Rechtsvereinfachung - SGB II-Änderungen und Verschärfungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert, dazu eine Stellungnahme von Harald Thomé zu den Konsenspunkten der AG
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Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden derzeit SGB II Gesetzesänderungen vorbereitet. Insgesamt gibt es 120 Vorschläge zur Änderung, bei bisher 24 Vorschlägen hat sich ein Konsens aller Beteiligten rausgebildet. Im Rahmen eines Fachgespräches im Bundestag vom 19. Feb. habe ich dazu ein Papier geschrieben in dem ich diese Rechtsänderungen mal einer genaueren Prüfung unterzogen habe, was das für Folgen für die Leistungsberechtigten hat.
Das Ergebnis ist erschreckend, unter dem verharmlosenden Titel der „Rechtsvereinfachung“ soll das SGB II-Recht deutlich verschärft werden und zunehmend ein Hart IV-Sonderrecht etabliert werden.
Die Jobcenter entwickeln sic zunehmend zu Sonderrechtszonen und zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose. Es wird Zeit sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und jetzt die öffentliche Debatte über die SGB II – Gesetzesänderungen zu beginnen. Das bedeutet Kritik an den Überlegungen, aber auch Einbringen von eigenen Forderungen. Ich möchte die Verbände und Aktiven zur Aufnahme der Debatte aufrufen und ermutigen. Nach gut Informierten Kreisen sollen die SGB II-Änderungen Richtung Herbst durchgeführt werden.
Meine Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bewertung-der-Konsense-ASMK-19.02.2014-HT.doc.pdf
Hier noch der Zwischenbericht: ASMK – AG, auf den sich meine Stellungnahme bezieht: http://www.harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf
2. Papier des Bundesnetzwerk Jobcenter: Entwicklungsnotwendigkeiten der Jobcenter aus Sicht der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
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In diesem Papier beschäftigen sich die JC Geschäftsführer mit der Ausrichtung der Arbeit der Jobcenter und plädieren für eine Rechtsvereinfachung. Näheres bitte dem Papier selbst entnehmen.
Dieses gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/JOBCENTER-der-Zukunft_END_22-01-2014_mit-Anhang-01.pdf
3. Report Mainz will über die Telefonlistenangelegenheit berichteten und sucht dazu jemanden Betroffenen
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Der Report Mainz will in seiner nächsten Sendung über den ganzen Komplex mit den Jobcenter Telefonlisten und das Einbunkern der Jobcenter berichten. Dafür wird noch ein fernsehtauglicher Protagonist gesucht, der an seinem eigenen Fall erzählen kann, dass er durch die behördliche Unerreichbarkeit mittelbare Nachteile erlitten hat. Zum Beispiel Wohnung war weg, weil JC nur über Callcenter erreichbar ist, Strom abgestellt oder Wohnung/Arbeit wegen behördlicher Unerreichbarkeit gekündigt. Wer solche mittelbaren und krassen Fälle berichten kann, möge sich mittelbar an Herrn Heinsch oliver.heinsch@swr.de wenden. Danke!
4. Anhebung der KdU in Berlin und Hamburg
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In beiden Städten werden wohl die KdU – Werte angehoben, hier die Infos zu Berlin: http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.82960.php#print und hier die Infos zu HH: http://www.mopo.de/nachrichten/hartz-iv-noch-diesen-monat--mehr-geld-fuer-die-miete,5067140,26094588.html
5. Urteil: Miete bei Sanktionen gegen BG-Mitglieder
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Immer wieder bekomme ich mit, dass dies nicht bekannt ist. Daher nochmal, das BSG hat entschieden, wenn eine Person in einer BG sanktioniert wird, dass dann zur Vermeidung von unbilligen Härten und Sippenhaft von der Kopfanteilsmethode abzuweichen ist und nunmehr die Miete auf die verbleibenden BG-Mitglieder zu verteilen ist (BSG vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R ), hier zu finden: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164679
6. Urteil: Alleinerziehendenmehrbedarf entfällt nicht bei neuem Partner
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Das SG Konstanz hat mit Urteil vom 21.01.2014 – S 4 AS 1904/12 entschieden, dass auch bei einem Zusammenziehen mit einem neuen Partner der Alleinstehendenregelsatz (100 %) und der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt werden muss. Der Alleinerziehendenmehrbedarf kann nur verneint werden, wenn bei der Pflege und Erziehung des Kindes der neue Partner im erheblichen Umfang mitwirkt und wenn der hilfebedürftige Elternteil vom neuen Partner nachhaltig unterstützt wird. Das Urteil und zugehörige PM des vertretenden Rechtsanwaltes gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PM-Ra-Kubon-6.2.2014-MB-Alleinerz..pdf
7. KÖLN: Zwangsräumung verhindern | 20. Feb 2014 um 7 Uhr
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Am 20. Feb. wird in Köln gegen eine Zwangsräumung mobilisiert. Das Bündnis gegen Zwangsräumungen mobilisiert: Wir werden uns dem Gerichtsvollzieher öffentlichkeits-wirksam „in den Weg stellen. Von der Presse begleitet wollen wir mit einer Sitzblockade die Zwangsräumung von Kalles Wohnung verhindern und dafür sorgen, dass derartige Machenschaften, die in Köln leider keine Einzelfälle sind, öffentlich werden. Nähere Infos dazu unter: http://zwangsraeumung-verhindern.de/ und https://linksunten.indymedia.org/node/105370
8. Strafantrag gegen Bundesregierung wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen. Hier nun zum Strafantrag selbst: http://www.menschenrechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/02/Strafanzeige-NSA.3.2.14.pdf
9. Neuer Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal
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Nun möchte ich auf einen neuen Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal hinweisen. Dieser wird am Sitz vom Verein Tacheles e.V. im Loher Bahnhof, in Wuppertal Unterbarmen betrieben und kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden.
Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, viele Parkplätze. Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/
10. Kurzfristig Grundlagenseminar am 11./12. März in Wuppertal
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Wegen der hohen Nachfrage und einem freien Termin habe ich kurzfristig für den 11./12. März in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt. Da sind noch einige Plätze frei. Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 20./21. März in Berlin, am 7./8. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 26./27. Mai in Freiburg und u.a. Nürnberg und Dresden
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Dann möchte ich auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 20./21. März in Berlin, am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg, am 10./11. Juni in Stuttgart, am 26./27. Juni in Hamburg, am 30. Juni/1. Juli in Wuppertal, am 14./15. Juli in Nürnberg und am 16./17. Juli in Dresden.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar jeweils am 22.-26. April und am 15.–19. Sep. in Wuppertal
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An einem Stück vom 22.-26. April und am 15.-19. September biete ich in Wuppertal ein jeweils fünfttägiges SGB II–Intensivseminar an.
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen und Details intensiv bearbeiten zu können biete ich dieses Intensivseminar an.
Für diese Fortbildung nehme ich Bildungschecks aus NRW an, womit die Fortbildungskosten halbiert werden können.
Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 3. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 3. März in Leipzig.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11. März in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im 1. Quartal am 10./11. März in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 13. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. In Berlin werden in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zur WAV (Wohnaufwendungsverordnung) angesprochen und deren Konsequenzen für die Praxis.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Hier sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich!!!
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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