Steuervereinfachung als Wirtschaftsprogramm
Wenn schon Steuersenkungen angedacht sind, so könnte dies viel besser auch durch Steuervereinfachungen einhergehen
Ausnahmslos alle Politiker, die ich kenne sind für einen Bürokratieabbau. Doch wir Bürger/Mittelständler spüren ihn nicht.
Ein Bürokratieabbau wird auch nie durch neue Vorschriften wie mit einem „Steuerbürokratieabbaugesetz“ mit mehr §§ gelingen.
Ein wirklich spürbares Zeichen der Ernsthaftigkeit solcher „Versprechungen“ zeigt nachfolgende Liste, welche nicht einmal mit einem Steuerminderaufkommen verbunden sein müssen.
Gleichzeitig wäre ein „Konjunkturprogramm“ geschaffen, weil viele Bürger schlicht aufatmen würden.
Doch nun zu den Beispielen:
1. Abschaffung Kfz-Steuer
statt dessen Einbeziehung in Mineralölsteuer damit wird die Verwaltung und der Bürger von Verwaltung entlastet. Es gibt viel weniger Vollstreckungen. Bei weniger Fixkosten kaufe ich auch schon mal einen „Sommer- oder Winterfahrzeug!
Wer mehr fährt (verbraucht) – zahlt mehr. CO2-gerecht
2. Abschaffung des gesamten Erbschaft- und Schenkungssteuer-Gesetzes
wirkt wie ein Ventil das man öffnet. Nachfolgeüberlegungen (der Steuer wegen) werden nicht verschoben, sondern durchgeführt.
Statt dessen kann jeglicher Grunderwerb (auch durch nahe Angehörige) grunderwerbsteuerpflichtig sein. (Auch Ländersteuer)
Durch Abschaffung aller Befreiungstatbestände, kann sich auch niemand benachteiligt fühlen.
Das Steueraufkommen lässt sogar eine Erhöhung vermuten. Dies kann, falls nicht gewollt mit dem Steuersatz reguliert werden.
Die Zahlung könnte sogar mit einer Selbstveranlagung zusammen mit der Notarurkunde erfolgen.
3. Abschaffung Solidaritätszuschlag – endlich !
statt dessen Einbeziehung in neuen Einkommensteuer-Tarif
Das Bundesfinanzministerium meint, das geht nicht, denn der Solidaritätszuschlag wäre eine Bundessteuer, die Einkommensteuer aber eine Bundes- und Landessteuer.
Als ob das einen Bürger interessieren würde.
Diese simple Maßnahme vermeidet ca. 800.000.000 Buchungssätze, welche im Schnitt mit 1 € Kosten veranschlagt werden dürfen.
4. Abschaffung der getrennten Kirchensteuererhebung
auch in Bayern, statt dessen Erhebung im Bescheid der Einkommensteuer.
So wie jedes Steuerprogramm die Kirchensteuer mit ausrechnet, kann dies auch durch den Steuerbescheid geschehen.
Millionen von gesonderten Bescheiden müssen nicht erstellt, verschickt, kontrolliert und nicht gesondert angefochten werden.
5. Abschaffung der Kirchensteuer bei Abgeltungssteuer.
Wenn schon pauschal, dann richtig! Die Fragebögen bei den Banken entfallen.
6. Abschaffung der Freistellungsaufträge, Zinsfreibetrag, Bauabzugsteuer, Abzugsfähigkeit von handwerklichen Dienstleistungen
statt diesem Kleinkram, der nichts bringt mehr Grundfreibetrag, kommt allen zugute und ist einfach.
7. Abschaffung des Kindergeldes durch die AA
statt dessen Zahlung Kindergeld durch das Finanzamt, dann braucht die Zahlung im Falle der Veranlagung (weniger ESt-VZ) gar nicht erfolgen und die doppelte Datenerfassung wird vermieden.
Die falsche Behörde (= Arbeitsagentur) kann sich um Stellenvermittlungen und Reduzierung von Arbeitslosigkeit kümmern.
Alle Verkomplizierungen, Ausbildungsfreibeträge, etc. welche in den Anträgen erfasst sind, bitte streichen. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Steuer-ID müssen als Angabe genügen.
Das Kind zählt solange als Kind, wie es kein eigenes Einkommen über dem Grundfreibetrag hat. Das ist familiengerecht!
8. Abschaffung des Erziehungsgeldes durch gesonderte Behörde
Mit Kindergeld durch das FA regelbar. Das Finanzamt hat schon alle Daten.
9. Abschaffung der MiniJobs und der Erhebung durch die Knappschaft, etc.
Sozialversicherungspflicht für alle Arbeitsverhältnisse gleich.
Mit weniger Krankenkassen und weniger (am liebsten ohne) Berufsgenossenschaften.
10. Abschaffung der Pflegeversicherung, Riesterrente, Rürup-Rente, 12. der betrieblichen Altersversorgung, Altersvorsorge-Formular-Kram, etc.
mit dem gesamten Regelungswut hierzu kennt sich keiner mehr aus.
statt dessen Schaffung einer robusten und zumindest zum Teil kapitalgedeckten Rentenversicherung für alle
Denken Sie an den Malerbetrieb mit heute 20 Mitarbeitern und später vielleicht noch 2 Mitarbeitern. Kann ein solcher mit diesem Gesetzesregelungswerk zurechtkommen ?
11. Abschaffung der Gewerbesteuer
statt dessen Beteiligung der Gemeinden am Ertragsteueraufkommen
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer oder der deshalb niedrige Körperschaftsteuer-Satz können ebenso entfallen, wie die insgesamt als ungerecht empfundenen Hinzurechnungstatbestände, bei denen Ausgaben (Beispiel Zinsen) zu Steuerbemessungsgrundlagen werden.
12. Abschaffung der Einheitsbewertung für Grundsteuerzwecke
statt dessen Selbstveranlagung mittels Wohnfläche, Baujahr und Bauzustand
13. Abschaffung Investitionsabzugsbetrag
keine umständliche Bildung, keine Abweichung Handelsbilanz zu Steuerbilanz, kein umständliches Auflösen, keine Korrekturen von alten Steuerbescheiden, keine latenten Steuern, usw.
statt dessen
klare Stundungsregel von Ertragsteuer (Gewerbesteuer ist bereits abgeschafft ?) für kleine und mittlere Betriebe.
Die Stundung ist zinslos, wenn geplante Investition durchgeführt wird.
Eine Erhöhung des Umlaufvermögens im Bereich Warenbestände, halbfertige Arbeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gilt auch als Investition, denn hierfür ist die Kreditwürdigkeit von Banken besonders eingeschränkt.
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Ich könnte diese Beispiele der möglichen Vereinfachungen seitenlang erweitern.
Anfangen würde ich auch mit einer regelrechten „Entrümpelung“ von Einkommensteuer-Gesetz-Vorschriften. Sehen Sie sich nur mal den § 52 EStG an!
Durch alle diese Maßnahmen würden positive Impulse, weil einfachere Gesetze für die Bürger gegeben werden.
Steuerberater und Anwälte würden es danken.
Wer meint, komplizierte Gesetze nutzen den Berater und Anwälten, der täuscht.
Sie schaffen nur Haftungsgefahren und Bürokratie ungeahnten Ausmaßes in den Kanzleien, die niemand zu zahlen bereit ist.
Wenn ich am „Biertisch“ oder in meiner Praxis diese Beispiele diskutiere, ernte ich 100 % Zustimmung. Ein Aufatmen ginge durch Deutschland.
JA – das wäre ein Anfang.
Gerne können Sie dieses Dokument als „Vorlage“ nehmen und Verbesserungen (weniger ist mehr!) vornehmen
Freundliche Grüße aus Roth von
Helmut Lorenz, Steuerberater, Rechtsbeistand, vBP
Köhlerstr. 33, 91154 Roth, Tel. 09171/2066 oder 09171/9712-207
Helmut.lorenz@lk-steuer.de
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