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Björn Blume
Ratsvor­werker Weg 1
15907 Lübben (Spreewald)


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Erreichbarkeit gewährleistet!

Die Kanzlei Blume ist auch zwischen den Feiertagen für SIE erreichbar.

Gerade zum Jahresende drohen häufig Verjährungen. Auch werden vermehrt Kündigungen ausgesprochen. Um sich gegen Letzteres die Chance zu wahren, dennoch den Arbeitsplatz zu behalten oder aber eine Abfindung zu erstreiten, müssen Sie eine Klagefrist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage von 3 Wochen einhalten.

Weil aber meist viele Menschen in der 2. Dezemberhälfte Urlaub haben oder verreisen, nutzen das viele Arbeitgeber aus und verschicken in dieser Zeit Kündigungen, in der Hoffnung, dass die Frist zur Klageeinreichung verstreicht.

Denn nicht nur viele Arbeitnehmer sind über die Feiertage verreist, sondern auch viele Anwälte sind in dieser Zeit nicht erreichbar.

BEI UNS IST DAS ANDERS ! Die Kanzlei Blume lässt Sie auch in dieser Zeit nicht allein!

Ihr RA Blume im Spreewald.
 
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