Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsbegrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessenen KDU
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es hat sich wieder eine Menge angesammelt, daher ein neuer Newsletter. Dieser zu folgenden Themen:
1. Erweiterte Vorschläge der BA im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen des SGB II“
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Im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgruppe zu den „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ gehen die SGB II-Änderungsvorschläge weiter. Nunmehr ist ein weiteres BA-Papier bekannt geworden, indem auf fast 60 Seiten eine Vielzahl von weiteren gewünschten Gesetzesänderungen dargelegt werden.
Wenn man dieses Papier mit so manch anderen vergleicht, beinhaltet es Vorschläge, die aus Verwaltungssicht tatsächlich „Rechtsvereinfachungen“ sind. Ein ganz erheblicher Teil der sonst gewünschten SGB II-Änderungen sind in einer Reihe von Punkten hingegen mit dem Begriff „Rechtsverschärfung“ zu beschreiben. Für Praktiker lohnt es sich, das neue BA Papier genau zu lesen, weil klar wird, wo Gesetzeslücken sind. Die neue BA-Vorschläge gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Mitarbeiter_Vorschlaege_Aenderungen_Hartz_2014.pdf
2. Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsbegrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessenen KDU
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Die Kanzlei Sozialrecht hat eine sehr gut begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der KdU auf die „angemessenen Kosten“ eingelegt.
Mit der in der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Problematik wird eine neue Debatte über die Zulässigkeit der örtlichen KdU-Richtlinien eröffnet und wir können gespannt sein, wie das BVerfG darauf reagiert. Diese ist hier zu finden: http://www.sozialrecht-rosenow.de/index.php?menuid=1&downloadid=498&reporeid=0
3. Öffentliche Anhörung zur Petition “Abschaffung der Sanktionen“ am 17. März 2014 im Bundestag
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Zu der auch von mir unterstützten Petition gegen „Sanktionen im SGB II und Leistungseinschränkungen im SGB XII” mit über 90.000 Unterschriften findet am 17. März 2014 um12.00 Uhr im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung statt.
Alles weitere dazu ist unter folgendem Link zu finden: https://www.grundeinkommen.de/08/03/2014/oeffentliche-anhoerung-zur-petition-abschaffung-der-sanktionen-im-sgb-ii-und-leistungseinschraenkungen-im-sgb-xii.html
4. Normenkontrollklage gegen KdU –Satzung in Neumünster
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Neumünster ist neben Berlin die zweite Stadt bundesweit, in der es eine KdU-Satzung gibt. Die Berliner KdU-Satzung wurde schon in zwei Normenkontrollklagen (NK) für unzulässig erklärt. In Neumünster ist jetzt die erste NK anhängig. Dazu hier eine Pressemitteilung von dem klageführenden Rechtsanwalt Petersen, diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Petersen-zur-NKK-v.-08.03.2014.pdf
Weitere Infos dazu unter: http://sozialberatung-kiel.de/2014/03/07/gultigkeit-der-unterkunftssatzung-der-stadt-neumunster-wird-gerichtlich-uberpruft/
5. Urteil zur Anzahl von Bewerbungen in EGVen
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Dann möchte ich auf ein spannendes Urteil des SG Berlin hinweisen, welches die Anzahl von mehr als 15 aussichtslosen Blindbewerbungen als unzulässig ansieht. Die Anzahl von Bewerbungen in der EGV muss vielmehr erforderlich und angemessen sein. Des Weiteren ist einzelfallbezogen auf Berufssegment und die bisherigen Erfahrungen und Fähigkeiten abzustellen. Mehr als 15 aussichtlose Blindbewerbungen sind nicht zulässig und wenn die Anzahl der geforderten Bewerbungen dazu führt, dass ggf. Bewerbungskosten aus dem Regelsatz gezahlt werden müssen, dann war die Anforderung an die Anzahl der Bewerbungen unzulässig. Mehr dazu hier: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=554
6. 18.3. in Köln - erneute Blockade gegen zweiten Zwangsräumungsversuch
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Kalle soll wieder geräumt werden. Am 20. Februar 2014 sollte Karl Heinz Gerigk (Kalle), der seit 32 Jahren eine Dachgeschosswohnung im Kölner Agnesviertel bewohnt, schon mal zwangsgeräumt werden. Der Vermieter und Immobilienmakler Marco Hauschild der Objekt-Design GmbH hatte kurz nach dem Erwerb der Wohnung erfolgreich auf „Eigenbedarf“ geklagt. Und das, obwohl er die Wohnung im Internet schon zum Weiterverkauf angeboten hatte. Diese Räumung konnte durch eine massive Blockade von 300 AnwohnerInnen und UnterstützerInnen verhindert werden. Am 18. März soll der zweite Versuch erfolgen.
Die Initiativgruppen “Recht auf Stadt“ und „Wohnraum für Alle!“ fordern zur erneuten Blockade auf. Daher kommt am 18. März um 7 Uhr in die Fontanestraße in Köln zur Blockade des zweiten Räumungsversuches von Kalle. Alles weitere hier: www.zwangsraeumung-verhindern.de
7. BSG-Urteil zur Einkommensanrechnung bei Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
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Heizkosten sind nach der BSG-Entscheidung vom 25.4.2013 (Az. B 8 SO 8/12 R; Rz. 25) zur Hilfe zur Pflege beim Selbstbehalt nach § 85 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII zu berücksichtigen. Demnach ist der Anteil der Unterkunftskosten, der beim Selbstbehalt zugrunde gelegt werden muss, inklusive der Heizkosten zu berechnen. Diese bei Leistungen zum Lebensunterhalt (Alg II, HzL und GSi) gängige Sichtweise ist bei der Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen noch jung und wird von den Behörden weitgehend ignoriert.
http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/wichtiges-bsg-urteil-zur-einkommensanrechnung-bei
8. Widerspruch e.V.: Wegweiser durch den Amtsdschungel für Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe / Grundsicherung
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Die Kollegen von Widerspruch e.V. aus Bielefeld haben ihren Leitfaden neu rausgegeben. Ich habe ihn zwar noch nicht in den Fingern gehabt, erfahrungsgemäß wird er aber gut sein. Ich möchte daher auf deren Leitfaden in der 5. Auflage, Rechtsstand 2014 hinweisen. Das Inhaltsverzeichnis und Leseproben gibt es auf folgender Webseite: http://www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/leitfaden.html
9. Ankündigung: Bald neue Tacheleswebseite im Netz
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Ich möchte ankündigen, dass es alsbald eine neue Tacheleswebseite im Netz geben wird. Diese wird dann komfortabler und deutlich aktueller sein. Alle alten Links werden wir auf die neue Webseite migrieren. Diese wird dann unter anderem als besonderen Service einen neuen Infoticker haben, wo bundesweit relevante Infos unverzüglich veröffentlicht werden können. Die alte Webseite wird unter einer anderen Subdomäne zunächst noch weiter im Netz bleiben. Also nicht wundern wenn die Tacheles-Seite demnächst anders aussieht.
10. Neuer Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal
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Nun möchte ich auf unseren neuen Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal hinweisen. Dieser wird am Sitz vom Verein Tacheles e.V. im Loher Bahnhof, in Wuppertal Unterbarmen betrieben und kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden.
Vorteile des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, viele Parkplätze. Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/
11. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung am 13. März in Wuppertal
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Hier bietet mein Kollege eine KdU – Fortbildung an. Darin wird die Systematik der KdU erarbeitet und natürlich Handlungshilfen wie zu verfahren ist.
Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich!!!
KdU – Fachfortbildung am 13.März in Wuppertal
Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
12. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 7./8. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 26./27. Mai in Freiburg und u.a. Nürnberg und Dresden
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Dann möchte ich auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg, am 10./11. Juni in Stuttgart, am 26./27. Juni in Hamburg, am 30. Juni/1. Juli in Wuppertal, am 14./15. Juli in Nürnberg und am 16./17. Juli in Dresden.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
13. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar jeweils am 22.-26. April in Wuppertal
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An einem Stück vom 22.-26. April und am 15.-19. September biete ich in Wuppertal ein fünfttägiges SGB II–Intensivseminar an.
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen und Details intensiv bearbeiten zu können biete ich dieses Intensivseminar an.
Für diese Fortbildung nehme ich Bildungschecks aus NRW an, womit die Fortbildungskosten halbiert werden können.
Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sep. in Rostock
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sep. in Rostock an.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
16. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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