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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart



I.
Klausel über Angebotsbindung bei Bauträgerverträgen
BGH, Urteil vom 27.09.2013, Az. V ZR 52/12

a) Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).

b) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.

c) Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.

II.
gemeinschaftliches Eigentum bei Wohnungseingangstüren
BGH; Urteil vom 25.10.2013, Az. V ZR 212/12

Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer.

III.
unwirksame Klausel in AGB
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2013, Az.1 Sa 61/13,

Die Klausel
"Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass alle gegenseiteigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem Arbeitsverhältnis, außer die oben genannten Ansprüche, und in Verbindung mit dessen Beendigung erfüllt sind.
in einem Vertrag ist unwirksam, soweit es sich um AGB handelt

(Leitsatz der Redaktion)
http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/93A06563035BEB1CC1257C190028DBFA/$file/U_1Sa61-13_24-09-2013.pdf

IV.
Verwirkung eines titulierten Zahlungsanspruchs
BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. XII ZR 59/12

a) Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.
b) Zur Herausgabe eines Vollstreckungstitels bei mehreren Titelschuldnern.

V.
Zum Unterlassungsanspruch hinsichtlich der formularmäßigen Vereinbarung einer Anzahlung von mehr als 1/3 des vereinbarten Gesamtreisepreises
OLG Celle, Urteil vom 28.11.2013, Az 11 U 279/12

1.Eine Klausel eines Reiseveranstalters ist unwirksam, wenn sie den Reisenden zu einer Anzahlung verpflichtet, die ein Drittel des Gesamtreisepreises übersteigt.
2.Klauseln, die allein die Bezeichnung einer Reise wie "gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte bzw. preisreduzierte Specials, Sparreisen" zum Anlass unterschiedlicher Reisebedingungen machen, sind unzulässig, wenn die Bezeichnung für den Reisenden nicht eindeutig ist und einen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht näher eingeschränkten Beurteilungsspielraum lässt.

VI.
vorzeitige Beendigung des Mobilfunkvertrages
AG Bremen, Urteil vom 22.11.2013, Az. 25 C 0215/13

Wird ein Mobilfunkvertrag zum Pauschaltarif ("Flatrate") vorzeitig beendet, muss sich der Anbieter in Ansehung seines Schadensersatzanspruches für entgangene Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit ersparte Aufwendungen von mindestens 50 % anrechnen lassen, die der Pauschaltarif anstelle der nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte enthält.

VII.
Cold Call-Verträge sind nichtig
AG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, Az. 9 C 575/12

1.Der im Rahmen eines unerbetenen Telefonanrufs (Cold Call) abgeschlossene Telekommunikationsvertrag ist nichtig.
2.Sofern der Verbraucher mangels aktiver Inanspruchnahme erheblicher Telekommunikationsdienstleistungen nicht treuwidrig handelt, besteht kein bereicherungsrechtlicher Vergütungsanspruch des wettbewerbswidrig handelnden Telekommunikationsanbieters.

VIII.
Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Haftung eines Buchhändlers wegen des Vertriebs eines urheberrechtsverletzenden e-books
OLG München, Urteil vom 24.10.2013, Az. 29 U 885/13

Ein Buchhändler haftet wegen einer Urheberrechtsverletzung in einem von ihm vertriebenen (elektronischen) Buch nur dann auf Unterlassung, wenn der Verstoß begangen wurde, nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden war.

IX.
Fahrtenbuchauflage gegenüber einer Firma für zwei Fahrzeuge aus ihrem Fuhrpark; Dokumentationspflichten
VG Oldenburg, Beschluss vom 25.11.2013, Az. 7 B 6607/13

1.Dokumentiert ein Unternehmen die Nutzung seines Fuhrparks nicht, kann die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches auch für mehrere Fahrzeuge anordnen. Sie hat dazu die maßgeblichen Tatsachen zu erheben und muss ihr Ermessen sachgerecht hinsichtlich der Auswahl dieser Fahrzeuge betätigen. Dabei darf sie sich von früher festgestellten Verstößen leiten lassen.(Rn.23)(Rn.31)
2.Fortführung der Kammerrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 30. März 2009 - 7 B 1004/09 -, juris.(Rn.23)

X.
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
BAG, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 AZR 854/11

Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich - etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste - ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
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