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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart



I.
Die Überlassung einer Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015 , Az. 67 T 29/15 

Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über "airbnb" angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über "airbnb" geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.

II.
Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung
BGH, Beschluss vom 04.02.2015, Az: VII ZB 36/14

Die dem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zustehenden Ansprüche auf Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen sind bei der Ermittlung der dem Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten vor Vertragsbeendigung zustehenden durchschnittlichen monatlichen Vergütung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht zu berücksichtigen, wenn sie vor diesem Zeitraum entstandene Provisionsansprüche des Handelsvertreters betreffen.

III.
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az: VII ZR 315/13

Ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b HGB steht dem Vertragshändler nicht zu, wenn der Hersteller oder Lieferant nach den vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet ist, die ihm vom Vertragshändler überlassenen Kundendaten bei Beendigung des Vertrags zu sperren, ihre Nutzung einzustellen und auf Verlangen des Vertragshändlers zu löschen (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 , NJW 1996, 2159).

IV.
Kundenschutzklauseln bei Überschreitung von 2 Jahren nichtig
BGH, Urteil vom 20.01.2015, Az. II ZR 369/13

Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt.

Siehe:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=70283&pos=2&anz=453


V.
Inhaltskontrolle für eine Laufzeitklausel in einem "Fernüberwachungsvertrag" mit einem kaufmännischen Unternehmen
OLG München, Urteil vom 11.02.2015, Az. 7 U 3170/14

Eine durch AGB bestimmte Laufzeit von 54 Monaten eines "Fernüberwachungsvertrages" benachteiligt den Vertragspartner des Klauselverwenders in unangemessener Weise und ist daher auch im kaufmännischen Rechtsverkehr unwirksam gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.(Rn.51)(Rn.61)

VI.
Haftung eines Mitgesellschafters wegen Stellung eines Insolvenzantrags gegen die Gesellschaft
OLG München, Urteil vom 04.02.2015

Stellt der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft und wird durch die Insolvenzeröffnung die Gesellschaft aufgelöst (§ 728 Abs. 1 S.1 BGB), so wird hierdurch die Erfüllung des Gesellschaftszwecks endgültig vereitelt. Bestand für die Insolvenzantragstellung unter Berücksichtigung aller Umstände kein Anlass, so stellt sie eine die gesellschaftliche Treuepflicht verletzende und den Gesellschafter zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtende Handlung dar (§§ 280 Abs. 1, 705 BGB).(Rn.79)

VII.
Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel für Buchungsposten im Girogeschäft
BGH, Urteil vom 27.01.2015, Az. XI ZR 174/13

Die unterschiedslos auf sämtliche Buchungen bezogene Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR" ist nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGBkontrollfähig und nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie zu deren Nachteil von § 675y BGB abweicht.(Rn.13)

VIII.
Bestellung des Verwalters
BGH, Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 114/14

Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hiervon kann nur unter besonderen Umständen übergangsweise abgewichen werden.

IX.
Vermietung an Touristen kann fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen
LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015, Az. 67 T 29/15

1.Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über "airbnb" angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
2.Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über "airbnb" geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.

X.
Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch
LAG Hamm, Beschluss vom 17.02.2015, Az. 7 TaBVGa 1/15

1.Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu.
2.Dieser Anspruch dient allein der Sicherung des Verhandlungsanspruchs (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.06.2014, 7 TaBVGa 1219/14 juris).
3.Ein Unterlassungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Betriebsänderung bereits durchgeführt worden ist (Anschluss an LAG Hamm, Beschluss v. 20.04.2012, 10 TaBVGa 3/12 juris).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
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