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Kurzfristig anberaumtes SGB II–Grundlagenseminar am 7./8. Juli in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter ist nur ein kurzer Newsletter:



1. Neue Folien jetzt hier
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Im letzten Newsletter hatte ich mitgeteilt, das ich neue Folien im Netz habe, dabei habe ich einen defekten Link gepostet. Das möchte ich jetzt nachholen und hier den Richtigen Link posten: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-11.05.2014.pdf

2. Kurzfristig anberaumtes SGB II–Grundlagenseminar am 7./8. Juli in Berlin
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Für den 7./8. Juli habe ich nun noch in Berlin ein Grundlagenseminar anberaumt, da es etwas kurzfristig ist, möchte ich auf diese Fortbildung speziell hinweisen. Hier ist noch alles frei.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

3. Nächste weitere Grundlageseminare am 14./15. Juli in Nürnberg und am 16./17. Juli 2014 in Dresden
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Auch bei diesen Fortbildungen sind noch einige Plätze frei, daher möchte ich darauf auch speziell hinweisen.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

4. Neue SGB II-Grundlagenseminare in Wuppertal, Leipzig, Freiburg, Frankfurt, Stuttgart und Hannover jetzt für den Herbst geplant
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Dann haben mich immer wieder Leute wegen Seminaren sonstwo angemailt, daher habe ich jetzt für den Herbst folgende Grundlagenseminartermine anberaumt: 15./16./17. Sep. in Wuppertal, am 24./25. Sep. in Leipzig, am 29./30. Sep. in Freiburg , am 07./08. Okt. in Frankfurt, am 20./21. Okt. in Stuttgart und am 22./23. Okt. in Hannover . Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

5. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 21. Juli in Wuppertal, am 28. Aug. in Hamburg und am 10. Sep. in Rostock
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Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
Dann habe ich noch ein paar Fortbildungen ausgeschrieben, die Infos findet ihr auf meiner Homepage.

So, das war es mal wieder für heute,

mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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