Untersuchung zu Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im SGB II/SGB III
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Aktuelles zu Jobcenter Telefonlisten
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Es gab große Betroffenheit über das behördliche Vorgehen gegen mich. Mittlerweile habe ich mitbekommen das wegen der Telefonlisten sogar ein Strafantrag wegen Ausspähen von Daten nach § 202a StGB gegen mich läuft.
Allerdings zu einer konkreten und verantwortlichen Weiterführung der Telefonlisten ist es bisher nicht gekommen. Ich möchte diese auf diesem Wege noch mal anstoßen, wenn also verschiedene bundesweite Organisationen, Parteien, Abgeordnete und Personen des öffentlichen Lebens gemeinsam eine Veröffentlichung durchführen und die Webseite entsprechend gespiegelt wird, wird die Rausnahme aus dem Netz kaum forderbar sein. Das wäre ein Stück praktische Solidarität mit Erwerbslosen und würde sich der Sonderrechtszone der Jobcenter direkt und mittelbar entgegenstellen. Hier nochmal meine Ausstiegserklärung: http://www.harald-thome.de/media/files/Ausstiegserkl-rung-8.1.2014End.pdf
2. Untersuchung zu Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im SGB II/SGB III
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Das NRW Arbeits- und Sozialministerium hat eine – meiner Meinung nach – sehr wichtige Untersuchung zu den Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Bereich des SGB II und SGB III in Auftrag gegeben. Damit werden die Wirkungen der Sanktionen untersucht. Das Kurzfazit lautet: Auf die Intensität der Arbeitssuche hat eine (Sanktion oder) Sperrzeit nach Angaben der Betroffenen keine Auswirkung, es führt mehr zur Verelendung, Isolierung und Verschulden.
Diese Untersuchung sollte bei der Diskussion um SGB II-Änderungen im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen“ bzw anstehenden SGB II-Änderungen intensiv berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach beweist sie nur, Sanktionen bringen nichts und gehören abgeschafft! Die Untersuchung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2013_Studie_ISG__Sanktionen_NRW.pdf
3. Rückblick auf Ausnahmezustand und Polizeirecht in Hamburg
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Die Gefahrenzonen in Hamburg sind zurückgenommen worden. Die Diskussion, über das was in Hamburg passiert ist, muss aber noch geführt werden.
Ich möchte dazu auf mehrere wichtige Veröffentlichungen hinweisen, zunächst wird hier klar, dass der von der Polizei behauptete Angriff auf die Davidwache, der immerhin zum Anlass genommen wurde den Schusswaffeneinsatz anzudrohen und die Gefahrengebiete auszurufen, so nicht stattgefunden hat und von der Polizei inszeniert wurde, mehr dazu hier:
http://www.publikative.org/2014/01/12/davidwache-augenzeugen-widersprechen-der-polizei/
Und dann einen Artikel zum Hintergrund der Polizeiaktivitäten in HH: http://www.publikative.org/2014/01/10/hamburger-polizeispitze-born-to-be-wild/ Dazu passend ein Kommentar in der FR dazu: http://www.fr-online.de/kultur/gefahrengebiet-hamburg--demokratie-braucht-kritik-an-der-polizei-,1472786,25926664.html
Die Auseinandersetzung mit dem Hamburger Ausnahmezustand ist notwendig, weil hier die reaktionärsten Kräfte der Polizei ohne politisches oder juristisches Mandat eigenständig massiv Grundrechte außer Kraft gesetzt haben und den faktischen Ausnahmezustand ausgerufen haben. Sie haben damit auch klargestellt, was ihr Demokratie- und Rechtsverständnis ist. Eine Entwicklung die sich an Großereignissen wie Heiligendamm, Blockaden von Nazidemos (siehe Dresden), Blockupy Frankfurt und jetzt in der Auseinandersetzung um die Rote Flora zeigt. Um diese Entwicklung zu stoppen, ist Gegenposition und Kritik nötig.
4. Kommentar zum Vorlagebeschluss des BSG zu Unionsbürgern vor den EuGH/ Praxistipp
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Bernd Eckhardt vom ALZ Nürnberg hat im neuesten sozialrecht justament 4/2013 den Vorlagebeschluss des BSG an den EuGH kommentiert und bewertet. Hier nun zum Dokument: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2013.pdf
Gleichzeitig möchte ich auf eine wichtige Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe hinweisen, nach der die Jobcenter SGB II –Leistungen statt versagen auch von Amtswegen vorläufig gewähren können. Das ist ein ganz interessanter Ansatzpunkt, die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Info-Mail-Claudius-Voigt-19.01.2014.pdf
5. Caritas fordert höhere Regelbedarfe
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Der CV fordert Anhebung der Regelsätze auf 445 Euro. Der CV bemängelt die methodische Festsetzung der Regelsatzermittlung und fordert eine Neufestsetzung der Energiekosten.
Die CV-Forderungen basieren auf Expertisen in den anhängigen BVerfG-Verfahren zu den Regelsätzen. Hier nun eine Zusammengefasste Kurzposition: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_Regelbedarfe_kurz.pdf
Dann die Position zur Bemessung der Regelbedarfe von Erwachsenen und Kindern in lang: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_Regelbedarfe.pdf
Ferner die förmliche CV Stellungnahme als Sachkundiger Dritter nach § 27 a BVerfG, die es hier gibt: http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme_sachkundigerDritter_-27aBVerfGG_271108.pdf
6. Helga Spindler: "Armutslöhne haben eine wichtige Funktion"
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Dann möchte ich noch auf ein aktuelles Interview mit Prof. Helga Spindler zur Funktion von Armutslöhnen in der Telepolis hinweisen, das ist hier zu finden: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40612/1.html
7. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 20./21. Feb. in Rostock, am 20./21. März in Berlin, 27./28. März in Frankfurt, am 7./8. April in Augsburg und am 14./15. April in Hannover
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 20./21. Feb. in Rostock, am 20./21. März in Berlin, am 27./28. März in Frankfurt, am 07./08. April in Augsburg, am 14./15. April in Hannover, am 16./17. April in Hamburg, am 12./13. Mai in Erfurt, am 26./27. Mai in Freiburg und am 10./11. Juni in Stuttgart.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Fünftägiges SGB II – Intensivseminar jeweils am 22. - 26. April und am 15. – 19. Sep. in Wuppertal
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An einem Stück vom 22. - 26. April und am 15.- 19. September biete ich in Wuppertal ein jeweils fünfttägiges SGB II – Intensivseminar an.
Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und sonstige Details tiefer zu bearbeiten biete ich dieses Intensivseminar an.
Für diese Fortbildung nehme ich Bildungschecks aus NRW an, womit die Fortbildungskosten halbiert werden können.
Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung, die ich am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 9. April in Augsburg, am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin, am 4. März in Leipzig, am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. Februar in Berlin und 10./11. März in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im 1. Quartal 2014 in Berlin Mitte und in Wuppertal an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII am 5. Februar in Berlin und 13. März in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. In Berlin werden in diesem Zusammenhang auch die Rechtsprechung zur WAV (Wohnaufwendungsverordnung) angesprochen und deren Konsequenzen für die Praxis.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So, das war es mal wieder für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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