Unentgeltlicher Rechtsbeistand
Unentgeltlicher Rechtsbeistand im Arbeitsprozess
Bei schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen kann die amtliche Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsanwalts bereits im Schlichtungsverfahren beantragt werden, falls die gesuchstellende Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und das Prozessbegehren nicht aussichtslos erscheint. Bei kostenlosen Schlichtungsverfahren, wie etwa bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 müssen jedoch besonders wichtige Gründe für die amtliche Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands vorliegen.
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