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Günther Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag

(Kiel) Das Oberlandesgerichts Köln am 11.03.2009 Frau Thea Sihler-Jauch, der Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch, eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € für die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos in der Zeitschrift „FreizeitRevue“ Nr. 30/2006 zugesprochen. Das Foto war anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden. (OLG Köln, AZ.: Az. 15 U 163/08).

Darauf verweist die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Karin Scheel-Pötzl von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die Pressemitteilung des OLG Köln vom 11.03.2009.
In dem Fall fand die standesamtliche Hochzeit im Potsdamer Schloss Belvedere, die kirchliche Trauung in der Friedenskirche Potsdam statt. Das Paar wünschte, dass die Hochzeit in einem ausschließlich privaten Rahmen stattfand und auch keine Medienberichterstattung über den Ablauf der Feierlichkeiten erfolgte, um an diesem Tag vor Paparazzi-Jagden verschont zu bleiben und auch ihre Kinder vor Berichterstattung zu schützen. Fotografen waren zu den Feierlichkeiten nicht zugelassen. Das Gelände um das Schloss war abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht.
In der von Burda verlegten „FreizeitRevue“ Nr. 30/2006 erschien ein Bericht unter der Überschrift „Nach 18 Jahren heiratete er seine Thea – Günter Jauch – Warum wollte er sein Glück nicht mit seinen Fans teilen?“ Der Beitrag war mit diversen Fotos bebildert. Eines zeigte Frau Sihler-Jauch beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Schlosses Belvedere, und zwar hinter dem Gemäuer rechts von einer geöffneten Eisengittertür stehend. Eingeblendet war der Schriftzug: „Die Braut. Thea im weißen Hochzeitskostüm – und ein wenig angespannt. Wegen des unnötigen Trubels?“
Frau Sihler-Jauch hat im Prozess behauptet, das Foto habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können, wodurch ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden sei. Der Burda-Verlag hat sich demgegenüber auf die Freiheit der Presseberichterstattung sowie darauf berufen, dass die Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators ein zeitgeschichtliches Ereignis ersten Ranges sei, an dem die Öffentlichkeit ein hohes Interesse habe.
Das Oberlandesgerichts Köln hat in der Begründung seines Urteils nun festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht durch die Bildnisveröffentlichung schwerwiegend und schuldhaft verletzt worden sei, so Scheel-Pötzl.

Im Rahmen der gebotenen Abwägung sei dem konkreten situativen Kontext, in dem das Foto entstanden sei, im Hinblick auf den gesteigerten Schutz der Privatsphäre in „örtlicher Abgeschiedenheit“ besondere Bedeutung beizumessen. Das Bild unterscheide sich thematisch deutlich von üblicherweise veröffentlichten Hochzeitsbildern, bei denen das Paar auf dem Weg zur Trauung oder danach gemeinsam abgebildet sei. Das Foto zeige den sehr privaten Moment vor Beginn der eigentlichen Trauungszeremonie, als Frau Sihler-Jauch sich in einen abgeschiedenen Bereich des ohnehin schon weiträumig abgesperrten Areals zurückgezogen habe. Sie habe davon ausgehen dürfen, in diesem Moment nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sich an sich heranließ, um in der von ihr gewünschten Privatheit zumindest in diesem Augenblick klar respektiert zu werden. Auch die Höhe der vom Landgericht zuerkannten Geldentschädigung wurde nicht beanstandet. Vor dem Landgericht hatte Frau Sihler-Jauch sich noch auf eine gütliche Einigung dahin verständigt, dass der beklagte Verlag einen Betrag von 10.000,- € an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte. Diesen Vergleich hatte allerdings der Burda-Verlag widerrufen.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dem Verlag steht danach nur die sog. Nichtzulassungsbeschwerde zur Verfügung, die innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung zum Bundesgerichtshof einzulegen ist.
Scheel-Pötzl empfahl Medienunternehmen, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen und verwies in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de -

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Karin Scheel-Pötzl
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Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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