Wir legen soweit ermöglicht, das Kostenrisiko der rechtlichen Prüfung und des prozessualen Unterliegens offen. Sie können dann vergleichen, ob ggf. ein vertretbares Risiko mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung angeboten wird.
MJH Rechtsanwälte – immer an Ihrer Seite, gemeinsam sind wir stark!
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