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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Verlust an der Börse: Folge des Investments oder Kapitalanlagebetrug ?

CFD´s (Contracts for Difference) Differenzgeschäfte
Devisengeschäfte und Termingeschäfte über Internet Broker


Sie haben bei einem amerikanischen, englischen oder dänischen Brokerunternehmen Geld verloren? Ein Finanzanlaggesellschaft in Deutschland hatte die Geschäftsverbindung vermittelt ?

Vor ca. einem guten Jahrzehnt wurden Düsseldorfer Gerichte massiv mit Schadensersatzklagen geschädigter Anleger überzogen. Bei den Klägern handelte es sich um Opfer perfekter Telefon -Akquise. Selbsternannte Börsenfachleute bei denen es sich tatsächlich lediglich um sehr gute ausgebildete Telefonverkäufer handelte priesen ihre Dienstleistungen übers Telefon an.

Viele Anlegerschützer glaubten, dass diese Branche durch die seinerzeitige Klagewelle, die von einer Unzahl parallel eingeleiteter Strafverfahren begleitet wäre, ausgerottet war. Dies ist ein Irrtum. Die Branche ist noch sehr aktiv.Dies belegt auch aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.

Auch heute werden, vonehmlich wirtschaftlich besser gestellte Mitbürger von Düsseldorfer Investment GmbHs unaufgefordert angerufen. Im Rahmen dieser unzulässigen Kaltakquise gelingt häufig das Ziel des vermeintlich hoch spezialisierten Anlageberaters den Angerufenen als Kunden ausländischer Broker Unternehmen oder zweifelhafter in Deutschland ansässigen Kapitalanlagefirmen zu gewinnen.

Die unzähligen Investment GmbHs aus der Düsseldorfer Region haben und hatten sich darauf spezialisiert das Geld der Anleger internationalen Brokergesellschaften oder stark risikobehafteten Kapitalanlagefirmen, zur Verfügung zu stellen.

Tatsächliches Ziel war das Kapital der Kunden dann innerhalb weniger Monate bzw. Jahre zu vernichten. Häufig werden die Kunden im Verlauf der Geschäftsverbindung dazu überredet den Handel an der Börse vom Deutschen Vermittlungsunternehmen durchführen zu lassen.

Auf für den Kunden nicht verständlichen Kontoauszügen werden ihm dann Gewinne und Verluste an angeblichen Börsen vorgerechnet. Schließlich war das Geld verloren.

Angebliche Verluste beim Broker, Kursverluste. In dieser Art und Weise wird dem Verbraucher und der Justiz vorgegaukelt kann scheinbar auf legale Weise Geld ungestraft vernichtet werden.
CFD´s - Contracts for Difference, (Differenzgeschäfte) , Devisengeschäfte und Termingeschäfte über online broker sind jedoch häufig und entgegen den Ausführungen der Telefonverkäufer gar nicht an der Börse gehandelt worden.

Simultane Kursabrechnungsprogramme hinterließen diesen Eindruck, gleichwohl Kursbewegungen nur vereinzelt staatlich überwachten Börsen angeglichen wurden.

Die Nähere Analyse mag dann zu dem Ergebnis führen, dass tatsächlich Kosten und Gebühren eines völlig unsinnigen daytradings oder nicht mehr gerechtfertigter Transaktionen das Kapital planmäßig vernichteten. OTC - Handel gegen den Anleger. Die Vertragspartner sind - für den Anleger nicht erkennbar- die Gegenspieler. Der Broker wettet gegen seinen eigenen Kunden. Wenn der Broker dann auch noch mit dem Vertrieb in Deutschland unter einer Decke steckt halten wir dies für Betrug.

Das sich das vermeintlich beratende Unternehmen mit dem ausländischen Broker auch noch die Gebühren teilte ist in solchen Konstellationen noch nicht einmal verwunderlich.

Planmäßig ist dann auch noch das Vermittlungsunternehmen in Deutschland nach kurzer Zeit pleite. Der Anleger steht ohne Rechtsrat da und steckt "den Kopf in den Sand". Das Broker Unternehmen in Amerika, England oder Dänemark ist weit weg. Kaum ein Anwalt wird hier helfen können. Dies meint der Anleger und tut nix. Oder er war von Beratungsunternehmen gleich zum Anwalt vermittelt worden, der erfolglos den Vermittler verklagt hat.

Wir vertreten und vertraten wiederholt erfolgreich die Interessen geschädigter Anleger aus in diesen Fallgestaltungen. Es ist nicht immer, aber oft gelungen Geld zugunsten der Anleger zurück zu holen, wenn wir zu einem gerichtlichen Vorgehen empfahlen.

Wir empfehlen einen fachlich versierten Anwalt mit der Vertrtung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dieser sollte bereits außergerichtlich die Kosten und Risiken der Rechtsverfolgung explizit aufweisen, sich, so erforderlich um einen geeigneten Prozessfinanzierer bemühen. Ferner daüber beraten, ob die Beauftragung von Sachverständigen oder Wirtschaftsdetekteien oder von diesen angepriesenen Informationen zur Rechtsverfolgung notwendig sind oder nicht. Auch hier ist nämlich Vorsicht geboten.
 
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