McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

Ab 18. August kommt neue BA Software ALEGRO

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Ab 18. August kommt neue BA Software ALEGRO
=
A2LL hat ausgedient. Die Jobcenter nutzen nun die neue Software "Allegro". Angeblich soll alles besser werden und die Bescheide übersichtlicher und nachvollziehbarer sein. „In der Konsequenz versprechen wir uns davon weniger Widersprüche und Klagen“, sagte Werner Marquis von der RD NRW, gegenüber „Der Westen“. Die Technik steht ab Montag, 18. August, zur Verfügung. Die Jobcenter rüsten aber erst nach und nach um.

Ich möchte daher Musterbescheide vorstellen (Übersichtsseite): http://tinyurl.com/k4255mg
Und dann Berechnungsbogen: http://tinyurl.com/n7csk97

Dann dazu eine aktuelle Weisung der BA (HEGA 06/14 - 08 - Flächeneinführung ALLEGRO): http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI666825

und eine PP zur Schulung der JC Mitarbeiter mit einigen weiteren Details dazu, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Allegro_Workshop-7-14-kor.pdf

2. ALLEGRO schließt Vorschusszahlungen aus
====
Diese Information hat einige verärgert. Ich möchte dazu kurz Stellung beziehen: In der Vergangenheit hatte sich eine Verwaltungspraxis herausgebildet, nach der in Notfällen „Abschläge“ auf zukünftige Ansprüche vorzeitig zur Auszahlung gebracht wurden, das Ganze lief dann unter dem Begriff „Vorschuss“. Nach aktuellem Recht gibt es für solche Vorschuss-/Abschlagzahlungen keine Rechtsgrundlage. Es ist in diesen Notfällen vielmehr ein Darlehen wegen einem unabweisbaren Bedarf zu gewähren (§ 24 Abs.1 SGB II). Auf ein solches Darlehen besteht zudem ein Rechtsanspruch, wenn der Bedarf unabweisbar, bzw. akut, ist.
Das Darlehen ist dann in Höhe von 10 % der Regelleistung monatlich zu tilgen (§ 42a Abs. 2 SGB II) und der Widerspruch gegen den die Aufrechnung verfügenden Bescheid entfaltet (nach § 86a Abs.1 SGG) aufschiebende Wirkung.
Dass mit Einführung von ALLEGRO die rechtswidrige Praxis der Gewährung von Vorschuss-/Abschlagzahlungen unterbunden wird, ist rechtlich nicht zu kritisieren. Bei der Diskussion sollte auch berücksichtigt werden, dass die Darlehensregelung nach § 24 Abs. 1 SGB II vielfach die für die Betroffenen günstigere Regelung ist.
Denn jede Form von Darlehen darf ausschließlich in Höhe von 10 % der Regelleistung des Darlehnsnehmers aufgerechnet werden (§ 42a Abs. 2 SGB II). Die Position der BA, dass bei mehreren Darlehen eine Aufrechnung in Höhe von max. 30 % der Regelleistung zulässig sei ( 42a.13) verstößt allerdings eindeutig gegen derzeit geltendes Recht.
Im Ergebnis bedeutet dies: liegt ein Akutfall vor, und gewährt das JC Leistungen zur Überbrückung dieses Akutfalls, ist die Darlehensregelung mit Sicherheit die günstigere Entscheidung, als wenn die Tilgung (wie es bei den Abschlagszahlungen passiert) lediglich im nächsten Monat erfolgt.
Klar ist, dass mit der ALLEGRO-Weisungslage keinesfalls die allgemeine Vorschussregelung des § 42 SGB I umgangen werden soll.

3. BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist
===
Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben. Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php und http://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-doppelfreibetrag_061134.html

4. BAGFW: Stellungnahme zum Asylbewerberleistungsgesetz
=====
Die BAGFW hat aktuell eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04.06.2014 zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes veröffentlicht.
Die Stellungnahme gibt es hier: http://www.bagfw.de/uploads/tx_twpublication/2013-01-07_BAGFW_Stellungnahme_AsylbLG_final.pdf

5. Bundessozialgericht bestätigt monatlichen Freibetrag für Nebeneinkünfte von Hartz IV-Beziehern
====

Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben. Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php

6. VAMV zum ASMK-Vorschlag „Nr. 23 Temporäre Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II)“
===
Unter dem Deckmantel der Entlastung von Verwaltung verbirgt sich beim Vorschlag Nr. 23 eine Kürzung: beim Vorliegen einer temporären Bedarfsgemeinschaft sollen die Sozialgeldansprüche des Kindes in der Hauptbedarfsgemeinschaft für die Tage gestrichen werden, die das Kind Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil hat. Das lehnt der VAMV ab, da ein Teil des Regelsatzes für langlebige Güter bzw. Fixkosten dann in der Hauptbedarfsgemeinschaft fehlen würden. Die VAMV Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Position_AG-SGB-II-ASMK_K-rzung-tempor-re-Bedarfsgemeinschaft.pdf

7. EuGH Entscheidung zum Freizügigkeitsrecht Schwangerer und junger Mütter
===
„Jüngst hat der EuGH eine Entscheidung zum Freizügigkeitsrecht Schwangerer bzw. junger Mütter getroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Ihnen wird unter bestimmten Umständen die Arbeitnehmereigenschaft zugesprochen…“
Die entsprechende Pressemitteilung des EuGH ist hier zu finden: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-06/cp140086de.pdf. Ein Link zum Urteil des EuGH hier: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-507/1

8. VG Düsseldorf verurteilt JC Duisburg zur Herausgabe der JC Telefonlisten
======
Diesmal verurteilt das VG Düsseldorf das Jobcenter Duisburg zur Herausgabe der Jobcenter Telefonliste. Kläger war hier RA Conradis.
Zeitungsartikel dazu unter: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburger-jobcenter-muss-anwalt-telefonliste-liefern-id9673998.html und das Urteil dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/VG-DUS-v.-05.08.2014-26-K-4682-13.pdf

Hier kann ich mir nicht verkneifen zu bemerken, dass der wackere Ehemann einer Mitarbeiterin des JC Duisburg vor ca. ½ Jahr versprochen hat, mich „mit allen juristischen Mitteln fertig machen zu wollen“, wegen meiner damaligen Veröffentlichung der JC Telefonliste. Wir können jetzt gespannt sein, ob dieser wackere Streiter nun auch das VG Düsseldorf mit allen juristischen Mitteln fertig machen will, weil es dieses aus seiner Sicht skandalöse Urteil gesprochen hat.

9. Nächste Grundlagenseminare am 15./16./17. Sept. in Wuppertal, am 22./23. Sept. in Berlin, am 24./25. Sept. in Leipzig und am 29./30. Sept. in Freiburg
=
Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden am 15./16./17. Sept. in Wuppertal, am 22./23. Sept. in Berlin, am 24./25. Sept. in Leipzig und am 29./30. Sept. in Freiburg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 28. Aug. in Hamburg und am 10. Sept. in Rostock
=
Inhaltlich geht es bei der Fortbildung um Gegenwehr gegen illegale und legale Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsseminare: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sept. in Rostock
=
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sept. in Rostock an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 28. Aug. in Hamburg und 18. Sept. in Wuppertal
=====
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 28. Aug. in Hamburg und 18. Sept. in Wuppertal. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 28. Okt. in Wuppertal
=
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 28. Okt. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin ====
Am 21. Nov. in Dresden und am 24. Nov. in Berlin biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal
======
Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 20. Nov. in Dresden, am 25. Nov. in Berlin und am 19. Dez. in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete in Wuppertal, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, Berlin und Augsburg
======
Mein Kollege Frank Jäger bietet diese zweitägige Fortbildung im 2. Halbjahr in fünf Städten bundesweit an. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen werden die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 30.Sept. in Wuppertal und am 21.Nov. in Hamburg
==
Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

 
«  zurück